Hallo,
jetzt hab ich im Internet schon mehrfach diesen Text gefunden :
>Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen >bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen >sind, eine gültige ABE besitzen.
>Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein >Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als >solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
>Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:
>EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
>Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige >technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
>Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit >Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers >der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine >Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit >Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Kann da jemand was zu sagen? Ich hab mir zwar mal die paragaphen in der STVZO angeschaut auch diese EG Richtlinie, aber schlau bin ich daraus nicht geworden.
servus
Armin