Beitragvon rasjor » 20.01.2013 03:02
Also ich würde mir wegen der Abwärme überhaupt keine sorgen machen. (schau dir nur das Abblendlicht der 4TX an, mehr Abwärme und noch verbauter) Zudem bin ich der Meinung, dass dieses Teil NIE auf Wärmeübertragung berechnet wurde, sondern nur designed wurde um in die Form des Motorrads zu passen. Wenn man davon ausgeht, dass die Wärme von der Glühbirne ansich in ausreichendem Maße abgegeben werden kann (also vom Glühbirnenglaskörper alleine), dann ist es für die ganze Rücklichtkappe erst recht kein Problem die Wärmeübertragung zu gewährleisten. Außerdem ist dieses Rücklicht gebaut um in jeder Klimazone seinen Dienst zu verrichten, und da wir ja in einer gemäßtigen Zone wohnen haben wir was hohe Temperaturen angeht einen gewissen Spielraum. (Wenn es, wie gesagt, überhaupt thermisch berechnet wurde)
an dieser Stelle etwas abscheifend, hast du dir schon mal das billige Kunststoffrücklicht von Mopeds angeschaut? Und selbst dieser Kunststoff nimmt keinen Schaden (nichteinmal der Kunststoffreflektor, welcher der Glühampe wesentlich näher sitzt, oder der Abblend/Ferlicht Kunststoffreflektor welcher mehr Leistung ausgesetzt ist)
Und von wegen Blendung... diese Abdeckkappe des Rücklichts ist ja keine Linse bei welcher es auf den Strahlengang ankommt, das ist eine 0815 Streuscheibe damit der Glühdraht nicht direkt sichtbar ist (DAS würde blenden, siehe Fernlicht), und bei einer Streuscheibe ist der Abstand nicht so gravierend (verliert natürlich auch mit der Nähe zur Lichtquelle die Wirklung, aber das würde man gleich anhand ungleichmäßiger Ausleuchtung und direkter Blendung sehen).
Abstahlung zur Seite ist ein durch das original Design auftretender, aber nicht notwendiger Effekt des Rücklichts. (gerade für dich nachgelesen, im österreichischen Kraftfahrgesetz §14, Abs. 5 steht eindeutig, dass Schlusslichter nur nach hinten abgestrahlen müssen, seitlich muss garnichts sein, außer bei Fahrzeugen über 6m länge gelbrote Reflektoren)
zur Nummerntafelbeleuchtung (wenn ich das KFG schon offen habe), die Nummerntafel muss (mit weißem Licht) so beleuchtet sein, dass sie auf 20m lesbar ist (bei gutem Wetter in der Nacht)
Es muss allerdings gesagt werden, das blablabla durch das Verändern des Rücklichts vll die Betriebserlaubnis erlöschen könnte, blablabla, es ist durch diese Veränderung aber nicht in seiner Wirkungsweise beeinträchtigt und durch die Verkürzung wird auch keine gefährliche Situation herbeigeführt werden. (ist also defakto zu vergessen)
Sieht gut aus deine Verkürzung, ich würde es genso belassen wie es jetzt ist und nicht mehr lange drüber nachdenken.
Danke für die Anleitung und die Bilder
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Schutzausrüstung in erster Linie zwischen den Ohren, dann erst rund herum.