ralf-pb schrieb:
> Hi Peter,
>
> du hast es schon richtig interpretiert.
> Das ist auch ein Ausfluss aus den neuen Fahrzeugpapieren. Dort steht
> nur noch eine Reifengröße drin und der Spruch
> "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
genau also sind alle hersteller die yamaha für die TDM freigegeben hat dann auch mit der TDM in der eingetragenen anderen Grösse Fahrbar.
ein nicht eingetragener und auch nicht freigegebener reifen muss per einzelabnahme und vorführung eingetragen weden.
>
> Für das Motorrad TDm 850 4TX ist Mal eine Betriebserlaubnis erteilt
> worden. In dieser ist festgelegt, was an dem Motorrad dran ist.
> Übertragen auf einen Pkw steht auch nur noch eine Reifengröße in den
> neuen Fahrzeugpapieren und für alle anderen Größen brauchst du eine
> Genehmigung, aber wenn von einem Fahrzeughersteller andere Größen
> zugelassen sind, dann kannst du z.B. statt der 155/80-13 auch Reifen
> der Größe 185/60-14 mit Felgen aufziehen, ohne dass diese Größe in den
> Papieren eingetragen wird
aber auch hier gilt - was der Hersteller für dieses Modell freigegeben hat - ein polo kann nicht mit reifen die ein tuareg drauf hat fahren.
die würden angehen - denke jetzt ist klarer worauf es ankommt.
selbst die reifen die ein Polo GTI z.B. drauf haben darf müssen beim Polo 0815 geprüft werden (incl der Felgen) die könnten ebenfalls irgendwo schleifen ...
> Du brauchst auch keinen Nachweis mitführen,
> dass du diese Größe fahren darft. Da gibt es dann beim TÜV und der
> Polizei die große Datenbank, wo dann gesucht werden muss. Mein letzter
> Wissensstand ist, dass wir noch nicht Mal mehr ne Mängelkarte
> ausstellen können.
ja stimmt wenn obiges zutrifft.
> Sprich keine Streichung der Reifenbindung.
> Wie gesagt, es hängt vom Prüfer ab, aber wenn ich ihm Argumente an
> die Hand geben kann, die vielleicht eine großzügige Auslegung der
> Vorschriften bei ihm zulassen, so könnte er vielleicht die Bindung
> streichen.
da die reifen mittlerweile einige fortschritte gemacht haben- also es nicht mehr zwingend (in den meisten fällen) ein risiko darstellt die reifen anderer Hersteller bei gleichen eckwerten (dimensionen lastkennzahlen usw.) auf anderen Fahrzeugen zu benutzen, ist auch die "markenbindung" nicht mehr so zeitgemäß
dennoch gibt es unterschiede
es wird auch in Zukunft kein reifen der für 180 geprüft und zugelassen wurde auf deiner hayabusa freigegeben sein...
auch wird wohl ein reifen der für 200kg gewicht (ich weiß nicht ob es das gibt ,) ) auf einer goldwing zu fahren sein.
ergo ist das was jetzt in die papiere eingetragen wird schon das nonplus ultra.
also wenn ich alle reifen fahren darf, die der Hersteller also Yamaha (vermutlich in Verbindung mit dem reifen hersteller) zulassen würde, auch fahren zu darf.
alle anderen reifen müssen auch in zukunft vorgefahren werden - auch beim KFZ und beim Truck.
das ist meine meinung:D
´s war da Erich mit meiner Blue Thunder
[i]"Ehren-Schwoaba-Biergartler auf Lebenszeit"
--
[f1]
Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung. (Jean Jacques Rousseau) [/f1]