Kat eintragen oder austragen?

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Moderator: Überholi

JJ
Registriert: 17.02.2003 13:00

Kat eintragen oder austragen?

Beitragvon JJ » 29.12.2003 21:24

Hi Leute,

mein Wägelchen hat neuen TÜV ;-))

Hatte bei der Gelegenheit ein sehr informatives Gespräch mit dem netten Mann vom TÜV, er selber fährt Harley und ist Bastler durch und durch.

Da es immer wieder Diskusionen und unterschiedliche Meinungen zum Thema Kat gibt hier die Antwort von meinem Tüv in HD....
Der Kat ist nicht relevant da ja auch die original Auspuffanlage nicht explizit in den Papieren steht.
Auch wenn er in den Papieren steht, er muß weder ein noch ausgetragen werden.

Man muß den Kat unabhängig vom Auspuff sehen und somit kann er (da keine Pflicht) ohne Probleme ausgebaut werden. Die Betriebserlaubnis bleibt weiterin bestehen!!!

Die neue Auspuffanlage mit der e-Nummer muß nicht eingetragen werden, man hat es aber bei einer Kontrolle erheblich leichter.
Wird die neue Anlage eingetragen, bleibt der Kat-Eintrag erhalten eine Umrüstung zurück ist also immer ohne Probleme möglich.
Die neue Anlage wird dann wie ein extra (optionales) Zubehörteil in den Papieren aufgefuührt.

Gruß und guten Rutsch,
[f4][comic]Wolfgang[/comic][/f4] [f1](JJ)[/f1]

[ img ]


Odenwald lässt keinen kalt: MT04 hier!!!

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[f1]2003'er RN08 Galaxy Blue mit Scotti, HS, Gepäckbrücke, Topcase, PMR, B&G Racing Sturzpads, MRA Vario, Spiegelverlängerungen, Devil Anlage OVO, PCIII, Spiegler 0310 Alu, DAYTONA Heizgriffe, Digi Zusatzamatur Volt/Temp. [f1]

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