Ralf-SP schrieb:
> > Was sagt denn die Lima dazu?
> Packt die Lima das auf Dauer?
>
> Die Frage ist berechtigt.... kann da jemand was verbindliches dazu sagen..?
>
Die Lichtmaschine der 900ter kann eine Leistung von 400 Watt (ich glaube es waren sogar 430 Watt, ich weis nicht ob sich da die RN08 von der RN11 unterscheidet) abgeben. Da dürfte es mit den zusätzlichen 110 Watt absolut keine Probleme geben (Abblendlicht 55 Watt+eventuell Fernlicht 55 Watt+Rücklicht 5 Watt + Bremslicht 21 Watt+Warnblinkanlage 42 Watt+Standlicht 4 Watt...machen insgesamt 182 Watt plus 110 Watt für die Nebelscheinwerfer kommt man auf reichlich 290 Watt Leistungsaufnahme, die restlichen 110 Watt, die zur Verfügung stehen, dürften locker für Zündung, Hupe (soweit das kein Monsterhorn ist), Kontrollampen und dergleichen reichen. Das sind auch nur theoretische Werte, wer hat schon alle Verbraucher auf einmal an. Die TDM 900 hat da genügend Reserven. Wie das bei den 850ern ist weis ich leider nicht. Andere Moppeds sind da doch um einiges beschränkter (z.B. Hyosung GT650 280 Watt oder Kawasaki ER-6n/f 330 Watt Drehstromlichtmaschinen).
Laut EU Recht sind zwei Nebelscheinwerfer am Motorrad erlaubt (siehe
das hier
Nach deutschem Recht ist nur ein Nebelscheinwerfer zulässig, nach EG-Recht (Anhang IV zur Richtlinie
93/92 EWG) dürfen auch zwei solche Scheinwerfer montiert werden. Farbe: Weiß oder Hellgelb.
Anbauvorschriften: Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht werden. Das EG-Recht schreibt für sie eine Mindesthöhe von 25 cm über der Fahrbahn vor und – bei zwei Nebelscheinwerfern – eine symmetrische Anordnung zur Fahrzeugmitte ("Längsmittelebene").
Schaltvorschriften: Ein separater Schalter für Nebelscheinwerfer ist geboten; beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen. Bei zwei Nebelscheinwerfern nach EG-Recht muss auch das Abblendlicht mitbrennen. ).
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