Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Moderator: Überholi
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Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Hallo TDM-Gemeinde,
hat von euch schon mal jemand nach dem neuen o.g. Gesetz eine Reifenabnahme nach §19.2 StVZO für eine 3VD gemacht. Lt. Herstellerbescheinigung ist diese Erforderlich, siehe Anhang.
Gruß Diethelm
hat von euch schon mal jemand nach dem neuen o.g. Gesetz eine Reifenabnahme nach §19.2 StVZO für eine 3VD gemacht. Lt. Herstellerbescheinigung ist diese Erforderlich, siehe Anhang.
Gruß Diethelm
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Re: Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Hier gibt es schon einen Thread dazu: https://tdm-forum.net/viewtopic.php?f=23&t=35324 Wir Alteisenfahrer haben offenbar keine ausreichend starke Lobby; technisch ist der Quatsch mit dem Eintragen durch nichts zu rechtfertigen.
Gruß Michael
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Re: Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Danke für den Hinweis.
Hat vielleicht von euch noch jemand die alte conti road attack 3 unbedenklichkeitsbescheinigung für die yamaha tdm 850 3VD zum download?
Im Voraus vielen Dank.
Gruß Diethelm
Hat vielleicht von euch noch jemand die alte conti road attack 3 unbedenklichkeitsbescheinigung für die yamaha tdm 850 3VD zum download?
Im Voraus vielen Dank.
Gruß Diethelm
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Re: Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Ach sorry, war die gleiche wie oben...
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Re: Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Da isse, die UB für den RA3: und für den Metzeler Roadtec Z6 u.a. gibts die auch noch auf meinem Server: Wenn ich es korrekt in Erinnerung habe, gelten UB`s nur für Reifen mit DOT bis Ende 2019. Danach nur noch Herstellerbescheinigungen.
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Re: Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Vielen Dank Lutz.
Du hast recht, sie gelten nur für Reifen mit DOT bis Ende 2019, ich brauch sie auch nur, um sie mit zum TÜV zu nehmen, damit der Prüfer sieht, dass die auch vorher freigegeben waren. Man weiß ja nie!
Gruß Diethelm
Du hast recht, sie gelten nur für Reifen mit DOT bis Ende 2019, ich brauch sie auch nur, um sie mit zum TÜV zu nehmen, damit der Prüfer sieht, dass die auch vorher freigegeben waren. Man weiß ja nie!
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Re: Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Wenn einer eine Freigabe für die 3vd sucht:
https://www.reifendirekt.de/cgi-bin/rsh ... fen+finden
Die haben bei
https://www.reifendirekt.de/cgi-bin/rsh ... rradreifen
so wie es sieht alle Freigaben.
https://www.reifendirekt.de/cgi-bin/rsh ... fen+finden
Die haben bei
https://www.reifendirekt.de/cgi-bin/rsh ... rradreifen
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Re: Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Hi Hubert,Schniggi hat geschrieben: ↑12.01.2022 15:29Wenn einer eine Freigabe für die 3vd sucht:
https://www.reifendirekt.de/cgi-bin/rsh ... fen+finden
Die haben bei
https://www.reifendirekt.de/cgi-bin/rsh ... rradreifen
so wie es sieht alle Freigaben.
es gibt einen Unterschied zwischen der früheren Unbedenklichkeitsbescheinigung (Herstellerfreigabe) und der heute üblichen Herstellerbescheinigung.
Grundsätzlich bescheinigen beide Dokumente zwar, dass die benannte Rad-/Reifenkombination auf dem Motorrad funktioniert, nur die UB damals galt als Freigabe ohne gesonderte Abnahme. Für Reifen bis DOT Ende 2019 braucht man mit einer UB nicht zum Sachverständigen.
Re: Reifenabnahme nach §19.2 StVZO
Sorry, es hilft nicht weiter, es kotzt mich nur noch an. Reine Geldmacherei und zum Mich betrifft es mit der RN11 zwar nicht, aber meine Freundin mit ihrer GPZ 500. Da sind plötzlich die neuen aktuellen Reifen "bedenklicher" wie die alten Kamellen, die ja wohl scheinbar um einiges besser waren, wie die Heutigen. Die man eh nicht mehr bekommt, also eintragen lassen, bis dann die neue Variante kommt und dann wieder eintragen lassen...
Hatten wir schon mal, schon lange her, Aber man kann damit echt Geld loswerden, oder eben VERDIENEN ...
Wir haben zu wenig Lobby ...
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