heide schrieb:
> Noch schlimmer: Wer keine alkoholischen Getränke anbietet, braucht überhaupt keine
>
Gaststättenerlaubnis :shock2:
> Also noch nicht mal den Frikadellenkurs gemacht. Ich hab gestern also ein echtes Schnitzel ohne
> Erlaubnis gegessen. Vielleicht war es deshalb so lecker.
Ich hab mich mal mit diesbezüglichen Gesetzestexten vertraut gemacht ...ist eh zu warm um richtig zu arbeiten .
Wer ein Gaststättengewerbe beitreiben will, muss vor der Eröffnung des Betriebes eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) besitzen. Diese ist von der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Wirtes, aber
auch von der baulichen Eignung des in Aussicht genommenen Objektes abhängig....Ahhhaaa
Gaststätten, die keine alkoholischen Getränke an Ort und Stelle verabreichen, benötigen keine Erlaubnis mehr. Das bedeutet insbesondere, dass Imbisse in Bäckereinen und Metzgereinen, aber auch Trinkhallen konzessionsfrei sind, sofern kein Alkohol ausgeschenkt wird.
Von wegen "nicht mal Frikadellenkurs" -vielleicht ist unser Wirt sogar ein 3 Sterne Koch 8o mit Auszeichnung und nur die neue Kegelbahn ist noch nicht genehmigt .
"In dubio pro reo " Herr Anwalt

:teufel:
.....ok ein wenig flapsig war der Aufwärter schon aber wir sind ja keine Angorawäscheträger .
Gruß
Franz
[ img ]
[f1](Beer Drinker and Hell Raiser )[/f1]
--
[red][f1]"Treibt die Kühe nach Süden" (John Wayne)[/f1][/red]