Hallo,
> Wie ist es denn bei anderen Helmen (Concept, Nolan, ...), verlieren
> die auch die ECE-Zulassung beim Einbau eines Headsets?
das ist bei allen Helmen so, die nicht vom Werk aus mit einem Headset ausgestattet sind. In einigen Fällen sind Helme für den Einbau eines Headsets "vorbereitet". Wie das hier ECE mäßig aussieht weiß ich nicht.
Im Zweifelsfall bleibt die ECE zulassung nur bestehen, wenn genau das Headset eingebaut wird, mit dem auch der ECE-Test absolviert wurde.
Aber nichts ist ohne ABER...
unter "Einbau eines Headsets" ist auch nur der "Einbau" zu verstehen, d.h. wenn der Helm für die Unterbringung des Headsets verändert wird. Das groh der 'Einbauheadsets' werden aber nicht eingebaut sondern angebaut. (Befestigung der Lautsprecher mit Klett, einkleben des Mikro im Kinnbügel.) Das Helm selbst bleibt dabei unverändert, daher erlischt auch die ECE-Zulassung nicht.
Die ECE-Norm ist afaik zwar vorgeschrieben, aber nicht strafbewährt. Sprich mit wenn Du mit einem nicht ECE-Konformen Helm unterwegs bist, kann Dir keiner was. Außer vielleicht die Versicherung, falls Dir Teile des Lautsprechers aus dem Ohr gepuhlt werden müssen. Das hängt ggfs vom Kleingedruckten im Vesicherungsvertrag ab, da kenn ich mich nicht mit.
Interessant dürfte dabei dann auch ein Rückgriff auf den Hersteller sein, denn imo druckt keiner entsprechende Warnhinweise auf die Verpackung. (Produkthaftung?)
Ciao,
Werner
--
Und wieder eine Stufe zum "Liebhaber" erklommen
P.S. Till wächst, gedeiht, schreit und hat seit dem 2.12. sein erstes Motorrad
