Beitragvon Überholi » 03.02.2012 11:33
wenn der montierte Zusatz Auspuff eine EG BE (ABE) für das Modell auf den er Montiert wurde hat, muss weder der alte aus, noch der neue Eingetragen werden.
dann muss man nur die ABE oder EG BE dabei haben.
wenn man das umgehen möchte dass man diese Papiere mitschleift kann man den Auspuff auch eintragen lassen.
de Original auspuff wird meines Wissens nie ausgetragen auch nicht wenn ein anderer Eingetragen wird.
reifen bei KFZ die breiter sind, schliessen die schmaleren auch nicht aus....
´s war da Erich
[i]"Ehren-Schwoaba-Biergartler auf Lebenszeit"
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[f1]Ich kenne keine Furcht, es sei denn, ich bekäme Angst.(Karl Valentin) [/f1]
[f1]Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung. (Jean Jacques Rousseau) [/f1]