Streichung Reifenbindung 120/180

Federn, Lager, Bremsen & Federbeine sowie Reifen inkl. Freigaben für die TDM 850/900

Moderator: Überholi

ralf-pb
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Streichung Reifenbindung 120/180

Beitragvon ralf-pb » 01.10.2008 17:22

Hallo,

ich bin im Moment mit meinem TÜV Fredi über die Reifenbindung am Verhandeln, da die 4 Reifen die ich eingetragen habe, bis auf den z6 alle in der nächsten Zeit durch einen Nachfolger ersetzt werden und ich auch wieder einige eingetragen haben möchte.
"Streichung der Reifenbindung bei einem Motorrad, was 200 läuft - da muss ich mal mit meinem Chef sprechen"

Vielleicht hilft es ja bei der Entscheidung, wenn ich die Kopie eines Fahrzeugscheines, bzw. eines TÜV-Berichtes, vorlegen kann, in dem die Reifenbindung bis auf die Reifengröße gestrichen ist.
--
Gruß Ralf
+
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verschoben bei rabat: Umbauen -> Reifen
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Helge
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Beitragvon Helge » 01.10.2008 18:46

Hallo Ralf,

ich scann meinen Schein gerade mal ein und schick Dir dann das ganze per Mail.
Hoffentlich hilfts.


Grüßle
Helge
--
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ralf-pb
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Beitragvon ralf-pb » 01.10.2008 19:11

Hi Helge,

es ist alles gut lesbar angekommen.

Danke
--
Gruß Ralf
+
immer eine Handbreit Asphalt unterm Reifen

Helge
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Beitragvon Helge » 01.10.2008 19:38

Keine Ursache Ralf, gern geschehen. :)


Grüßle
Helge
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Yamaha-Men
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Beitragvon Yamaha-Men » 01.10.2008 21:54

Hallo Helge,

kannst du mir das auch schicken. Wäre echt nett von dir. Vielleicht lässt sich der TÜV-Prüfer dann erweichen :teufel:

Grüße aus dem Kurvenparadies
yamaha-men
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"Dubium sapientiae initum"[red](Zweifel ist der Weisheit Anfang) / Rene Descartes (1596-1650) französischer Mathematiker und Philosoph[/red]

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Helge
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Beitragvon Helge » 01.10.2008 22:01

Nabend Michael,

Mehl ist raus. :D


Grüßle
Helge
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AIC-Peter
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Beitragvon AIC-Peter » 02.10.2008 08:51

Servus Helge,
was genau hat Dein TÜV-Prüfer denn eigentlich bei Dir eingetragen? ?(
Meiner meinte auch - Reifenbindung lassen wir raus, dann können Sie auch mal einen gescheiten Reifen ausprobieren..... :))

Soll heißen, bei den Angaben zum Rad-Reifenumbau ist kein Hinweis auf einen bestimmten Reifentyp vermerkt.
Allerdings hat er unten aus dem Zusatztext den Satz

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

nicht rausgestrichen, was ich mir dann im Nachhinein so interpretiert habe, daß ich zwar frei wählen kann (da kein bestimmter Reifen erwähnt ist) aber eben nur zwischen den Reifen die eine Freigabe für die TDM in Originalgröße haben..?!?! ?(

So ganz sicher bin ich mir da aber nicht, :(
gut für mich kommen eh nur die üblichen Tourenreifen in Frage, I)
deshalb lass ich mir die Freigabe immer mit unterschreiben beim Reifenhändler und packe die zu meinen Unterlagen unter die Sitzbank, aber interessieren würde es mich trotzdem....


-----
Gruß aus Bayern
Peter
--
4TX; Silber; Bj.2000 mit ein paar "kleinen" Umbauten....
Sommerdose: VW-Käfer 1303;met-Grün, Bj.1971
mein neues Winter"döschen": Citroen Saxo mit Faltschiebedach (wg.d. Klimaerwärmung im Winter ;) )
Familienkutsche: Citroen Xsara Picasso 60tKm

ralf-pb
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Beitragvon ralf-pb » 02.10.2008 12:36

Hi Peter,

du hast es schon richtig interpretiert.
Das ist auch ein Ausfluss aus den neuen Fahrzeugpapieren. Dort steht nur noch eine Reifengröße drin und der Spruch
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

Für das Motorrad TDm 850 4TX ist Mal eine Betriebserlaubnis erteilt worden. In dieser ist festgelegt, was an dem Motorrad dran ist.
Übertragen auf einen Pkw steht auch nur noch eine Reifengröße in den neuen Fahrzeugpapieren und für alle anderen Größen brauchst du eine Genehmigung, aber wenn von einem Fahrzeughersteller andere Größen zugelassen sind, dann kannst du z.B. statt der 155/80-13 auch Reifen der Größe 185/60-14 mit Felgen aufziehen, ohne dass diese Größe in den Papieren eingetragen wird. Du brauchst auch keinen Nachweis mitführen, dass du diese Größe fahren darft. Da gibt es dann beim TÜV und der Polizei die große Datenbank, wo dann gesucht werden muss. Mein letzter Wissensstand ist, dass wir noch nicht Mal mehr ne Mängelkarte ausstellen können.
Nach dem TÜV Prüfer hier am Ort verhält es sich mit der TDM Einzelabnahme aber anders. Es ist eine Einzelabnahme, d. h. dieses Motorrad hat mit der ursprünglichen TDM nur noch die Grundzüge gemeinsam und durch den Umbau und die Einzelabnahme ist ein Unikat entstanden, bei dem man immer wieder bei einer Veränderung schauen muß (müsste) ob die Veränderungen, sprich anderen Reifen passen. Wobei es aber nach wie vor vom TÜF Prüfer abhängt, ob er es auf seine Kappe nimmt, die Bindung herauszustreichen, weil er es für nicht so gefährlich hält wie ein anderer.
Weiterhin weis ich nicht, ob es interne Anweisungen beim TÜV gibt, dass dieses "eingentlich einheitlich" gehandhabt wird. Sprich keine Streichung der Reifenbindung.
Wie gesagt, es hängt vom Prüfer ab, aber wenn ich ihm Argumente an die Hand geben kann, die vielleicht eine großzügige Auslegung der Vorschriften bei ihm zulassen, so könnte er vielleicht die Bindung streichen.
--
Gruß Ralf
+
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Helge
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Beitragvon Helge » 02.10.2008 12:54

Mal eine andere Frage.

Ist nicht grundsätzlich darüber nachgedacht worden das es in Zukunft sowieso keine Reifenbindungen mehr geben soll?
Ich dachte ich hätte diesbezüglich mal etwas gehört oder gelesen.

Wer weiß was?


Grüßle
Helge
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Überholi
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Beitragvon Überholi » 02.10.2008 14:03

ralf-pb schrieb:
> Hi Peter,
>
> du hast es schon richtig interpretiert.
> Das ist auch ein Ausfluss aus den neuen Fahrzeugpapieren. Dort steht
> nur noch eine Reifengröße drin und der Spruch
> "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
genau also sind alle hersteller die yamaha für die TDM freigegeben hat dann auch mit der TDM in der eingetragenen anderen Grösse Fahrbar.
ein nicht eingetragener und auch nicht freigegebener reifen muss per einzelabnahme und vorführung eingetragen weden.
>
> Für das Motorrad TDm 850 4TX ist Mal eine Betriebserlaubnis erteilt
> worden. In dieser ist festgelegt, was an dem Motorrad dran ist.

> Übertragen auf einen Pkw steht auch nur noch eine Reifengröße in den
> neuen Fahrzeugpapieren und für alle anderen Größen brauchst du eine
> Genehmigung, aber wenn von einem Fahrzeughersteller andere Größen
> zugelassen sind, dann kannst du z.B. statt der 155/80-13 auch Reifen
> der Größe 185/60-14 mit Felgen aufziehen, ohne dass diese Größe in den
> Papieren eingetragen wird
aber auch hier gilt - was der Hersteller für dieses Modell freigegeben hat - ein polo kann nicht mit reifen die ein tuareg drauf hat fahren.
die würden angehen - denke jetzt ist klarer worauf es ankommt.
selbst die reifen die ein Polo GTI z.B. drauf haben darf müssen beim Polo 0815 geprüft werden (incl der Felgen) die könnten ebenfalls irgendwo schleifen ...

> Du brauchst auch keinen Nachweis mitführen,
> dass du diese Größe fahren darft. Da gibt es dann beim TÜV und der
> Polizei die große Datenbank, wo dann gesucht werden muss. Mein letzter
> Wissensstand ist, dass wir noch nicht Mal mehr ne Mängelkarte
> ausstellen können.
ja stimmt wenn obiges zutrifft.

> Sprich keine Streichung der Reifenbindung.
> Wie gesagt, es hängt vom Prüfer ab, aber wenn ich ihm Argumente an
> die Hand geben kann, die vielleicht eine großzügige Auslegung der
> Vorschriften bei ihm zulassen, so könnte er vielleicht die Bindung
> streichen.
da die reifen mittlerweile einige fortschritte gemacht haben- also es nicht mehr zwingend (in den meisten fällen) ein risiko darstellt die reifen anderer Hersteller bei gleichen eckwerten (dimensionen lastkennzahlen usw.) auf anderen Fahrzeugen zu benutzen, ist auch die "markenbindung" nicht mehr so zeitgemäß

dennoch gibt es unterschiede
es wird auch in Zukunft kein reifen der für 180 geprüft und zugelassen wurde auf deiner hayabusa freigegeben sein...
auch wird wohl ein reifen der für 200kg gewicht (ich weiß nicht ob es das gibt ,) ) auf einer goldwing zu fahren sein.

ergo ist das was jetzt in die papiere eingetragen wird schon das nonplus ultra. :)
also wenn ich alle reifen fahren darf, die der Hersteller also Yamaha (vermutlich in Verbindung mit dem reifen hersteller) zulassen würde, auch fahren zu darf.
alle anderen reifen müssen auch in zukunft vorgefahren werden - auch beim KFZ und beim Truck.
das ist meine meinung:D


´s war da Erich mit meiner Blue Thunder
[i]"Ehren-Schwoaba-Biergartler auf Lebenszeit"

--
[f1]Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung. (Jean Jacques Rousseau) [/f1]
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ralf-pb
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Beitragvon ralf-pb » 02.10.2008 20:42

Hi,

bei der Cagiva Raptor 650 eines Freundes steht original noch nicht mal mehr

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

in den Papieren. Es steht nur noch sinngemäß

Reifen vorne und hinten gleichen Typs.
--
Gruß Ralf
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Yamaha-Men
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Beitragvon Yamaha-Men » 02.10.2008 21:20

Überholi schrieb:

> dennoch gibt es unterschiede
> es wird auch in Zukunft kein reifen der für 180 geprüft und zugelassen wurde auf deiner hayabusa
> freigegeben sein...
> auch wird wohl ein reifen der für 200kg gewicht (ich weiß nicht ob es das gibt ,) ) auf einer
> goldwing zu fahren sein.
>
> ergo ist das was jetzt in die papiere eingetragen wird schon das nonplus ultra. :)
> also wenn ich alle reifen fahren darf, die der Hersteller also Yamaha (vermutlich in Verbindung mit
> dem reifen hersteller) zulassen würde, auch fahren zu darf.
> alle anderen reifen müssen auch in zukunft vorgefahren werden - auch beim KFZ und beim Truck.
> das ist meine meinung:D


den Z 6 Interact gibt es für Maschinen bis 240 Kg und darüber, habe ihn nun drauf aber leider noch nicht in der Praxis probiert, aber das kommt auch noch :) und zwar sobald der Motor fertig ist. Da ja der Z 6 bei mir eingetragen ist erwarte ich da eigentlich keine Probleme nur wegen des Zusatzes "Interact"
Die Problematik bei Umbauten ist eigentlich das man vom Hersteller nur eine Freigabe für die Serienmäßige Größe bekommt, nicht jedoch für breitere Reifen, da diese auf dem Motorrad nicht getestet wurden.
Wenn ich nach den Felgen gehen würde, dürfte ich fast alle Reifen auf dem Markt fahren, aber dies bezieht sich auf das jeweilige Motorrad in dem die Felgen normalerweise verbaut sind. Bei Umbauten gestaltet es sich schwieriger, außer man findet einen fähigen TÜV Prüfer der die Reifenbindung austrägt und nur die Größe vermerkt, ansonsten bleibt nur der Einzeleintrag

Grüße aus dem Kurvenparadies
yamaha-men
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Zuletzt geändert von Yamaha-Men am 02.10.2008 21:22, insgesamt 1-mal geändert.


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