Pickerl Überprüfung

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TurboSam
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Beitragvon TurboSam » 20.06.2010 20:08

Hallo

War am Freitag wie jedes Jahr beim ÖAMATC zur Pickerlüberprüfung.
Der Prüfer hat im Anschluss daran gleich gesagt das er nichts negatives feststellen kann. Bei meinen verbauten LeoVince hat er sich das E-Zeichen angesehen und auch nach der Genehmigung gefragt. hatte ich natürlich dabei.

Als er mir den Prüfbericht ausgehändigt hat, stand aber aber unter "Leichter Mangel"
mein Auspuff drinnen !!

Es stand da:
Abgasführung und Schalldämpfer
offensichtlich nicht serienmässig: kein Genehmigungsnachweis / nicht genmehmigt (zB kein "E" Prüfz.)


Auf meine Nachfrage hin meinte er, das er sich damit nur absichert !!???

Auch meinter er, das eigentlich meine weissen Blinkergläser, LED Rücklicht, andere Spiegel auch eingetragen gehören; obwohl ein E Zeichen dran ist !!!???

Irgendetwas muss bei dem wohl schiefgelaufen sein...oder ?

kolumbus
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Beitragvon kolumbus » 20.06.2010 21:09

Warum soll beim Prüfer was schiefgelaufen sein???

Nur weil er deinen nicht eingetragenen Auspuff als leichten Mangel eingetragen hat?

Er macht das ja nicht weil er einen schlechten Tag hat, sondern weil es so im Gesetzesbuch steht ;-)

--


Wer deutlich spricht, riskiert verstanden zu werden.

Limbo
Registriert: 27.03.2005 21:43

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Beitragvon Limbo » 20.06.2010 21:09

TurboSam schrieb:
> Bei meinen verbauten LeoVince hat er sich
> das E-Zeichen angesehen und auch nach der Genehmigung gefragt. hatte
> ich natürlich dabei.
>
> Als er mir den Prüfbericht ausgehändigt hat, stand aber aber unter
> "Leichter Mangel"
> mein Auspuff drinnen !!
>
> Es stand da:
> Abgasführung und Schalldämpfer
> offensichtlich nicht serienmässig: kein Genehmigungsnachweis / nicht
> genmehmigt (zB kein "E" Prüfz.)

>
> Auf meine Nachfrage hin meinte er, das er sich damit nur absichert
> !!???
>
> Auch meinter er, das eigentlich meine weissen Blinkergläser, LED
> Rücklicht, andere Spiegel auch eingetragen gehören; obwohl ein E
> Zeichen dran ist !!!???

Warum hast Du Dich nicht gleich bei seinem Vorgesetzten beschwert, und einen Prüfbericht "ohne Mängel" verlangt?

Ein zulässiger Auspuff ist doch kein Mangel, sondern höchstens eine Bemerkung wert.

Bei uns hat man früher auch Alles kontrolliert und eintragen lassen müssen. Durch die Gleichstellung durch die EG ist Das weggefallen.

Vorher habden Die bei einer angebauten Anhängerkupplung die Anbauanleitung verlangt, und die Schrauben und Unterlegscheiben gezählt. Heute interessiert Die nur noch bei der Fristenprüfung, ob die AHK eine E-Prüfnummer hat.

Limbo
--
Wenn ich Schuhe und Strümpfe ausziehe, kann ich bis zwanzig zählen.

TurboSam
Registriert: 04.06.2007 05:23

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Beitragvon TurboSam » 21.06.2010 07:36

kolumbus schrieb:
> Warum soll beim Prüfer was schiefgelaufen sein???
>
> Nur weil er deinen nicht eingetragenen Auspuff als leichten Mangel
> eingetragen hat?
>
> Er macht das ja nicht weil er einen schlechten Tag hat, sondern weil
> es so im Gesetzesbuch steht ;-)
>
>

Wo steht im Gesetzbuch das ein genehmigter Auspuff (inkl. EU Betriebserlaubnis für die 3VD, inkl. E Zeichen am Auspuff) als leichter Mangel eingetragen werden muss oder darf ??!!
Wenn ich zB das Möppi verkaufen möchte, ist das doch ein Punkt gegen mich; obwohl alles "regelkonform" ist ?

@Limbo
Werde mich heute schlau machen; konnte mich nicht beschweren weil der Typ der Chef vom Stützpunkt war :rolleyes:

kolumbus
Registriert: 18.08.2003 20:27

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Beitragvon kolumbus » 21.06.2010 17:58

TurboSam schrieb:

>
> Wo steht im Gesetzbuch das ein genehmigter Auspuff (inkl. EU Betriebserlaubnis für die 3VD, inkl. E
> Zeichen am Auspuff) als leichter Mangel eingetragen werden muss oder darf ??!!
> Wenn ich zB das Möppi verkaufen möchte, ist das doch ein Punkt gegen mich; obwohl alles
> "regelkonform" ist ?





Warum soll der leichte Mangel gegen dich bzw. dein Mopped sprechen?
Meinst, wenn du einen einen Begutachtungszettel ohne Mangel vorweisen kannst (was bei einem so alten Mopped nicht gerade wahrscheinlich ist) bekommst einen Euro mehr?

Wie alt ist eigentlich der LeoVince Auspuff? Bist sicher das er noch genau so leise ist wie im Neuzustand oder ist er vielleicht doch etwas lauter geworden?

Es kann sein das du heute in eine Kontrolle kommst und die Polizei eine Lärmmessung bei deinem Mopped durchführt.
Wenn da rauskommt das der Auspuff lauter ist als eingetragen ist das Kennzeichen ziemlich schnell abmontiert...trotz E Zeichen ;)

Der Polizist schaut sich dann sicher auch noch das Begutachtungsformular an (das muss mitgeführt werden) und wenn da kein Mangel eingetragen schaut es nicht gerade so vorteilhaft aus für die Begutachtungsstelle.


Deshalb sichert sich der Prüfer ab.
Der Gesetzgeber lässt den Prüfer einen gewissen Spielraum was ein leichter bzw. schwerer Mangel ist, aber in deinem Fall hat der Prüfer zu 100% richtig gehandelt.


Die leichten und schweren Mängel werden im Mängelkatalog beschrieben, aber nicht vergessen auch die Kommentare zu lesen, genau da steht das mit der Zubehörauspuffanlage drinnen.


--


Wer deutlich spricht, riskiert verstanden zu werden.

kolumbus
Registriert: 18.08.2003 20:27

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Beitragvon kolumbus » 12.07.2010 20:24

Ich mach es ja nicht gerne ;) , aber der Prüfer beim ÖAMTC hat wirklich einen Fehler gemacht.

Hab gerade das Video gesehen ;D

Das bei einer 3VD beide Lampen beim Abblendlicht gleichzeitig leuchten ist schwer illegal und zu 100% ein schwerer Mangel bei der Begutachtung. ;D


Grüße
Andreas

--


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Gerhard_RD
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Beitragvon Gerhard_RD » 12.07.2010 21:04

Hallo Andreas,

wo steht das man das Begutachtungsformular mitgeführt muss, das ist definitiv nicht so.

LG,
Gerhard

straightforward
Registriert: 02.05.2007 15:01

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Beitragvon straightforward » 12.07.2010 21:28

Gerhard_RD schrieb:
>
> wo steht das man das Begutachtungsformular mitgeführt muss, das ist
> definitiv nicht so.
>

Hallo Andreas,

ich hatte das auch so als Letztstand gespeichert, dass das Gutachten NICHT mitgeführt werden werden muss.

Allerdings kann ich nicht ausschliessen, dass sich diesbezüglich in der Zwischenzeit etwas geändert hat - kannst Du das vielleicht nochmals auf aktuelle Gültigkeit checken, Andreas? In Deinem beruflichen Umfeld bist Du sicher näher am Ort des Geschehens.

Danke, und Gruss: Walter

TurboSam
Registriert: 04.06.2007 05:23

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Beitragvon TurboSam » 12.07.2010 21:34

kolumbus schrieb:
> Ich mach es ja nicht gerne ;) , aber der Prüfer beim ÖAMTC hat
> wirklich einen Fehler gemacht.
>
> Hab gerade das Video gesehen ;D
>
> Das bei einer 3VD beide Lampen beim Abblendlicht gleichzeitig
> leuchten ist schwer illegal und zu 100% ein schwerer Mangel bei der
> Begutachtung. ;D
>
>
> Grüße
> Andreas
>
>

Siehste; und das hat ihn nicht im geringsten gestört.
Überhaupt auch noch keiner Polizei etc. :rotate:

kolumbus
Registriert: 18.08.2003 20:27

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Beitragvon kolumbus » 13.07.2010 11:49

Weil es keinen stört, leuchten bei meiner ja auch beide Abblendlichter gleichzeitig.

Für die Begutachtung wird das natürlich immer umgebaut ;)


Grüße
Andreas

--


Wer deutlich spricht, riskiert verstanden zu werden.

kolumbus
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Beitragvon kolumbus » 13.07.2010 16:08

Gerhard_RD schrieb:
> Hallo Andreas,
>
> wo steht das man das Begutachtungsformular mitgeführt muss, das ist
> definitiv nicht so.
>
> LG,
> Gerhard

Ja hast recht.

Begutachtungsformblatt muss nicht mitgeführt werden, da wir uns in der Firma nicht sicher waren, hab ich mal beim Vorarlberger Ausbildner für die Begutachtung nachgefragt.

Hier seine Antwort:
Hallo Andreas,
Im §57a KFG steht darüber nichts.
Das Gutachten ist meines Wissens auch nicht in der StVO verankert, sicher bin ich mir aber nicht.
Für die Exekutive ist nur das "Pickerl" ausschlaggebend.

In dem Fall wird jetzt meine Führerscheinmappe dünner werden, da ich ja auch den Zettel immer mitgenommen habe.


--


Wer deutlich spricht, riskiert verstanden zu werden.

Gerhard_RD
Registriert: 23.05.2005 13:07

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Beitragvon Gerhard_RD » 14.07.2010 11:39

Hallo Andreas,

nicht nur dünner, auch leichter, das Moped sollte jetzt wesentlich besser gehen ;-))

LG,
Gerhard


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