Hallo!
.... für die Gewährleistung ist es entscheidend, ob es ein Agenturgeschäft war ...Sprich : Verkauf im Auftrag des Kunden ... wenn das im Vertrag nicht im Kaufvertrag steht steht der Händler erst einmal in der Haftung.
[mark=red]Weiter wird versucht, Haftungsrisiken dadurch zu entgehen, dass Gebrauchtfahrzeuge von Händlern nicht mehr in eigenem Namen, sondern nur noch im Namen ihrer Kunden verkauft werden, die als Privatleute nach wie vor einen vollständigen Gewährleistungsausschluss vereinbaren dürfen. Allerdings dürfte das Ausweichen auf Agenturgeschäfte nur zulässig sein, wenn hierfür nachvollziehbare Gründe vorliegen und objektive Kriterien nicht dagegen sprechen. Zeigt sich, dass das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs in Wirklichkeit nicht der Privatverkäufer, sondern der Händler trägt oder ist für den Käufer nicht eindeutig erkennbar, dass der Händler nur als Vermittler auftreten will oder hat der Händler das Fahrzeug vom Vorbesitzer selbst angekauft, dann dürften Gerichte davon ausgehen, dass die Form des Agenturvertrags in unzulässiger Weise nur gewählt wurde, um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen.[/mark]
Bei Motorschäden ist das schwieriger....
[mark=red]Tritt in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Gebrauchtfahrzeugs ein Motordefekt auf, ist der Käufer allerdings nicht aller Sorgen ledig. Vielmehr verlangt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 02.06.2004 vom Käufer den kaum zu erbringenden Nachweis, dass der Defekt auf einen Mangel des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen ist und dass der Motorschaden nicht etwa auf einem Fahrfehler des Käufers beruht (BGH NJW 2004, 2299).[/mark]
schön ist das Deine Frau dabei war ... sie ist bestimmt schon häufig mitgefahren und kann bezeugen dass Du ganz normal gefahren bist....:smokin:
Dann könnt Ihr der Sache gelassen entgegen sehen, bei der Laufleistung. Ich würde mich auch nicht auf Streitereien einlassen. Wenn das ein seriöser Händler ist hat der solche Fälle einkalkuliert und nimmt die Sache sportlich. Vieleicht hast du ja auch ne Rechtschutzversicherung ... ein kleiner Hinweis auf die Gutachter und Anwaltskosten die dann noch auf ihn zukommen sollten auch noch Helfen ..
Bei einem von mit geschätzten Kaufpreis von 2500€ ist das eh ein Totalschaden und er sollte den Kauf rückabwickeln. Ich arbeite bei einem IT-Händler, da gibt es einfach während der Gewährleistung einen anderen Gebrauchten ( 2 x passiert in 5 Jahren)
Ich wünsche Euch viel Glück beim Händler.
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Es grüßt Merlin ... und allzeit gute Fahrt!!!
Kilometerstand : 001850 KM Verbrauch: Ø 5,00 Liter--
Der Optimist wird stets am besten fahren, weil er, geht alles gut, recht behält, geht's aber schlecht, hat er sich nicht gequält mit Dingen, die doch unvermeidlich waren. ---Johann Wolfgang von Goethe