Kruemel schrieb:
> Moins!
>
> zu dem E- Zeichen gehört eine Nummer, anhand derer nachvollzuiehbar
> ist, für welche Fahrzeuge die Anlage "homologisiert" -
> "zugelassen" - ist ...
>
> Diese Nummer sollte beim Kraftfahrtbundesamt vorliegen, die kann
> beispielsweise ein prüfender Polizist, so ihn etwas stört oder
> "auffällig" erscheint, dort erfragen ...
>
> In D zumindest ist es aufgrund des e- Zeichens nichtmal nötig, die
> entsprechenden Unterlagen mitzuführen...
>
> Pech hat nur jemand, bei dem eben dieses Ding nicht zum Fahrzug passt
> - das könnte beispielweise sein, wenn der Auspuff für die 3VD
> zugelassen ist, aber nicht für die 4 TX - obwohl das im wesentlichen
> das selbe ist (auf dem Originalpuff der alten TX steht beispielsweise
> "3VD" eingeschlagen ... könnte man in dem Fall als Argument
> vorbringen ... ist im wesentlichen der selbe Motor, vom veränderten
> Kurbelzapfenversatz und Elektronik mal abgesehen ...
>
>
> Grüßle
>
> Reinhard
he danke für die antworten!!
der auspuff der eh oben sei, nur muss des auf so an zettel stehn....
behörde will das......
ich hoffe, dass ich bald es pickerl hab u endlich ausfahrn kann!!!!
wenn du sagst, dass bei der orig. anlage 3vd drauf steht, werde ich mich nocht erkundigen, vl kann ich eh den für die 3vd gutachten verwenden....???
also thanks nochmals
ps: werde mein prof aktualisieren...
