dr_Rabe 2.0 schrieb:
>
casi schrieb:
>
> > unter "gut sichtbar" verstehe ich auch die holme (hinter der verkleidung)
> > ich habe sie auch dort kleben.
> > dort ist sie für den kontrolleur "gut sichtbar" wenn er sie sehen will.
> > meine §57a (TÜV) plakette hab ich dort :-p
> >
>
>
> Bei Motorrädern steht (siehe meinen Link ) leicht zugänglich ..nicht gut sichtbar .
> Ich selbst habe auf direkt Anfrage beim Zoll vor Ort den Hinweis bekommen die Viniette
> [mark=yellow]in[/mark] einen geschlossenen Hänger hinein zu kleben ,wo ein Ordnungs-Hüter sie
> auch nur auf Nachfrage gezeigt bekommen kann . Daher bin ich der Meinung nur bei Autos muss das Ding
> in die Frontscheibe ..beim Motorrad bedeutet unter der Sitzbank am Rahmen = leicht zugänglich .
>
>
> Edit : Der Grund für diese Regelung könnte sein : Dass du als Mopedfahrer nicht behaupten kannst :
> Ich hatte eine , die muss mir einer abgemacht haben .
das mag vielleicht für die schweiz gelten (dahin führt nämlich dein link :teufel: )
in at gilt: "gut sichtbar"
hier der text der asfinag:
Anbringung an einspurigen Kraftfahrzeugen (Motorrad)
Bei Motorrädern ist die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben. Dieser Umstand gilt dann als gegeben, wenn die Entfernung des Motorradteiles nur unter Verwendung von Werkzeug möglich ist.
quelle:
ASFINAG (zuständige Behörde in AT für Maut)
p.s.
an den holmnen sieht man sie unter der verkleidung wenn man von oben reinschaut,
aber verschandelt nicht die äußerliche schönheit der tdm
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Liebe Grüsse Günther
http://www.guwe.at