Keine Reifenbindung mehr ?

Federn, Lager, Bremsen & Federbeine sowie Reifen inkl. Freigaben für die TDM 850/900

Moderator: Überholi

Limbo
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Keine Reifenbindung mehr ?

Beitragvon Limbo » 10.10.2012 15:01

In den Zulassungsbescheinigungen meiner neuen TDM steht nichts mehr über eine Reifenbindung.
Nicht einmal eine Reifengröße ist angegeben. :p

Die Reifendimensionen sind nur in der EU-Conformitätserklärung (COC) aufgeführt.

Damit entfällt ja wohl die Möglichkeit, dass bei einer Polizeikontrolle der Reifentyp bemängelt werden kann.
Sogar gegen eine Mischbereifung haben die Ordnungshüter damit keine rechtliche Handhabe mehr.
Es stehen auch sonst keine "Vermerke der Zulassungsbehörde" im KFZ-Brief/Schein.

Habe ich da eine Gesetzesänderung verpaßt ?

Limbo
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Wenn ich Schuhe und Strümpfe ausziehe, kann ich bis zwanzig zählen.

Volkmar_TDM
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Keine Reifenbindung mehr ?

Beitragvon Volkmar_TDM » 10.10.2012 15:19

Tatsächlich ist bei der RN18 nur noch die Reifengröße eingetragen Gleichwohl gibt es immer noch "Reifenfreigaben"......
Und ich glaube, in der Betriebsanleitung wird auch auf einen Reifentyp hingewiesen.

Die Frage, ob oder nicht konnte mir bislang niemand rechtlich einwandfrei begründet beantworten
Ist halt mal wieder ein Beweis für haltloses Durcheinander im Bereich der Gesetzgebung.

O-Ton meines kleinen Neffen, der im Gegensatz zu mir "Polizei" STUDIERT hat, auf genau diese Frage: Motorräder halte ich nicht an. Da habe ich keine Ahnung von................

Gruß

Volkmar
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*TDM - die bessere Transalp*
Zuletzt geändert von Volkmar_TDM am 10.10.2012 21:31, insgesamt 2-mal geändert.

Volkmar_TDM
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Keine Reifenbindung mehr ?

Beitragvon Volkmar_TDM » 10.10.2012 15:31

Bist du dir sicher, dass im Teil 1 keine Größen eingetragen sind??? ?(
Volkmar
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Steindesigner
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Keine Reifenbindung mehr ?

Beitragvon Steindesigner » 10.10.2012 15:48

Ich hab die Reifenbindung bei meiner 3VD austragen lassen können. :rotate:

Das ist bei neuen Moppeds heute wohl normal (EG Zulassung).

Hans jetzt kannste uns als Vielfahrer hier den Reifentester geben und mußt nicht immer nur über halbsynthetisches 10w40 Öl referieren. :lol: :x

--
Grüße aus dem Kurvenland

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Limbo
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Keine Reifenbindung mehr ?

Beitragvon Limbo » 10.10.2012 16:20

Steindesigner schrieb:
> Hans jetzt kannste uns als Vielfahrer hier den Reifentester geben und
> mußt nicht immer nur über halbsynthetisches 10w40 Öl referieren. :lol:

Vielfahrer ? Nein. Mit 10 TKM / Jahr eher Durchschnittsfahrer.

Halbsynthetisches 10w40 Öl auf den Reifen veringert den Reifenverschleiß beim Bremsen erheblich....
geht aber sicherlich auch mit anderen Ölsorten.

Die Reifen halten dann garantiert länger als das Moped. :teufel:

Limbo

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Nonsens
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Keine Reifenbindung mehr ?

Beitragvon Nonsens » 10.10.2012 16:36

Bunt????
Welche Farbe hat denn die Neue?
--
Viele Grüsse

Stephan
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Nach Thüringen geputzt! Aber der Dreck gewinnt immer...


frankk
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Keine Reifenbindung mehr ?

Beitragvon frankk » 10.10.2012 21:22

Hallo,

ich habe im COC von meiner RN11 auch schon keine Reifenbindung mehr eingetragen. Yamaha Deutschland hat aber für die RN11 eine Reifenbindung beim KBA hinterlegt. Der Inverkehrbringer der Fahrzeuges RN11 in der EU ist aber Yamaha Europe, nicht aber Yamaha Deutschland. Genaugenommen gehen mich dann Reifenbindungen von Yamaha Deutschland überhaupt nichts an. Das ist eigentlich ein Zustand, den es nach EU-Gesetzeslage gar nicht geben dürfte, daß ein nationaler Importeur Forderungen für ein Fahrzeug aufstellt, für das er gar nicht zuständig ist, weil er es nicht in der EU in Verkehr geberacht hat.

Ist nur die Frage, wenn die Rennleitung, der TÜV oder ein etwaiger Unfallgegner das anders sieht. Dann kannste wahrscheinlich klagen bis zum St. Nimmerleinstag.
Also bleibt einem wohl in der Praxis nichts anderes übrig, als sich an diesen Schwachsinn zu halten.

Frank

Limbo
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Beitragvon Limbo » 11.10.2012 09:29

frankk schrieb:
> ich habe im COC von meiner RN11 auch schon keine Reifenbindung mehr
> eingetragen. Yamaha Deutschland hat aber für die RN11 eine
> Reifenbindung beim KBA hinterlegt. Der Inverkehrbringer der
> Fahrzeuges RN11 in der EU ist aber Yamaha Europe, nicht aber Yamaha
> Deutschland. Genaugenommen gehen mich dann Reifenbindungen von Yamaha
> Deutschland überhaupt nichts an. Das ist eigentlich ein Zustand, den
> es nach EU-Gesetzeslage gar nicht geben dürfte, daß ein nationaler
> Importeur Forderungen für ein Fahrzeug aufstellt, für das er gar
> nicht zuständig ist, weil er es nicht in der EU in Verkehr geberacht
> hat.

Da wirst Du vor Gericht keinen Erfolg haben.
Bindent ist für uns, was in den Zulassungspapieren steht.
Du kannst natürlich klagen, dass die Reifenbindung ausgetragen wird (Das mußt Du aber warscheinlich garnicht), aber so lange wie sie in den Zulassungspapieren steht, ist sie gültig.

Dir Reifengröße steht doch in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1, aber keine Reifenbindung oder andere Auflagen. Also Mischbereifung mit richtiger Größe zulässig.

Wundert mich ein wenig, dass mehr im KFZ-Schein steht als im Brief. Früher war das eher umgekehrt.

Limbo
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Red
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Beitragvon Red » 11.10.2012 10:32

tach,

Limbo schrieb:
> Wundert mich ein wenig, dass mehr im KFZ-Schein steht als im Brief. Früher war das eher umgekehrt.

wir wissen doch alle ..........früher war alles besser......;)

--
gruß
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frankk
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Keine Reifenbindung mehr ?

Beitragvon frankk » 11.10.2012 12:47

Hallo Limbo,

das sag ich doch, in meinem COC steht keine Reifenbindung mehr drin. Ok, der Standardsatz „Reifen gemäß Reifenfreigabe beachten oder so ähnlich“ steht noch im KFZ-Schein. Den drucken die ja auf der Zulassungsstelle pauschal bei jeden rein – heißt ja aber auch nicht zwingend, daß es eine Reifenfreigabe geben muß. Trotzdem hat Yamaha (Deutschland) in Flensburg beim KBA eine Reifenbindung hinterlegt.

Wer ist denn zuständig für Reifenbindungen? Derjenige, der das Fahrzeug als erstes in der EU in den Verkehr (hier Yamaha Europe) bringt, auf Grund dessen Angaben die Daten des COC-Papieres erstellt werden oder der kleine, länderspezifische Importeur (hier Yamaha Deutschland), der nur Mopeds in Deutschland verkauft? Für mich sieht das ganz klar danach aus, als ob Yamaha Deutschland hier nachträglich die Daten des COC-Papiere ändert. Nur müßte Yamaha Deutschland hierfür auch ne neue EU-Zulassung des Fahrzeugs beantragen.

Das ist die eigentliche Frage und damit wollte ich sagen, daß man da als kleines Lichtchen vor Gericht wohl schlechte Karten hat, wenn das jemand anders interpretiert als ich.

Frank

Red
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Keine Reifenbindung mehr ?

Beitragvon Red » 11.10.2012 14:11

tach,

aber leute...........es kann doch nicht sein das weder in der zulassungsbescheinigungen, noch in sonstigen unterlagen eine reifenbindung vermerkt ist, u. dann vom verbraucher verlangt wird, sich bei einem importeur zu erkundigen zu müssen, welche reifen gefahren werden müssen, u. das ganze dann auch noch rechtgültigkeit haben soll...

ne, das nehme ich niemanden ab.

1. wie schon oben geschrieben geht es um ein eu fahrzeug, welches nach entsprechenden grundlagen zugelassen ist.
2. wie will das der polizist vor ort überprüfen.
3. wie sollte das bei einem fahrzeug import aus dem europ. ausland gehandhabt werden.

wie gesagt, ist nichts eingetragen, hat es auch keine bindung.
--
gruß
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Limbo
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Beitragvon Limbo » 11.10.2012 15:53

Red schrieb:
> 1. wie schon oben geschrieben geht es um ein eu fahrzeug, welches
> nach entsprechenden grundlagen zugelassen ist.
> 2. wie will das der polizist vor ort überprüfen.
> 3. wie sollte das bei einem fahrzeug import aus dem europ. ausland
> gehandhabt werden.
> wie gesagt, ist nichts eingetragen, hat es auch keine bindung.

Genau !

Bei beiden Fahrzeugen handelt es sich warscheinlich um ein Fzg, dessen erste Zulassungsbescheinigung Teil II durch Yamaha Deutschland in Neuss ausgestellt wurde. So steht es jedenfalls in meinen Papieren.
In meinen Papieren steht keine Reifenbindung oder sonstige Auflagen außer der Reifengröße. = Keine Reifenbindung oder Freigabe erforderlich.

Bei meinen anderen TDM 900 waren die Papiere vom TÜV Soltau ausgestellt, und darin stand sehr wohl eine Reifenbindung und Paarung gleicher Reifen. Wie ich den älteren Forenbeiträgen entnehmen kann, haben andere TDM 900 RN 08, RN11 und, RN 18 diese Bindung auch.
Steht die Bindung in den Papieren, dann gillt sie auch.
Es soll aber wohl kein großes Problem mehr sein, die Reifenbindung austragen zu lassen.

Wenn man im Web ein wenig stöbert, findet man auch Gründe für die Reifenbindung.
Motorrad- und Reifenhersteller machen umfangreiche Testfahrten mit den Reifen. Nicht jeder Reifen ist für jedes Motorrad geeignet, und etwa 30% der getesteten Reifen fallen durch.

Limbo


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