diese Info ist nicht neu, allerdings gilt sie nur mit einigen Einschränkungen ! Der jeweilige Hersteller sollte den Reifen für die Maschine freigegeben haben, sonst fällst du beim nächsten Prüfer vermutlich mal durch.
Soweit ich weiss gilt diese von dir eingeholte Info auch nur für Motorräder ab einem bestimmten Baujahr, für ältere Maschinen, siehts da vermutlich nicht ganz so gut aus.
Wenn das nämlich alles stimmen würde, dann würden sich manche Prüfer nicht mit Händen und Füssen wehren eine bestehende Reifenbindung auszutragen, sondern würden darauf hinweisen, dass sie ohnehin ausser Kraft ist !
Beispiel: Honda XL 500
der eine trägt die Bindung aus, der andere nicht, obwohl zumindest für das "S"-Modell mit dem 23" Vorderrad sowieso NUR Bridgestone überhaupt noch Reifen dafür fertigt. Von den chinesischen Holzreifen, die es da noch gibt wollen wir mal nicht reden.
Also lieber nochmal genau nachfragen.
Ich habe auch ne 3VD und habe mich über die Jahre schon schwarz geärgert, dass ich trotz Freigabe vom hersteller jeden S...-Reifen eintragen lassen musste, zuletzt den Z6 und den Diabolo. Das ging aber auch nur, weil das der Prüfer so entschieden hat, eine offizielle Freigabe gibts dafür nicht.
Rainer
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