Servus 3VD-Hashiruristis,
wie oben bereits beschrieben, waren die beiden Kopien der "Homologationen" die Kawaede und ich von Polo erhalten hatten, nicht sehr vertrauenserweckend.
Ich wollte diese nicht akzeptieren und habe deshalb nochmals mit POLO telefoniert und mein Mißfallen zu diesen Schrieben bekundet. Daraufhin wollte Herr Remes den Kontakt zu deren Importeur herstellen. Nach nochmaligen Nachhaken, hat dies dann auch funktioniert und mir wurde vom Importeur eine richtige Homologation versprochen und die kam dann auch prompt per Email.
Vier DIN-A4-Seiten lang, sieht richtig gut aus! Allerdings auf italienisch, oder ist das spanisch? Auf der letzten Seite ist in einem Nachtrag die TDM 850 3VD und die Honda CB500 mit Datum 06/07/2006 eingetragen.
Ich habe diesen Schrieb farbig ausgedruckt und war heute damit beim TÜV. Ergebnis: Der TÜV hat diese Homologation anerkannt und ist nun zufrieden.
Meine Nachfrage an den Importeur warum bei der 3VD wieder Baujahr 1991-1999 statt 1991-1996 steht wurde mir jedoch nicht beantwortet.
Ihr könnt die Homologation "POLO Hashiru für TDM850 3VD" per Email hier anforden:
Herr Dietmar Gross
THG - GROSS
Technischer Handel - Industrievertretungen
eMail:
thg-gross@t-online.de
Dies ist der Importeur über den Polo die Hashiru (G.P.R.) bezieht. Auch bekannt mit diesem Unternehmen:
www.bikersandmore.de .
Nach Rücksprache mit Hanno wollen wir die Homologation nicht im Forum hochladen. Schickt bitte ein kurzes Mail an Herrn Gross und Ihr werdet die ABE per Mail bekommen.
Herr Gross hat mir auch in einem weiteren Mail beschrieben warum diese ABE eigentlich nicht notwendig sei (E-Nummer). Er hat seine Argumentation mit einer EU-Richtlinie und einem STVZO-Paragraphen untermauert.
Diese Richtilinie und Paragraph habe ich auch im Internet mehrfach gefunden und auch hier im Forum wurde dieses schon mal zitiert.
Das mag ja stimmen (ich weiß es nicht!), aber was hilft mir das, wenn der TÜV und auch die Polizei auf einer ABE bestehen?
Ich habe mal ein bißchen rumgefragt und mir wurde folgendes erzählt:
1.) Mein TÜV will eine ABE! Er kann keine e-Nummern aus dem Ausland (nur
e1) in seinem System abfragen. Auch meine Vorlage der o.g. Richtlinien und Paragraphen konnte ihn nicht umstimmen.
2.) Auskunft eines Bekannten von der Dekra: ABE auf Verlangen erforderlich!
(Er hat aber eingeräumt, daß er sich damit nicht gut auskennt, da nicht sein Arbeitsgebiet!)
3.) Ich habe bei der hiesigen Polizei nachgefragt, wie bei einer Kontrolle
(Auspuff) vorgegangen wird: Wenn es augenscheinlich nicht der
Originalauspuff ist, dann entweder ABE oder im Schein eingetragen. Die
e-Nummer interessiere nicht!
4.) Internetrecherche: Widersprüchliche Aussagen. Oft wird dies zitiert:
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige
technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung
mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens
des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw.
eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit
Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
(dies hat mir auch Herr Gross gemailt)
Also, ich blicke da nicht mehr durch! Wer hat jetzt recht? Und was hilft es mir, wenn der Schrieb doch verlangt wird?
Aber für mich ist der Käse jetzt gegessen! Ich habe den Schrieb den ich wollte und der wird, für den Ernstfall, unter der Sitzbank verstaut. Basta!
Gruß
Tom
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der mit den geilen MT05-Schwoababiker-und-Sympathisanten-Geburtstags-Sommerhandschuhen
TDM850 3VD, Bj. 94, 42 Mm, alles knallrot - was denn sonst???