frankk schrieb:
> Unter anderem gibt dort ein Herr vom TÜV Süd Auskunft und schreibt:
>
> "Im sog COC-Papier muß vermerkt sein, wenn eine Markenbindung
> vorliegt. In unserem Beispiel (genauso wie bei meiner TDM) sind
> lediglich die Reifengrößen festgelegt. Alle Reifen, die diesen
> Vorgaben entsprechen, dürfen gefahren werden."
>
> Auch schreibt er "eine Reifenempfehlung des Fahrzeugherstellers
> ist keine Fabrikatsbindung"
>
> Ebenso kennt er "Motorräder, für die keine Markenbindung
> besteht, und in den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) dennoch
> der Hinweis zu finden ist, daß man die Reifenfabrikatsbindung laut
> Betriebserlaubnis zu beachten habe. Dieser Satz wird vermutlich als
> Standardsatz von den Zulassungsstellen ergänzt"
>
> Ich gehe mal davon aus, daß dieser Herr vom TÜV Süd sein Handwerk
> versteht und mit seiner Aussage Recht hat.
Es geht hier nicht um "Reifenempfehlungen und Fabrikatsbindung, sondern um Reifenfreigaben.
Ich fahre die 2te TDM 900 mit COC. In beiden COCs steht die Einschränkung der Reifen nicht drin.
Zu meiner neuen TDM 900 habe ich auch das og. Gutachten vom TÜV-Nord. Der Passus mit der Reifenfreigabe steht bereits im Gutachten. Der ausstellende Sachverständige ist mir pers. bekannt, und erstellt diese Gutachten für über 100 Motorräder im Monat. Er prüft übrigens seit Jahren ausschließlich Motorräder.
Daher gehe ich Davon aus, dass er diesen Eintrag nicht grundlos, sondern rechtssicher einträgt.
Würden die Zulassungsstellen die Reifenfreigaben willkürlich eintragen, würden die Motorrad- und Reifenhersteller nicht einfach die Freigaben ausstellen, sondern den Zulassungsstellen Ärger machen.
Schau mal
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Limbo
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Wenn ich Schuhe und Strümpfe ausziehe, kann ich bis zwanzig zählen.