Hallo,
ich wurde letztes Jahr von der Polizei im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und meine TDM 850 4TX überprüft. Selbstverständlich kam eine Nachfrage bezüglich des Sebring Auspuffs aus dem Zubehörhandel.
Ich habe dem Herrn die E-Nr. auf dem Auspuff gezeigt und eine EG-Genehmigung, die ich vom Vorbesitzer erhalten habe und auf der die Genehmigungsnr. (e4 0063), der Schalldämpfertyp (S 500), "gemessen nach" und der Hersteller vermerkt ist. Der Polizist meinte, dass das aber nicht reichen würde, da darauf ja nichts von meinem Motorradtyp zu lesen sei und dass der Auspuff für das Motorrad auch freigegeben wäre. Glücklicherweise hat er mich aber dann weiterfahren lassen, da ein Custom Bike angehalten wurde und das vielversprechender war oder warum auch immer.
Jedenfalls bin ich jetzt total verwirrt und habe keine Ahnung, ob und welche Papiere ich mitführen muss und ob diese bescheinigen müssen, dass der Pott für die Tdm zugelassen ist. Der TÜV hat jedenfalls nie Probleme mit den Papieren gehabt. Dennoch hätte ich das gerne geklärt.
Viele Grüße, Dennis
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We ride together.
We die together.
Bad Boys for LIFE