4TX Auspuff Papiere (Sebring)

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Moderator: Überholi

Klinke_das_Boot
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4TX Auspuff Papiere (Sebring)

Beitragvon Klinke_das_Boot » 02.02.2009 17:30

Hallo,

ich wurde letztes Jahr von der Polizei im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und meine TDM 850 4TX überprüft. Selbstverständlich kam eine Nachfrage bezüglich des Sebring Auspuffs aus dem Zubehörhandel.

Ich habe dem Herrn die E-Nr. auf dem Auspuff gezeigt und eine EG-Genehmigung, die ich vom Vorbesitzer erhalten habe und auf der die Genehmigungsnr. (e4 0063), der Schalldämpfertyp (S 500), "gemessen nach" und der Hersteller vermerkt ist. Der Polizist meinte, dass das aber nicht reichen würde, da darauf ja nichts von meinem Motorradtyp zu lesen sei und dass der Auspuff für das Motorrad auch freigegeben wäre. Glücklicherweise hat er mich aber dann weiterfahren lassen, da ein Custom Bike angehalten wurde und das vielversprechender war oder warum auch immer.

Jedenfalls bin ich jetzt total verwirrt und habe keine Ahnung, ob und welche Papiere ich mitführen muss und ob diese bescheinigen müssen, dass der Pott für die Tdm zugelassen ist. Der TÜV hat jedenfalls nie Probleme mit den Papieren gehabt. Dennoch hätte ich das gerne geklärt.

Viele Grüße, Dennis
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Stewa
Registriert: 06.07.2002 15:47

4TX Auspuff Papiere (Sebring)

Beitragvon Stewa » 02.02.2009 17:54

Hallo Dennis,

ich hab vor einiger Zeit mal eine Mail an 's KBA geschickt, zu dieser Frage. Das war die Antwort:

>....
>Vielen Dank für Ihre Anfrage, die verspätete beantwortung bitte ich zu
>entschuldigen.
>Der Schalldämpfer muss mit einem EWG-Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein.
>Der Genehmigungsinhaber ist verpflichtet, den Verwendungsbereich anzugegeben,
>damit eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann.
>Ausreichend sind auch Angaben des Händlers, die dieser den Firmenkatalogen
>entnehmen kann.
>Das Mitführen eines Abdrucks der EWG-Genehmigung ist nicht vorgesehen.
> ...

Danach war ich nicht viel Schlauer als vorher. ?( :rolleyes: :rotate:

Wer ist z.B. der Genehmigungsinhaber, Ich oder der Hersteller ? Wenn ich 's bin, wie soll ich denn den Verwendungsbereich angeben, einfach dem Wachtmeister den Verwendungsbereich nennen oder was ?

Alles sehr schwammig und damit kann man sich dann vor Ort super mit der Rennleitung rumärgern.

Gruß

Stefan

Klinke_das_Boot
Registriert: 18.06.2005 19:45

4TX Auspuff Papiere (Sebring)

Beitragvon Klinke_das_Boot » 03.09.2009 19:34

Alter Schwede. Ich habe versucht bei Sebring.at Papiere für meinen Sebring Twister anzufordern und erhalte die Antwort:

Der SD-Typ S500 ist nicht für die Yamaha TDM 850 geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Warum bietet Kedo, Mizo und diverse andere Shops den Auspuff bitteschön für die TDM an??? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Maschine seit 13 Jahren mit einem nicht genehmigten Topf durch die Gegend eiert. Ich krieg noch die Krise mit den Papieren. Immerhin wurde ich in den Alpen nicht kontrolliert. Bin allen Verkehrskontrollen gekonnt aus dem Weg gegangen.

Nun frage ich mal bei Mizu an, wie es bei denen mit ner ABE aussieht.
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