Hallo EX-TDM,
also normalerweise würde ich sagen, dass der Käufer wohl sehr verärgert war, dass sein neu gekauftes Moped (weiß ja jetzt nicht für welchen Preis) nach dem langen Weg direkt nach dem Kauf kaputt gegangen ist und er deshalb so reagiert hat. Man hätte sich ja auch entgegen kommen können und den Preis der Reparatur teilen oder so, aber wenn der Arsch dir so dämlich kommt...
Also auf die Drohung würde ich auch nichts geben (der hat einfach Schiss das er das Geld in'n Sand gesetzt hat), aber mittlerweile scheint er sich eh beruhigt zu haben.
Hilfreich an der ganzen Sache wäre wohl, wenn der (Yamaha-)Händler sich dazu abringen könnte genau zu sagen, was der Defekt denn jetzt ist. Vielleicht rät der Händler dem Käufer die ganze Zeit, er solle das Ding bloß wieder los werden (eigentlich wollte er es doch behalten oder nicht).
Den Kaufvertrag würde ich jedenfalls keineswegs rückgängig machen. "Privatverkauf, Verzicht auf Gewährleistung" hat er doch auch unterschrieben oder nicht? Hätte er halt beim Händler kaufen müssen.
Das Dumme ist nur, dass dein Anwalt meint, dass der Käufer im Recht ist (kann ich mir gar nicht vorstellen). Sind deine Kosten nicht durch den Rechtsschutz abgesichert? An deiner Stelle würde ich mit so einem Typen überhaupt nicht mehr reden. Alles nur noch schriftlich. Dann kann er sich mal beruhigen und sich in Ruhe überlegen, ob er die Karre jetzt reparieren lässt und fährt oder ob er sich auf einen wochenlangen Rechtsstreit einlässt.
Und wenn er nochmal mit irgendwelchen Leuten droht, kannst du ihm ja mal von den uniformierten Freunden in Grün erzählen.
Er hat einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen und wenn sich während seiner Rückfahrt die Elektrik himmelt ist das doch nicht deine Schuld. Sonst könnte er ja auch selbst irgendwas kaputt machen und erzählen, du hättest den Fehler vor dem Verkauf verschuldet.
Wahrscheinlich bist du kein Zweirad-Mechaniker und konntest so einen Fehler nicht erkennen, du hast also die Karre nach besten Gewissen fehlerfrei verkauft und ihm nicht vorsätzlich eine Mogelpackung untergejubelt.
Klär das nochmal mit deinem Anwalt und lass die Karre bei dem Typen, gekauft ist erstmal gekauft. Mit Fehlersuchen würde ich mich gar nicht beschäftigen, dass ist schließlich seine Aufgabe und nicht deine.
Viel Spaß noch,
skywalker
P.S.: Das mit dem Bier ist eine tolle Idee, schade dass du so weit weg wohnst. Aber vielleicht kommen wir nochmal drauf zurück

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may the force be with you
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