> ...na dann leest euch mal die Gesetzestexte genauer durch.....
Hast Du das denn gemacht?
§20 StVZO
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_20.php
z.B. Absatz 4:
(4) Abweichungen von den technischen Angaben, die das Kraftfahrt-Bundesamt bei Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis durch schriftlichen Bescheid für den genehmigten Typ festgelegt hat, sind dem Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis nur gestattet, wenn diese durch einen entsprechenden Nachtrag ergänzt worden ist oder wenn das Kraftfahrt-Bundesamt auf Anfrage erklärt hat, dass für die vorgesehene Änderung eine Nachtragserlaubnis nicht erforderlich ist.
Und in den Erläuterungen zur StVZO (vom Kirschbaum Verlag) wird genau angegeben, welche Unterlagen zur Erteilung einer ABE eingereicht werden müsssen.
Da darauf Copyright ist gebe ich es nur sinngemäß wieder:
Es muss eine Zeichnung der Bremsanlage mit allen Angaben wie Scheiben- und Kolbendurchmessern, Belagfläche und das Übersetzunsverhältnis abgegeben werden.
Und genau diese Zeichnung, die Yamaha damals beim KBA eingereicht hat, zeigt eben nur die Bremse, die wir alle kennen.
EDIT:
Und zum selber nachlesen:
Seite 5 Punkt 4.3.1
http://www.kba.de/DE/Fahrzeugtechnik/Zu ... onFile&v=4
Und hier die EG-Richtline, auf die dort verwiesen wird:
Seite 28 Punkt 7
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 211:DE:PDF
Wenn dann was geändert wird, kommt Absatz 4 von oben ins Spiel.
Da es aber keinen ABE-Nachtrag für die R1-Bremse bei der TDM850 gibt, muß sie über eine Einzelabnahme nach §19 (2) StZO legalisiert werden.
Eigentlich ganz einfach.....
Gruß
Günter
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Moppeds siehe links
Dosen: für den Alltag 91er VW Jetta, für den Spaß 88er Porsche 924S und irgendwann noch 78er Volvo 244, für die Tochter 02er Ford Focus Turnier und für die Gattin 10er Dacia Duster