tdm-hans schrieb:
> Was mich aber ein wenig wundert, das von Seiten der Ösis kein
> Einspruch kommt, weil nur bayrisches Flaggengut verwendet wird.
Eingangs mal ein kurzes "sehr gut" ins Klassenbuch und setzen.
Zum Einspruch der Ösis hier mal meine Meinung dazu:
Warum sollte, wenn ein bayrisches Flaggengut angedacht ist ein Einspruch erfolgen?
Ich sehe mich als ein sich wohlfühlender, integrierter Gast im
Bayrischen-Biergarten und da ist es wohl das Grundrecht der dort "herrschenden"

Gastgeber ihre Repräsentanz so zu gestalten, wie es eben ihrer Nationalität und der damit verbundenen Flaggen oder Landesfarben entspricht.
Soweit mein Kommentar dazu. Und was sagt OÖ, S und V dazu?
Ciao - Ernstl
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. (J. W. v. Goethe)