Umbau Bremsen R1/R6

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Überholi
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Umbau Bremsen R1/R6

Beitrag von Überholi » 02.03.2015 16:18

andere Kolben Durchmesser.
dadurch allein schon ein anderes ansprechverhalten.
sind viel temperatur stabiler.
bei passfahrten macht sich das schon bemerkbar.

ich hatte damals auf stahlflex umgerüstet..
dann andere bremsbeläge später dann auf die anderen Zangen.
noch später dann mal auf eine passende Pumpe.
danach auch noch wave scheiben.

alles waren evolutionsschritte. in sachen bremsleistung und dauerhaftigkeit.

ich würde immer wieder - so ich nochmal in die lage komme, die zangen sowie beläge stahlflex und wave scheiben machen...







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Beitrag von riedrider » 02.03.2015 17:39

> Es gibt aber - soweit ich mich erinnere - für die R1 Zangen eine andere , größere Auswahl an Belägen.
Die Zangen mit den blauen Sternen sind die gleichen bei R1, R6, Fazer 600, Fazer 1000, XJR1300, BT1100 und TDM900.

Ich warte jetzt erst mal auf Post aus Marburg-Biedenkopf ob ich das ganze angebaut lassen kann......

Gruß
Günter
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Beitrag von riedrider » 05.03.2015 16:57

Heute kam der heiß ersehnte Brief.
Marburg-Biedenkopf hat den Umbau genehmigt :dance1:
Mit den passenden Argumenten ist es also auch in Hessen heute noch möglich ;)

Gruß
Günter
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Beitrag von Demogorgon » 11.03.2015 23:45

Also aufgepasst, mein TÜVerer hat mir nun folgende (Vorab-)Einschätzung mitgeteilt:
Er sagt, er müsse nur die Stahlflexleitungen eintragen, da die anderen Teile Original-Yamaha-Teile sind, die überdies am "fast" baugleichen Modell TDM 900 verwendet werden und ich damit ja lediglich eine Modernisierung der Bremsanlage vornehme. Er meinte, dass man doch beim Auto auch keine großartige Abnahme benötige, wenn man beispielsweise Alufelgen von einem Passat an einen Golf schraubt.
Aber er will sich selbst noch einmal genauer in die Rechtslage einlesen und mir dann baldmöglichst Bescheid geben.

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Beitrag von riedrider » 12.03.2015 06:17

> Er sagt, er müsse nur die Stahlflexleitungen eintragen, da die anderen Teile Original-Yamaha-Teile sind, die überdies am "fast" baugleichen Modell TDM 900 verwendet werden und ich damit ja lediglich eine Modernisierung der Bremsanlage vornehme.
Da hast Du ja Glück wenn es so einfach ist, denn mit dem Bremsenumbau verliert deine Maschine streng genommen die Betriebserlaubnis. Und wenn Du nur die Stahlflexleitungen eintragen lässt (warum die eigentlich, die meisten haben doch eine ABE und sind somit eintragungsfrei....) kann es sein, dass Du im Falle eines Unfalls ein "kleines" Problem hast.
> Er meinte, dass man doch beim Auto auch keine großartige Abnahme benötige, wenn man beispielsweise Alufelgen von einem Passat an einen Golf schraubt.
Auch das kenne ich anders und das nicht nur aus Hessen.
Du darfst z.B. nicht einmal 3er Golf Felgen auf dem 2er fahren und umgekehrt, weil das von VW aus gutem Grund (andere Einpresstiefe) nicht frei gegeben ist.
>Aber er will sich selbst noch einmal genauer in die Rechtslage einlesen und mir dann baldmöglichst Bescheid geben.
Wenn das ein a.a.S oder a.a.S.o.P. war müsste er eigentlich die Rechtslage kennen....
Ansonsten kann er sich ja im eigenen Haus schlau machen:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... hrzeug.pdf



"Was lässt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen?
.......

Da ist jede Änderung, durch die „eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern
zu erwarten ist“. Um diese weit gefasste
Formulierung auf einen einfachen Nenner zu bringen: Hier
geht es vor allem um die Baugruppen und Teile am Fahrzeug,
die von ausschlaggebender Bedeutung für die Verkehrssicherheit
sind. Dazu gehören die Bremsanlage , die Lenkung,
die Bereifung, das Fahrwerk und die tragenden Teile am Auto
oder Motorrad."

Gruß
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Beitrag von ecki55 » 12.03.2015 09:40

> Er sagt, er müsse nur die Stahlflexleitungen eintragen, da die anderen Teile Original-Yamaha-Teile
> sind, die überdies am "fast" baugleichen Modell TDM 900 verwendet werden und ich damit ja lediglich
> eine Modernisierung der Bremsanlage vornehme.

Junge Junge, solch eine Aussage habe ich noch nie gehört (auch wenn er eigentlich recht hat damit).
Kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen, weil alle Prüfer die ich je habe kennenlernen dürfen, wären fast im Dreieck gesprungen.
Es ist definitiv eine Systemänderung und muss hier in Dt. geprüft und besiegelt werden.

Irgendwann werde ich wohl doch nach Canada auswandern, da interessiert das keine Sau.
Nur Helm und Beleuchtung muss ein DOT Kennzeichen (so wie unser E) tragen, Rest ist latte.
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Beitrag von Demogorgon » 14.03.2015 00:49

Also es wird wohl so gehen können, da die oben zitierten Vorschriften eben speziell für Tuning- und Anbauteile von Fremdherstellern gemacht wurden. Originalteile können die hier geforderten Dokumente
(Teilegutachten (TGA), Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE), Allgemeine auartgenehmigung (ABG), EG- oder ECE-Genehmigung) niemals erfüllen.
Zu Yamaha-Bremssättel gibt es faktisch keine gesetzliche Grundlage.
Der TÜV SÜD verweist außerdem auf folgendes: §§ 30, 19 StVZO // 93/14 EWG

Bremsenteile sind bauartgeprüfte Teile. Sie können
gegen Zubehörteile getauscht werden.

- Bremsleitungen, z.B. “Stahlflex” -mit oder ohne Kunststoffmantel- sind meistens “eintragungsfrei”, sind aber gem. Einbauvorschrift in der Betriebserlaubnis zu verbauen.
- Bremsleitungen dürfen nicht verdreht werden, müssen scheuerfrei verlegt und dicht sein.
- Bremsscheiben, z.B. Wave-Scheiben, haben immer ein Gutachten oder eine ABE und müssen für das entsprechende Motorrad bestimmt sein.
- Bremsbeläge müssen eine nationale (KBA-Nr.) oder eine internationale (EG- oder ECEKennzeichnung) Zulassung besitzen.
- Bremsen-(Original)-Ersatzteile (Originalform, genehmigter Nachbau) müssen nicht “eingetragen werden.

Yamaha Bremssättel sind doch original Erstzteile...

Und bei den Bremsleitungen ist das so eine Sache. Die normalen haben eine ABE, aber für die R1 Bremse brauche ich ja ein "nichtYamaha"-Teil, das zudem noch anders gebaut ist, als die Leitung für die TDM 850.
Bin schon gespannt was er letztendlich spricht. Wäre fast ein Präzedenzfall! :)
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Beitrag von Demogorgon » 14.03.2015 00:52

PS: Die in Hessen nehmens wohl schon sehr genau, oder?

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Beitrag von riedrider » 14.03.2015 02:15

> Also es wird wohl so gehen können, da die oben zitierten Vorschriften eben speziell für Tuning- und Anbauteile von Fremdherstellern gemacht wurden.
Das ist garantiert nicht so. Frag z.B. mal W201-Fahrer, die die 24V-Bremse aus dem W124 verbauen wollen, auch innerhalb der W124-Baureihe ist das nicht ohne weiteres möglich obwohl es "körperlich" paßt...
> Originalteile können die hier geforderten Dokumente
> (Teilegutachten (TGA), Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE), allgemeine auartgenehmigung (ABG), EG- oder ECE-Genehmigung) niemals erfüllen.
Eben, deshalb müssen sie ja auch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden (das kann und darf auch nicht jeder TÜV-Prüfer im Westen. Im Osten macht das die DEKRA). Die Teile haben schon eine EG oder ECE-Genehmigung. sonst dürften sie ja nicht in dem vorgesehenen Fahrzeugtyp verbaut werden.
Die "Kunst" besteht nun darin zu beurteilen, ob diese Teile auch in einem anderen Fahrzeugtyp des gleichen Herstellers funktionieren. Und das auch schlüssig zu begründen.
> Yamaha Bremssättel sind doch original Erstzteile...
Ja, für das Mopped für das sie gemacht wurden und nicht für irgendwelche anderen.
> PS: Die in Hessen nehmens wohl schon sehr genau, oder?
In dem Fall nicht. Das ist überall so, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Bei den Bremsleitungen ist es so wie bei allen Teilen mit ABE.
Die gilt für das Fahrzeug in sonst serienmäßgem Zustand. Wenn der Prüfer jetzt meint die Leitungen trotz ABE eintragen zu müssen, weil da R1-Sättel montiert sind widerspricht er sich selbst.
> aber für die R1 Bremse brauche ich ja ein "nichtYamaha"-Teil, das zudem noch anders gebaut ist, als die Leitung für die TDM 850.
Das ist zumindest bei der 4TX falsch, weil die normalen Leitungen mit ABE für die Serienbremsanlage problemlos auch an die R1/R6-Anlage passen. Ich habe meine Leitungen, die für meine 4TX im Originalzustand per ABE ohne Eintragung zugelassen sind, zusammen mit den Sätteln und der Pumpe im Gutachten und den Papieren stehen....
Bis dahin ist alles schwarz/weiß.
Jetzt wird es grau und diffus :D
Eigentlich dürften alle, die eine R1- oder R6- oder Sonstwas-Bremse in der 850er TDM haben, nur die damals ab Werk frei gegebenen Reifen fahren, weil sich sämtliche späteren Reifenfreigaben auf den Zustand der damaligen Fahrzeug-ABE beziehen.
Aber auch sobald man progressive Gabelfedern oder ein Zubehör-Federbein mit ABE einbaut hat man das gleiche Problem. Deren ABE bezieht sich auf das Fahrzeug im serienmäßigen Zustand und die Reifen-ABE auch....
Das beißt sich ein wenig :teufel:

Gruß
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Beitrag von Demogorgon » 14.03.2015 23:52

Wie gesagt, ich habs noch nichts eingebaut und noch nichts begutachten lassen. War nur eine Anfrage beim TÜV und ich habe die erste Reaktion dieses Herrn, der selbst auch Kradfahrer ist, wiedergegeben. Ob das dann so stimmt muss er wissen. Wär schön, wenn und wenn nicht, wird er es halt alles eintragen müssen. Ich habe übrigens eine 3VD.
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Beitrag von riedrider » 15.03.2015 01:20

> Wär schön, wenn und wenn nicht, wird er es halt alles eintragen müssen.
Ich drück Dir die Daumen ;)

> Ich habe übrigens eine 3VD.
Für die 3VD gibt es im Gegensatz zur 4TX 2- und 3-teilige Stahlflexsätze.
Wenn man einen 2-teiligen nimmt dürfte es genau so sein wie bei der 4TX.
Die Leitungen gehen dann beide bis an die Bremspumpe.
Hier ist so einer:
http://www.ebay.de/itm/Stahlflex-Bremsl ... 4897.l4275
Und eine ABE dürfte er auch haben:
http://www.spiegler.de/images/documents/2220768.pdf
Bei meinem 4TX-Satz von Melvin sind an einer Seite gerade Fittinge. Die kommen normalerweise an die Bremspumpe und an der Seite für den Sattel sind die Fittinge leicht gekröpft so wie bei den Serienschläuchen.
Bei den R1-Sätteln braucht man aber gerade Fittinge an den Sätteln. Also habe ich die Leitungen einfach umgedreht und die gekröpften Fittinge an der Pumpe. Das paßt meiner Meinung bei der R1-Pumpe sogar besser als gerade.

Gruß
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Beitrag von kummi » 20.03.2015 20:39

Hallo zusammen,

ich habes getan. R1 Zangen sind seit heute an meiner 3VD.

Vor dem Umbau habe ich hier im Forum ne Menge gelesen. Unter anderem ist das Thema Eintragung immer wieder genannt worden.

Vorerst habe ich erstmal auf eine TDM 900 Bremspumpe mit 14er Kolben verzichtet und wiill es mit der originalen Pumpe ausprobieren. Stahlflex sind schon seit 2012 montiert.

Unsere Freunde aus Hessen haben beim Thema Eintragung je richtig Trauer:(

Jetzt meine Frage:
Auf den Originalzangen steht nur der Hersteller drauf, sonst nichts. Auf Seitenverkleidung und anderen Teilen ist oft "3VD" eingepresst.

Auf den "blauen" Zangen der R1/TDM900 usw. ist von unten eine Herstellungsnummer eingepresst.

Warum soll ich die anderen Zangen eigentlich eintragen? Aufgrund der fehlenden Individualisierung der Zangen (alt und neu), kann das doch kein Tüv(t)ler zuordnen.

Eure fachkundige Meinung hierzu würde mich brennend interessieren.

Grüße

Lutz

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Beitrag von TDMTroll » 20.03.2015 20:58

Hallo Lutz,

gut, bei mir ist es einige Zeit her, als ich das mit den R1 Bremsen gemacht hatte.

Mein Tüv Prüfer meinte zu mir damals auch:

"Warum eintragen? sind doch Yamaha Bremsen, und dazu noch welche, die besser sind als die Originalen" :D

Ich bestand damals drauf, da ich irgendwo hier gelesen hatte, daß einer meinte:
"wenn man in Bayern damit auftaucht, und das ist nicht eingetragen, darf man nicht weiterfahren"

Gut, es steht jetzt in meinem Schein die beiden Bezeichnungen, die, wie jemand jetzt in diesem Thread geschrieben hat, keine Typenbezeichnung, sondern nur eine Art Seriennummer sind.

Ich fahre auch mit der originalen Bremszylinderpumpe, mit 16mm Kolben.
Habe mich in der Zwischenzeit daran gewöhnt, die Bremse zu Händeln.
Einen 14mm Zylinder habe ich aber hier liegen, werde das Verhalten mal ausprobieren.
Stahlflex habe ich keine drauf.

Vielleicht hilft Dir das weiter

TDMTroll

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Beitrag von kummi » 20.03.2015 21:00

riedrider schrieb:

>
> "Was lässt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen?
> .......
>
> Da ist jede Änderung, durch die „eine Gefährdung von
> Verkehrsteilnehmern
> zu erwarten ist“. Um diese weit gefasste
> Formulierung auf einen einfachen Nenner zu bringen: Hier
> geht es vor allem um die Baugruppen und Teile am Fahrzeug,
> die von ausschlaggebender Bedeutung für die Verkehrssicherheit
> sind. Dazu gehören die Bremsanlage , die Lenkung,
> die Bereifung, das Fahrwerk und die tragenden Teile am Auto
> oder Motorrad."

Ist denn durch den Anbau der "hochwertigeren" R1-Zangen eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer zu erwarten? An der schnelleren R1 sind die Bremsen doch Original dran verbaut.
Mit dem Umbau auf R1 Zangen wird demnach eine vollkommen passende Bremszange an ein Motorrad des selben Herstellers mit geringerer Leistung verbaut. Bei der R1 muss aufgrund der Bauart das Vorderrad ohnehin mehr Bremsleistung aufbauen weil der Schwerpunkt deutlich weiter vorn liegt als bei der TDM.
Bei Letzterer ist das Verhältnis der Bremsleistung zwischen Vorderrad und Hinterrad weiter an das Hinterrad gerutscht. Die TDM kann am Hinterrad einfach mehr Bremsleistung auf den Boden bringen als eine R1. Die Schlussfolgerung daraus ist doch, dass die TDM besser bremsen kann als die R1 mir gleichen Scheiben und Zangen.

Was den Auszug oben angeht, ist doch eindeutig: Der TÜV will möglichst viele Abnahmen machen. Die leben davon.

Grüße
Lutz
Zuletzt geändert von kummi am 20.03.2015 21:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von riedrider » 20.03.2015 21:47

> Ist denn durch den Anbau der "hochwertigeren" R1-Zangen eine Gefährdung für
> Verkehrsteilnehmer zu erwarten? An der schnelleren R1 sind die Bremsen doch Original dran verbaut.
> Mit dem Umbau auf R1 Zangen wird demnach eine vollkommen passende Bremszange an ein Motorrad des
> selben Herstellers mit geringerer Leistung verbaut. Bei der R1 muss aufgrund der Bauart das
> Vorderrad ohnehin mehr Bremsleistung aufbauen weil der Schwerpunkt deutlich weiter vorn liegt als
> bei der TDM.
> Bei Letzterer ist das Verhältnis der Bremsleistung zwischen Vorderrad und Hinterrad weiter an das
> Hinterrad gerutscht. Die TDM kann am Hinterrad einfach mehr Bremsleistung auf den Boden bringen als
> eine R1. Die Schlussfolgerung daraus ist doch, dass die TDM besser bremsen kann als die R1 mir
> gleichen Scheiben und Zangen.
>
> Was den Auszug oben angeht, ist doch eindeutig: Der TÜV will möglichst viele Abnahmen machen. Die
> leben davon.
>
> Grüße
> Lutz

Mit Deiner Argumentation der Schwerpunktlage und Achslastverteilung könnte ein (hessischer ;) ) Prüfer sofort darauf schließen, dass die R1-Bremse in der TDM zum Überbremsen des Vorderrads führen könnte :D
Mir hatte man bei meiner telefonischen Anfrage in Hessen damals gesagt, dass man auch das Umfeld wie z.B. die Gabel berücksichtigen muß und dass dies für den Prüfer nicht so ohne weiteres möglich wäre :rolleyes:
Deshalb inzwischen auch die Forderung nach der fahrgestellnummerbezogenen Herstellerfreigabe (vor 10 Jahren ging das auch in Hessen "einfach so").
Die habe ich von Yamaha natürlich nicht bekommen.
Deshalb bin ich den Umweg über ein "Vergleichsmotorrad" (nicht die R1) gegangen um zu zeigen, dass wenn die Bremse dort einwandfrei funktioniert, sie es in meinem erst recht tut.
Yamaha Deutschland hat mich dabei sehr gut mit technischen Unterlagen unterstützt (Zeichnungen von diversen Bremsen und Gabeln und Datenblatt vom Vergleichsmopped). Die Zeichnungen und 4 Seiten Berechnung hatte ich beim TÜV Rheinland und der Bündelungsbehörde in Hessen vorgelegt und damit ist die Sache dann auch problemlos durch gegangen.

Gruß
Günter

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Zuletzt geändert von riedrider am 20.03.2015 22:06, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Überholi » 21.03.2015 02:49

was hier vernachlässigt worden ist, die R1 hat ein 17er vorderrad und 320er scheiben. somit ist eine ganz andere Übersetzung dran.

und das mit dem dass die hinterradbremse mehr bremst als bei der r1 ist auch eher sagenwelt.

aso ich habe noch eine Bremspumpe der 900er hier.
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Beitrag von riedrider » 21.03.2015 10:50

> was hier vernachlässigt worden ist, die R1 hat ein 17er vorderrad und 320er scheiben. somit ist eine ganz andere Übersetzung dran.
Die R1 hat erst ab der RN12 320er Scheiben, wie ich bereits schon weiter vorne geschrieben hatte.
Die Modelle davor, die auch die Sättel mit den blauen Sternen haben (RN01 und RN04, RN09 hat goldene), haben wie die TDM 298er Scheiben.
Das kleinere Vorderad ergibt aber bei gleichen Handkräften und Scheibendurchmesser immerhin ca. 8% mehr Bremskraft am Reifen.
Mit dem 17"-Vorderrad vom "Vergleichsmotorrad" habe ich u.a. meinen Bremsenumbau "gerechtfertigt" ;)

Gruß
Günter
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Beitrag von JimmyDix » 09.04.2015 21:57

Demogorgon schrieb:
> Also aufgepasst, mein TÜVerer hat mir nun folgende
> (Vorab-)Einschätzung mitgeteilt:
> Er sagt, er müsse nur die Stahlflexleitungen eintragen, da die
> anderen Teile Original-Yamaha-Teile sind, die überdies am
> "fast" baugleichen Modell TDM 900 verwendet werden und ich
> damit ja lediglich eine Modernisierung der Bremsanlage vornehme. Er
> meinte, dass man doch beim Auto auch keine großartige Abnahme
> benötige, wenn man beispielsweise Alufelgen von einem Passat an einen
> Golf schraubt.
> Aber er will sich selbst noch einmal genauer in die Rechtslage
> einlesen und mir dann baldmöglichst Bescheid geben.
>

Hallo zusammen!
ich habe an meiner 3vd Zangen und Bremspumpe der R1 und Stahlflex.

Die Stahlflexleitungen sind eingetragen, der Rest nicht....TÜVer sagt ist nicht erforderlich, weil original Yamaha.

So einfach ist das!!!! Zumindest hier!! (Standort NRW - Minden)

Grüße aus dem Fürstentum!
--
JimmyDix

Das ist unmoralisch und zu tiefst verwerflich. Das gefällt mir!!!

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Umbau Bremsen R1/R6

Beitrag von riedrider » 09.04.2015 22:01

> Die Stahlflexleitungen sind eingetragen, der Rest nicht....TÜVer sagt ist nicht erforderlich, weil original Yamaha.
Na, dann wirst Du hoffentlich nie in einen Unfall verwickelt.
Denn das ist absoluter Blödsinn!
Trotzdem viel Spaß damit ;)

Gruß
Günter
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Umbau Bremsen R1/R6

Beitrag von S.F.M » 10.04.2015 08:37

riedrider schrieb:
> > Die Stahlflexleitungen sind eingetragen, der Rest nicht....TÜVer
> sagt ist nicht erforderlich, weil original Yamaha.

Yupp, so muss das sein! :-)

> Na, dann wirst Du hoffentlich nie in einen Unfall verwickelt.
> Denn das ist absoluter Blödsinn!

Nee, ist kein Blödsinn!! Vielleicht bei Euch in Hessen........



Viele Grüße
Mario

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Beitrag von riedrider » 10.04.2015 08:50

> Nee, ist kein Blödsinn!! Vielleicht bei Euch in Hessen........
Er fährt jetzt ohne Betriebserlaubnis und das nicht nur in Hessen.
Im NTV-Board hatten wir gerade vor kurzem auch einen Bremsumbau mit Honda-Teilen aus einem anderen Modell. War in Bayern und komischer Weise wurde auch dort die komplette Anlage inkl. der Stahlflexleitungen eingetragen.

Gruß
Günter

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Umbau Bremsen R1/R6

Beitrag von Lars » 10.04.2015 09:23

Ich will das mal mathematisch ausdrücken:

Es gibt in der Logik zwei Symbole (leider nicht in diesem Zeichensatz): "es gibt einen" und "für alle gilt"

Leider werden diese beiden gerne falsch verwendet.

Nach der bisherigen Diskussion kann man wohl sagen: "Es gibt" Gutachter, die keinen Bedarf an einer Eintragung sehen. "Es gibt" aber auch andere Gutachter, die eine solche Kombination für eintragungspflichtig halten (wenn überhaupt möglich).

Das es offenbar mehrere diametral gegensätzliche Meinungen gibt, kann man keine Regel definieren, die "für alle gilt".



Will sagen: Es ist unschön, dass unterschiedliche aaSoP sich unterschiedlich äußern. Im Falle eines Falles wird du aber potentiell Probleme haben, dich auf die (mündliche?) Aussage eines anderen Prüfers zu berufen, wenn der vom Gericht bestellte Gutachter das anders sieht. Du solltest dich also nur in dem Bereich bewegen, in dem dieser bestimmte Prüfer der einzig bestellte Gutachter ist.

Alternativ gibt es aber wohl doch eine Regel, die "für alle" gilt: Wenn man sich die neue Bremse trotz Widerstand der Offiziellen eintragen lässt, sollte man grundsätzlich auf der sicheren Seite sein.

Wie das allerdings gegebenenfalls in Hessen aussieht, mag ich nach der bisherigen Diskussion nicht abschließend beurteilen :teufel:

Ciaole,
Lars

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Umbau Bremsen R1/R6

Beitrag von riedrider » 10.04.2015 21:31

> Das kleinere Vorderad ergibt aber bei gleichen Handkräften und Scheibendurchmesser immerhin ca. 8% mehr Bremskraft am Reifen.
> Mit dem 17"-Vorderrad vom "Vergleichsmotorrad" habe ich u.a. meinen Bremsenumbau "gerechtfertigt" ;)

Seit letzter Woche steht übrigens das "Vergleichsmotorrad" neben der TDM in der Garage. Die 8% merkt man recht deutlich ;)

[ img ]


Gruß
Günter
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Umbau Bremsen R1/R6

Beitrag von AIC-Peter » 11.04.2015 21:03

S.F.M schrieb:
> riedrider schrieb:
> > > Die Stahlflexleitungen sind eingetragen, der Rest nicht....TÜVer
> > sagt ist nicht erforderlich, weil original Yamaha.
>
> Yupp, so muss das sein! :-)
>
> > Na, dann wirst Du hoffentlich nie in einen Unfall verwickelt.
> > Denn das ist absoluter Blödsinn!
>
> Nee, ist kein Blödsinn!! Vielleicht bei Euch in Hessen........

Doch - das ist Blödsinn was der TÜV-Prüfer SAGT

Jedes KFZ das auf Deutschen Straßen (egal welches Bundesland ;) ) unterwegs ist benötigt eine Betriebserlaubnis,
die der Hersteller bevor er den neuen Typ das erste Mal zulassen kann beantragen muss.

Ich wette das weder in der 3VD noch in der 4TX Betriebserlaubnis von damals die R1 Sätteln aufgeführt waren..... :teufel:

Wenn später an einem Fahrzeug etwas entgegen der ursprünglichen Betriebserlaubnis verändert wird, benötigt diese Veränderung entweder eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Sachverständiger muss diesen Umbau begutachten und eine neue Betriebserlaubnis erteilen.

Wenn ein TÜV-Prüfer auf Anfrage SAGT das das nicht eingetragen werden muss weil es ja auch irgendwelche anderen Yamaha-Teile sind - dann drängt sich mir der Verdacht auf das er sich einfach aus der Verantwortung ziehen will, das ordentlich zu begutachten und eine neue Betriebserlaubnis zu erteilen. Das wird nämlich sauber dokumentiert ist später im Falle eine Falles nachvollziehbar!
Damit ist nämlich er als Prüfer auch zur Verantwortung zu ziehen, sollte er einen Umbau nicht richtig begutachtet hat und in der Folge passiert etwas, z.B. durch den Ausfall der Bremsanlage.

Und zu einer ordentlichen Begutachtung gehört MEHR als das das Teil an irgendeinem anderen Motorrad des selben Herstellers ebenfalls verbaut wird......Raddurchmesser, Bremsscheibendurchmesser, Leergewicht, Kolbendurchmesser der Bremspumpe, Bremssattelbefestigungspunkte....um nur einige Unterschiede zwischen R1 und TDM aufzuführen.....

Wenn er Dich aber mit einer "mündlichen Freibrief" wieder vom Hof schickt, ist er fein raus..... :rolleyes:

Angenommen - Du verkaufst das Motorrad weiter und 3 Jahre später gibt es einen schweren Unfall mit Personenschäden mit diesem Motorrad, ein Gutachter (oft sogar von der Versicherung beauftragt) überprüft den Schrott und stellt die veränderte Bremsanlage als Ursache für den Unfall fest..... 8o

Die Versicherung sucht also nach einer Möglichkeit sich aus den 6-7 Stelligen Schadensersatzklage zu ziehen - glaubst Du ein Richter der Welt lässt sich dadurch beeindrucken das Dir angeblich Jahre vorher irgendein Prüfer damals gesagt hat das es nicht notwendig sei das einzutragen..... :rolleyes:

Interessant wird es wenn man den TÜV-Prüfer damit konfrontiert, das man gerne trotzdem etwas schriftliches hätte.....also entweder ein Schriftstück in dem der Sachverhalt sauber aufgeführt mit Name und Anschrift des Prüfers und gültigem Stempel der Prüfstation - auf dem steht das die Bremssättel Typ xxxxx am Motorad Typ yyyyy verbaut werden dürfen ohne das eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden muss - oder er soll dir die Sättel doch einfach trotzdem schnell eintragen um Problemen mit zukünftigen Hauptuntersuchungen zu umgehen......ich glaube das Du keines von beiden von Ihm bekommst....obwohl es doch angeblich kein Problem sei.... ;)

Für MICH gibt es da nur Schwarz oder Weiß - entweder ein Prüfer bestätigt mir schriftlich das mein Umbau ordnungsgemäß ausgeführt ist und er erteilt mir eine entsprechend neue Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug - ODER - der Prüfer bescheinigt mir das der Umbau nicht korrekt ist weil xxxxx - und ich kann entsprechend nacharbeiten und dann neu begutachten lassen.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen hat man die allerwenigsten Probleme wenn man mit TÜV-Prüfern sachlich und konstruktiv vorher über die geplanten Umbauten spricht und auch die Bedenken der Prüfer ernst nimmt und evtl. gemeinsam nach einer entsprechenden Lösung sucht und die dann umsetzt....

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Gruß aus Bayern
Peter
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Beitrag von RucksackEifelYeti » 11.04.2015 22:14

AIC-Peter schrieb:
> S.F.M schrieb:
> > riedrider schrieb:
> > > > Die Stahlflexleitungen sind eingetragen, der Rest nicht....TÜVer
> > > sagt ist nicht erforderlich, weil original Yamaha.
> >
> > Yupp, so muss das sein! :-)
> >
> > > Na, dann wirst Du hoffentlich nie in einen Unfall verwickelt.
> > > Denn das ist absoluter Blödsinn!
> >
> > Nee, ist kein Blödsinn!! Vielleicht bei Euch in Hessen........
>
> Doch - das ist Blödsinn was der TÜV-Prüfer SAGT

..............

:ok: genau so ist es.

--
Gruss
Axel - Member of CDAS

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