Spike schrieb:
> Da in den meisten Fällen die Geschwindigkeit über das (Vorder-)Rad
> ermittelt wird, ändert sich die Tachoanzeige bei einem Umbau.
> Die STVZA erlaubt hier Abweichungen bis zu 3%.
> Ermittelt wird dies über den Abrollumfang.
> Im aufgezeigten Beispiel soll eine 18"Felge bzw. Reifen einer
> 17"Felge/Reifen weichen.
> Hier hat die 18"-Felge einen Abrollumfang von 143,88cm und die
> 17"-Felge hat einen Abrollumfang von 135,71cm.
> Dies bedeutet eine Abweichung von 5,68% und ist damit ohne eine
> Tachojustierung (die nachgewiesen werden muss) nicht
> zulassungsfähig.
Das Tachosignal kommt vom Hinterrad. Hatten wir erst am WE bei meiner
.
-> Gruß, Jonas.
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Ich bin der fränkische R(a)echer mit dem fränkischen Rechen!
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