straf verjährungsfristen in AT

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judas
Registriert: 20.04.2005 00:57

straf verjährungsfristen in AT

Beitragvon judas » 18.11.2005 00:36

grüss euch

ich habe ein akutes problem mit einem unfreundlichem brief von der bezirkshauptmannschaft - RSB Brief

ich kenne solche lenkererhebungen/anonymverfügungen ja 8o aber diese ist mir neu
normalerweise steht immer die begangene übertretung und der strafrahmen dabei,
dieses mal wollen sie nur wissen wer gefahren ist und geben keinerlei auskunft wie schnell ich war oder um was es geht, fakt ist das an der angegebenen stelle auf der autobahn ab und zu ein "dreibein" steht - (ein freund hat eine verfügung von exakt der gleichen stelle 101€ 40 km/h drüber)

zum thema:

ich bin mir ziemlich sicher das die behörde verpflichtet ist den lenker binnen 6 monaten auszuforschen und danach ist das verfahren einzustellen - da sie "sehr knapp" an dieser frist sind suche ich dringend einen auszug aus dem gesetzblatt wo das drinnensteht um mir meinen geliebten rosa wisch zu erhalten

ich hoffe auf alle internetstöberer oder villeicht befindet sich ja ein gesetzteshüter unter den tdmlern der mir freundlich gesinnt ist

vielen dank schon mal
lg harald

--
4tx, bj. 98, gold-schwarz, 15tkm bei kauf 5/05 zur zeit 27tkm

meine rechtschreibung ist der beweis das pisa 05 recht hat :D

TDM-Spider
Registriert: 15.06.2004 09:09

straf verjährungsfristen in AT

Beitragvon TDM-Spider » 18.11.2005 07:28

Hallo Harald,

6 Monate stimmt grundsätzlich.
http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/f ... zettel.htm


Ich nehme auch an das auf deiner Lenkererhebung eine Frist steht. Welche Folgen eine Nichtbeachtung der Erhebung hat kann ich dir leider nicht sagen hab mir die Themen hierzu nicht durchgelesen und meine letzte Erhebung liegt schon recht lange zurück.
Sieh mal hier nach.
http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/f ... hebung.htm


Unter folgendem Link findest du ziemlich alle rechtlichen Auskünfte.
http://www.fuerboeck.at/


LG Wolfgang
Zuletzt geändert von TDM-Spider am 18.11.2005 07:30, insgesamt 1-mal geändert.

DiddiX
Registriert: 21.03.2004 18:33

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Beitragvon DiddiX » 18.11.2005 07:47

judas schrieb:
> normalerweise steht immer die begangene übertretung und der
> strafrahmen dabei,
> dieses mal wollen sie nur wissen wer gefahren ist und geben keinerlei
> auskunft wie schnell ich war oder um was es geht, fakt ist das an der
> angegebenen stelle auf der autobahn ab und zu ein "dreibein"
> steht - (ein freund hat eine verfügung von exakt der gleichen stelle
> 101€ 40 km/h drüber)
>
> zum thema:
>
> ich bin mir ziemlich sicher das die behörde verpflichtet ist den
> lenker binnen 6 monaten auszuforschen und danach ist das
> verfahren einzustellen - da sie "sehr knapp" an dieser
> frist sind suche ich dringend einen auszug aus dem gesetzblatt wo das
> drinnensteht um mir meinen geliebten rosa wisch zu erhalten

Ich binn zwar kein Ösi aber sofern du für den Wisch nicht Unterschrieben hast ,
würde ich erst mahl so tun als hätte ich ihn nicht erhalten .

Als nächstes behauptest du das zu diesem Zeitpunkt das Motorrad
verkauft werden sollte und viele Leute Probegefahren sind .





[ img ]


Gruß Dieter
--
Wer ewig lebt , der geht nich Tod [ img ]

judas
Registriert: 20.04.2005 00:57

straf verjährungsfristen in AT

Beitragvon judas » 18.11.2005 16:04

vielen dank erstmal für die antworten

@wolfgang
da ich gerade erst aufgestanden bin werde ich mir den link am abend zu gemüte füren (nachtdienst) - danke

@ diddix
sorry aber im Ösiland muss man so einen brief bei erhalten unterschreiben - ausserdem gilt er als zugestellt sobald du die verständigung zu so einem brief im postkasten hast X(
weiters musst du jederzeit auskunft geben können wer mit deinem kfz/moped
gefahren ist ;( somit sch......

lg harald
--
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meine rechtschreibung ist der beweis das pisa 05 recht hat :D

judas
Registriert: 20.04.2005 00:57

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Beitragvon judas » 19.11.2005 21:50

hallo wolfgang

vielen dank für deinen link -
>6 Monate stimmt grundsätzlich.
>http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/f ... zettel.htm
er bestätigt meine vermutung :D :D

ich bin meinerseits auch fündig geworden unter http://www.austria.gv.at/Docs/2005/3/7/VStG.doc
ist im § 31 das ganze auch so in der art niedergeschrieben

also dann werde ich mal jemanden benennen der auskunft geben kann
und mich so über die frist drüberretten
sollte es dennoch schiefgehen habe ich schon einen sündenbock auserkoren der dann zwei wochen mit einer puch maxi in die arbeit fährt :teufel: :teufel: :teufel:
--
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