Mit dem Umzugsgut kenne ich mich nicht aus. Da scheint es spezelle Regelungen für Fahrzeuge zu geben.
Sonst kann man Ärger bekommen, wenn man mit Wohnsitz im Land ein Fzg benutzt, dass nur im Ausland angemeldet ist.
Von MwSt hab ich Nichts erwähnt.
Dass der Zoll für eingeführte/importierte Waren zuständig ist, ist klar. Man muss nicht zwangsläufig Zoll bezahlen, aber man muss viele Dinge anmelden.
Im Zweifelsfall brauchst Du eine Bescheinigung vom Zoll, dass Du das Fzg legal eingeführt hast.
Eine Vollabnahme braucht man nur für ein exotisches Fahrzeug, dass nach anderen Ländergesetzen gebaut und zugelassen ist. Seit mehr als 10 Jahren sind in der EU (bis auf GB) die Fahrzeuge einheitlich ausgestattet, was durch das CoC (Certificat of Conformity) bescheinigt wird. Fahrzeuge, für die ein CoC ausgestellt wurde, sind EU weit zulassungsfähig. Ich vermute mal, dass die schweizer Fzge nicht von dieser Norm abweichen, und Du gute Chanchen hast, dass ein CoC bei den Fahrzeugpapieren existiert, oder Du vom Markenhändler ein CoC bekommen kannst.
Eine pauschale Kopie der CoC ohne Fzg-Ident-Nr ist meist in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
Hast Du ein CoC, brauchst Du nur das CoC (eventuell noch Zollpapiere) um vom TÜV deutsche Fahzeugpapiere ausstellen zu lassen. damit bekommst Du vom TÜV auch eine normale HU und kannst das Fzg mit diesen Papieren beim Landratsamt anmelden.
Kleiner Tip:
Wenn das Landratsamt das Fzg beim Finanzamt (FA) anmeldet, und das Finanzamt das Fzg noch nicht kennt, kann es sein, dass das FA von Dir einen Beleg über die gezahlte MwSt verlangt. Deshalb bitte das Landratsamt auf die besonderen Umstände der Einfuhr hinweisen, oder selbst das zuständige FA informieren. So ist es mir bei einem "Eigenimport" eines Fahrzeugs ergangen, den ich nicht selbst vorgenommen habe.

Ich mußte dann die MwSt nachzahlen.
Limbo
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Wenn ich Schuhe und Strümpfe ausziehe, kann ich bis zwanzig zählen.