ich habe ein akutes problem mit einem unfreundlichem brief von der bezirkshauptmannschaft - RSB Brief
ich kenne solche lenkererhebungen/anonymverfügungen ja 8o aber diese ist mir neu
normalerweise steht immer die begangene übertretung und der strafrahmen dabei,
dieses mal wollen sie nur wissen wer gefahren ist und geben keinerlei auskunft wie schnell ich war oder um was es geht, fakt ist das an der angegebenen stelle auf der autobahn ab und zu ein "dreibein" steht - (ein freund hat eine verfügung von exakt der gleichen stelle 101€ 40 km/h drüber)
zum thema:
ich bin mir ziemlich sicher das die behörde verpflichtet ist den lenker binnen 6 monaten auszuforschen und danach ist das verfahren einzustellen - da sie "sehr knapp" an dieser frist sind suche ich dringend einen auszug aus dem gesetzblatt wo das drinnensteht um mir meinen geliebten rosa wisch zu erhalten
ich hoffe auf alle internetstöberer oder villeicht befindet sich ja ein gesetzteshüter unter den tdmlern der mir freundlich gesinnt ist
vielen dank schon mal
lg harald
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4tx, bj. 98, gold-schwarz, 15tkm bei kauf 5/05 zur zeit 27tkm
meine rechtschreibung ist der beweis das pisa 05 recht hat
