Unterschiedliche Abgaswerte rechts und links

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Moderator: Überholi

Greg_N
Registriert: 12.03.2006 01:08

Unterschiedliche Abgaswerte rechts und links

Beitragvon Greg_N » 24.04.2013 12:15

Gestern beim TÜV ergab die Abgasmessung folgendes Ergebnis:

CO-Gehalt - Sollwert [%Vol] bei Leerlauf: Links 3,6, Rechts 1,8

Genau so steht das auf dem Prüfbericht, verstehen tu ich es nicht ganz. Als Mangel wurde es jedenfalls nicht gewertet. Aber mir stellen sich Fragen über Fragen:

[*]Was bedeutet das Wort "Sollwert" im Zusammenhang mit den aufgeführten Messwerten?
[*]Muss ich mir wegen der unterschiedlichen Messwerte Sorgen machen?
[*]Woran könnte das liegen?
[*]Was soll ich jetzt tun?
--
Gregor mit dem Motorrad auf Reisen
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Archy
Registriert: 20.06.2011 23:07

Unterschiedliche Abgaswerte rechts und links

Beitragvon Archy » 24.04.2013 13:10

Hallo Greg,

also für eine RN11 sind die erstmal zu hoch!

glaub eine RN08 darf 3vol% habn
und eine RN11 0,3% oder so...

Bin mir net sicher, (hab ja eine 4TX)

warum die unterschiedlich sind verstehe ich gleich dopplet nicht,
da im Krümmer ja das "Verbindungsrohr" ist, oder?
müssten sich die Abgase also mischen, oder?

Endschalldämpfer verrust oder verstopft? deshalb die verschiedenen Werte?

GRuß
PS: würde an deiner Stelle die Kerzen auch mal anschaun

HGK
Registriert: 25.01.2005 07:00

Unterschiedliche Abgaswerte rechts und links

Beitragvon HGK » 25.04.2013 10:07

Hallo Greg,
Du hast Glück gehabt.

Diese Info habe ich diese Woche von Yamaha schriftlich erhalten =>

Die TDM900, Typ RN08 und RN11 darf einen max. CO-Wert von 0,3 %, am Endschalldämpfer im betriebswarmen Zustand gemessen, haben.


Meine RN08 hat 2 x die Abgasmessung nicht geschafft. Nach der ersten Untersuchung wurden Kerzen und Luftfilter getauscht. Zudem habe ich das Abgas-Volumen im Display durch eine Werkstatt anpassen lassen. Dies alles hatte bei der zweiten AU nichts genützt. (C0 2.4%)

Nun geht die Fehlersuche weiter. Die Werkstatt kann den Fehler nicht eingrenzen und muss suchen!
Ärgerlich ist, das der Monat zur Nachprüfung überschritten wird und danach wieder eine volle Gebühr von 65 Euro fällig wird.


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