Hallo Leute,
habe MGH nochmal angeschrieben wegen der fehlenden Unterlagen.
Die Antwort ist recht eindeutig ausgefallen:
Das Kraftfahrtbundesamt KBA, teilt in einem Schreiben von 1994 mit, dass bei Auspuffanlagen, die mit einer eingeprägten E-Nr. ausgeliefert werden, kein Gutachten mitgeführt werden muß.

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Desweiteren wird mitgeteilt, dass der Hersteller nicht verpflichtet ist ,eine ABE mitzuliefern, da man diese auch nicht vorzeigen muß. Diese ganze Geschichte wird unter § 19 StVZO beschrieben. Laut KBA muß der Polizei bzw. dem Sachverständigen dies bekannt sein, falls nicht solle man die Dienstaufsichtsbehörde informieren, falls vorort keine Lösung möglich ist.
Ich glaube wenn Ihr dem Beamten den Hinweis auf den § 19 gebt und dann noch mit der Dienstaufsicht kommt, habt Ihr keine Probleme mehr.
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Das bedeutet, alle TDM´ler mit der Marving brauchen egal welches Modell, keine Angst mehr vor dem TÜV oder einer Kontrolle zu haben. ;D ;D ;D ;D
Ich werde das KBA jetzt nochmal anschreiben, ob sich seit 1994 etwas geändet hat. Die Antwort würde ich bei Interesse einscannen und ins Forum einbringen.
Gruß
Andreas