MIKE_BIKE schrieb:
> Werner XJ schrieb am 01.12.2009:
> Hallo zusammen ,
> es kommt darauf an , was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter
> der Nr. 14.1 steht .
>
> Steht dort z.B. 0210 ist dort noch eine Anlage ohne Kat möglich .
> G-Kat wird aber nicht Ausgetragen !
>
> Steht dort 0211 - 0212 ist die Zulassung nur mit Kat Eintragungsfähig
> .
>
> Zu dem Unterschied RN08 - RN11 , das ist einfach die Euro Norm
> Zulassung . Euro1 - Euro2 . Steuergeräte Änderung .
>
> Auch wurde für die RN11 nicht allzuviele Anlagen nochmals für diesen
> Typ geprüft .
>
> RN18 hat aber schon die Euro3 Zulassung und damit ist sie nunmal Kat
> pflichtig .
>
> Auch hat die RN18 die längern Schalldämpfer montiert . Vermutlich
> dürfte diese auch geringere Stand und Fahrgeräuschwerte eingetragen
> haben ? Dies hatte ich aber noch nicht vergleichen können .
>
> Die Kat´s sitzen in den Schalldämpfern direkt am Eingang an der
> Verdickung unterhalb des zusätzlichen Hitzeschutzblechs .
>
> Hallo, ich muss diesen Monat zum TÜV, habe die LeoVince o.Kat aber
> mit der ABE.
> Jemand Erfahrung gemacht damit?
>
>
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>
Hallo MIKE_BIKE,
bist du ganz sicher mit dem Schlüssel 210 unter 14.1, dass dann eine Auspuffanlage ohne KAT montiert werden kann ohne das der Tüv/Dekra Theater macht?
Gruß Ralf
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Zwei Zylinder sind genug !!
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