Rückwanderung Deutschland und Fahrzeug

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Chaotin
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Rückwanderung Deutschland und Fahrzeug

Beitrag von Chaotin » 06.05.2013 14:00

Hallo zusammen

Vorab: es geht hier um mein Auto ;)

Meine Rückwanderung ist soweit gelaufen. Ich habe in Deutschland einen Job und bin umgemeldet.

Bzgl. dem Auto höre ich aber an die 100 verschiedene Versionen. Die einen sagen: sofort ummelden, spart Kosten.
Die anderen sagen: bis zu 12 Monate kannst du es sogar als Umzugsgut mit über die Grenze bringen und sparst so Kosten.
Wieder andere: Du brauchst eine Vollabnahme in DE.
Wieder andere: Du brauchst sie nicht.

Die Behörden sind sich auch nicht einig, weder in der Schweiz, noch in Deutschland.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Wie ist das bei euch abgelaufen?

Liebe Grüsse
Alisha
Zuletzt geändert von Chaotin am 06.05.2013 14:00, insgesamt 1-mal geändert.

Limbo
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Beitrag von Limbo » 06.05.2013 15:50

Mit Wohnsitz in D muss das von Dir in D benutzte Fzg auch in D angemeldet sein.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Auto handelt, das vorher schon in D gelaufen ist. Dann hast Du zum Fahrzeug sicherlich noch die alten Papiere, bzw. die Abmeldebescheinigung. Damit solltest Du wieder deutsche Papiere für das Fzg bekommen. Andernfalls hilft Dir das COC, das EU weit die Zulassungsfähigkeit bescheinigt.
Außerdem mußt Du, falls das Fzg keinen gültigen deutschen TÜV mehr hat, vorher zum TÜV und eine HU machen lassen. Zur HU solltest Du das Fzg noch mit der CH-Zulassung vorführen können.

Verbindliche Auskunft bekommst Du von deinem Landratsamt oder beim TÜV. Die Abläufe können bei jedem Landratsamt anders sein, auch wenn es rechtlich nicht so sein sollte.

Limbo

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Beitrag von Chaotin » 07.05.2013 08:09

Hallo Limbo

Dass das Fahrzeug noch bis zu 12 Monate in der Schweiz angemeldet sein darf, weiß ich sicher. Umgekehrt ist das überdies auch der Fall.

Das Kfz war noch nie in Deutschland gemeldet. Es wurde in der Schweiz gekauft und war auch nur dort in Gebrauch.

Danke für den Tipp mit dem Landratsamt - dort werde ich mich sicher melden. Zum Absichern dann nochmal beim TÜV.

Danke!
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Beitrag von Chaotin » 07.05.2013 16:54

Um für Suchen in der Zukunft diesen Thread zu vervollständigen, schreib ich hier nun mal die Eckdaten und wie das laufen soll:

* Ich habe 7 1/2 Jahre in der Schweiz gelebt, dort meinen Führerschein gemacht und das Auto gekauft. Das Auto ist seit 2 1/2 Jahren in meinem Besitz.

* Dadurch ist dieses Auto UMZUGSGUT (weil es mir seit über einem halben Jahr gehört). Ich muss es innert 12 Monaten mit über die Grenze bringen, wie jedes andere Umzugsgut auch

* Dafür muss ich zum Deutschen Zoll, denn es ist immer der Zoll für die Ware zuständig, der sie REINbringt.

* Dort muss ich meine Abmeldebestätigung aus der Schweiz, die Anmeldebestätigung aus Deutschland, den Kaufvertrag des Fahrzeugs vorlegen, sowie ein Formular. Das und alle nötigen Infos findet man auch hier:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html

* Gebühren fallen dabei in erster Linie nicht an, schon gar keine MWST, da das Auto seit mehr als einem Jahr mir gehört. Was aber anfällt sind Kosten für einen Monat KfZ-Steuer, die man aber zurückerstattet bekommt (ganz genau hab ich das nicht verstanden, aber im Link ist auch ein Hinweis).

* Dann fahre ich zur Zulassungsstelle und hier geht es weiter mit den Kennzeichen.


Fragen, die noch endgültig zu klären sind (das Landratsamt Darmstadt hat aber seit 15:00 Feierabend):

[ ] HU, TÜV, Neuabnahme - ja was denn nu?

To be continued... ;)
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Zuletzt geändert von Chaotin am 07.05.2013 16:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Limbo » 08.05.2013 09:29

Mit dem Umzugsgut kenne ich mich nicht aus. Da scheint es spezelle Regelungen für Fahrzeuge zu geben.
Sonst kann man Ärger bekommen, wenn man mit Wohnsitz im Land ein Fzg benutzt, dass nur im Ausland angemeldet ist.

Von MwSt hab ich Nichts erwähnt.
Dass der Zoll für eingeführte/importierte Waren zuständig ist, ist klar. Man muss nicht zwangsläufig Zoll bezahlen, aber man muss viele Dinge anmelden.
Im Zweifelsfall brauchst Du eine Bescheinigung vom Zoll, dass Du das Fzg legal eingeführt hast.

Eine Vollabnahme braucht man nur für ein exotisches Fahrzeug, dass nach anderen Ländergesetzen gebaut und zugelassen ist. Seit mehr als 10 Jahren sind in der EU (bis auf GB) die Fahrzeuge einheitlich ausgestattet, was durch das CoC (Certificat of Conformity) bescheinigt wird. Fahrzeuge, für die ein CoC ausgestellt wurde, sind EU weit zulassungsfähig. Ich vermute mal, dass die schweizer Fzge nicht von dieser Norm abweichen, und Du gute Chanchen hast, dass ein CoC bei den Fahrzeugpapieren existiert, oder Du vom Markenhändler ein CoC bekommen kannst.
Eine pauschale Kopie der CoC ohne Fzg-Ident-Nr ist meist in der Bedienungsanleitung abgedruckt.

Hast Du ein CoC, brauchst Du nur das CoC (eventuell noch Zollpapiere) um vom TÜV deutsche Fahzeugpapiere ausstellen zu lassen. damit bekommst Du vom TÜV auch eine normale HU und kannst das Fzg mit diesen Papieren beim Landratsamt anmelden.

Kleiner Tip:
Wenn das Landratsamt das Fzg beim Finanzamt (FA) anmeldet, und das Finanzamt das Fzg noch nicht kennt, kann es sein, dass das FA von Dir einen Beleg über die gezahlte MwSt verlangt. Deshalb bitte das Landratsamt auf die besonderen Umstände der Einfuhr hinweisen, oder selbst das zuständige FA informieren. So ist es mir bei einem "Eigenimport" eines Fahrzeugs ergangen, den ich nicht selbst vorgenommen habe. ;) Ich mußte dann die MwSt nachzahlen.

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Beitrag von winston » 08.05.2013 09:50

Hallo Alisha

hier noch ein Link:

http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeug ... geId=47987

Kosten wirst Du bei der Versicherung sparen können, da ist D billiger. Unser Wagen war so lang wie möglich in D angemeldet, da einfach billiger.

Auf alle Fälle ist es interessant zu hören wie der Umzug nach D vor sich geht, wird bei uns auch mal anstehen.

LG Markus

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Beitrag von Chaotin » 10.05.2013 08:08

@ Limbo - Das mit der MWST liest man überall. Ich hatte es nicht auf deinen Post bezogen. Wenn einem das Auto noch keine 6 Monate gehört, kommt diese Regelung auch zum Zuge.

Ich bin gespannt. In der Schweiz gibt es zum Beispiel auch keinen Fahrzeugbrief.

Danke für deine Antwort.


@ winston - Das habe ich anders erlebt. Das kommt auf einige Dinge an. Grundsätzlich ist in der Schweiz das Auto versichert. EGAL, wer es fährt. Was es in Deutschland kostet, wenn man die ganze Welt versichern will und Fahranfängern ist, will ich nicht wissen.
Ich habe zu Anfang 116 Franken (um die 100 Euro) im Monat gezahlt. ALLE versichert, die mein Auto fahren wollen und Teilkasko. Ich weiß nicht, ob man das mit DE gleichsetzen kann.
Dann sind wir auf eine günstigere umgestiegen, die mich 100 Franken im Monat gekostet hat (um die 90 Euro) zu den gleichen Konditionen, wie oben.
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Beitrag von Lars » 10.05.2013 08:47

Chaotin schrieb:
> Was es in Deutschland kostet, wenn man die ganze Welt versichern will und
> Fahranfängern ist, will ich nicht wissen.

Naja, da wirst du aber durchaus (im näheren Umfeld) Quellen haben, die dir das raussuchen könnten ;)

Viel Glück beim "Zügeln".

Ciaole,
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Beitrag von Limbo » 10.05.2013 08:57

Chaotin schrieb:
> In der Schweiz gibt es zum Beispiel auch keinen
> Fahrzeugbrief.

Ich weis, dass ist ein deutsches Eigentümerdokument für das Fahrzeug.
Heist heute Zulassungsbescheinigung Teil II und ist kein Eigentumsausweis mehr, obwohl es der im Besitz hat, dem das Fahrzeug gehört. I)

Wie oben beschrieben kannst Du das Ding vom TÜV ausstellen lassen, ich habe Papiere für (neue) Importfahrzeuge 1x vom TÜV und 1x von der Zulassungsbehörde Heidelberg, letzteres hat ein Ing-Büro für mich erledigt.

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Beitrag von Chaotin » 10.05.2013 09:40

Lars schrieb:
> Chaotin schrieb:
> > Was es in Deutschland kostet, wenn man die ganze Welt versichern will und
> > Fahranfängern ist, will ich nicht wissen.
>
> Naja, da wirst du aber durchaus (im näheren Umfeld) Quellen haben, die dir das raussuchen könnten


Na klar, alles schon besprochen ;)
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Beitrag von silberfuchs » 10.05.2013 11:24

Chaotin schrieb:
> ... Ich bin gespannt. In der Schweiz gibt es zum Beispiel auch keinen Fahrzeugbrief.
>
>
Aha! ... Und was ist denn der "Fahrzeugausweis" (wie er in der CH genannt wird)?
Ich würde mal behaupten, das ist das selbe. Jedenfalls steht unter dem Titel "Fahrzeugausweis" in etwas kleinerer Schrift "Zulassungsbescheinigung". ;)

Gruss
Wolfgang

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Beitrag von Limbo » 10.05.2013 13:31

silberfuchs schrieb:
> Aha! ... Und was ist denn der "Fahrzeugausweis" (wie er in der CH genannt wird)?
> Ich würde mal behaupten, das ist das selbe. Jedenfalls steht unter dem Titel
> "Fahrzeugausweis" in etwas kleinerer Schrift "Zulassungsbescheinigung". ;)

Wolfgang bei uns gab es den KFZ-Brief, der den Besitzer des KFZ-Briefs als Fahrzeugeigentümer ausgewiesen hat. Dh Besitzerwechsel oder Anmeldung nur mit dem Brief.
Bei der Anmeldung gab es den KFZ-Schein, den mußte der Fahrer mitführen und der wurde bei Abmeldung eingezogen.

Der KFZ-Brief in der alten Form wurde bei uns durch die Zulassungsbescheinigung Teil II "ersetzt"

Weil nun wohl die meisten KFZ-Briefe von Neufahrzeugen und finanzierten Gebrauchten bei den Banken lagen, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II keine Besitzurkunde im alten Sinne mehr.

Der KFZ-Schein heißt heute Zulassungsbescheinigung Teil I, seine rechtliche Bedeutung ist geblieben.

Das Ganze wurde zur EU weiten Vereinheitlichung gemacht und um Handelshemmnisse auszuräumen.
Aber die Landesbehörden haben natürlich neue Handelshemmnisse eingeführt, und wegen 15 € klagt Niemand am EU-Gerichtshof. ;)

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Beitrag von silberfuchs » 10.05.2013 17:15

Limbo schrieb:
> Wolfgang bei uns gab es den KFZ-Brief, der den Besitzer des KFZ-Briefs als Fahrzeugeigentümer ausgewiesen hat. Dh Besitzerwechsel oder Anmeldung nur mit dem Brief. Bei der Anmeldung gab es den KFZ-Schein, den mußte der Fahrer mitführen und der wurde bei Abmeldung eingezogen.
>
Rechtlich betrachtet scheint mir dann aber der CH-Fahrzeugausweis näher beim alten Fahrzeugbrief zu sein als beim Fahrzeugschein. Denn der Fahrzeugausweis sagt aus, wer Besitzer ist. Kein Fahrzeugwechsel, keine An-/Abmeldung ohne Fahrzeugausweis. Allerdings muss er in CH mitgeführt werden. - Ich würde somit eher zur Formulierung tendieren: In der Schweiz gibt es keinen Fahrzeugschein (wie in D).

Aber das ist jetzt hier nicht wirklich von Belang, solange Ihr hier wisst, wovon Ihr sprecht. ;)

Gruss
Wolfgang

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