GoEast hat geschrieben: ↑02.04.2018 11:04
Danke Andy, das gleiche sagte mir auch der 3 VD Fahrer. Er fährt sie als
Winterreifen (
Saisonschild 12/03

) und meinte daher
bräuchten sie nicht eingetragen werden
Gruß Norbert
Die Begründung halte ich freundlich ausgedrückt für 'nicht richtig'

, im Klartext für Unsinn / Wunschdenken. Würde ich sicher nicht machen.
Ansonsten würde mich die genaue Grundlage an Bestimmungen dafür interessieren und lasse mich gerne korrigieren.
Der Avon Trailrider gibt's ähnlich den Heidenaus:
als Hinterreifen
150/70R17 69V, der wäre OK
als Vorderreifen in
110/80-18 58S
120/80-18 62S (wegen der besseren Tragfähigkeit zu empfehlen zum Eintragen)
der Avon Trailrider ist bestimmt !ein guter Reifen, auch für die 3VD/4TX, aber
Heidenau ist M+S ist. Der Avon Trailrider ist (leider!) keiner!
die StVO erlaubt explizit nur bei M+S und Geschwindigkeitsbegrenzungsaufkleber einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex.
S = 180 km/h T = 190 km/h U = 200 km/h H = 210 km/h V = 240 km/h
S heißt also bis 180km/h und damit
darf ihn kein Sachverständiger als normalen Reifen eintragen! (Meine 4TX hat 200 im Schein)
Tante Edith: Bevor Du irritiert bist: In meinem Gutachten mit Heidenau, Dir zugeschickt, hatte mein Sachverständiger freundlich gesonnen "ww. M+S" (also wahlweise) reingeschrieben. Bei der letzten HU fiel uns das auf und waren uns einig, dass er ihn NUR als M+S hätte reinschreiben dürfen, also ohne ww. . Damit ich nicht noch mal zum LRA zum Umschreiben müsse, hat er aber den Eintragungsfehler bei der HU 'übersehen', nur fahren darf ich ihn trotz (!) der Eintragung schlichtweg nicht.