Deutsches Motorrad in CH zulassen

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Daywalker
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Deutsches Motorrad in CH zulassen

Beitrag von Daywalker » 21.02.2012 14:11

Hallo Eidgenossen :look:

wie der ein oder andere vielleicht weiß, hab ich eine tochter die im emmental wohnt! :)

noch ist sie "nur" deutsche, wird aber mitte des jahres die CH staatsbürgerschaft bekommen :smokin: sie arbeitet bereits in der schweiz seit längerem.

jetzt hab ich ein superschnäppchen motorrad für sie in aussicht: eine suzuki GSX 600 F mit 84 PS aus 1994 - reifen nicht alt, technisch top, scottoiler ... lenker müssen wir noch von stummel auf "normal" ändern.

ich will das motorrad auf mich in "D" zulassen jetzt erstmal und wenn sie in den sommerferien kommt, trainieren wir ein bischen und sie nimmt es mit in die schweiz. (soweit der plan)

sie hat den rollerführerschein und auto und will jetzt das motorrad nachziehen.
dazu muss sie wohl nur ein paar pflichtstunden auf einem motorrad machen ... ?!?

ich hab jetzt ein paar fragen für die sie selbst wohl nicht die richtigen ansprechpartner hat und würde mich sehr freuen wenn ihr mir ein paar tips geben könntet.

~ kann sie auch auf einer anderen als ihrer eigenen maschine die fahrstunden/prüfung machen?
~ muss an dem motorrad was geändert werden?
(sie hat wohl was von anderem auspuff und getriebe gesagt bekommen - alles serienausstattung)
~ habt ihr tips für den einfachsten ablauf?

vielen dank für eure mühe :look:

... wenn alles klappt fahr ich im august mit ihr in die schweiz und evtl. lässt sich dann ja mal eine gemeinsame tour planen mit jemandem aus dem forum?!? :rotate:

[f2]Gruß vom Klaus[/f2]
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Beitrag von Chaotin » 21.02.2012 14:56

Hier ist die besagte Tochter ;)

Bei der Tour bin ich, wenn machbar, dabei!

Ich bekam gesagt (um das schnell auszuführen), dass ich eine Bescheinigung des Suzukihändlers aus DE brauche, dass das Motorrad dort verkauft wurde und irgendwie noch eine Bescheinigung, dass genau dieses Modell in der Schweiz verkauft wurde.
Genaue Angaben, was ich alles brauche, erhalte ich am Donnerstag noch aus erster Hand (habe einen Freund, der damit Erfahrungen gemacht hat).

Wie gesagt, der einfachste Weg... ;)

Vielen Dank für jede Antwort und hallo zusammen! :)

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Beitrag von Steindesigner » 21.02.2012 15:38

Chaotin schrieb:
> >
> Vielen Dank für jede Antwort und hallo zusammen! :)

Hab zwar keine Ahnung von den Schweizer Zulassungsbestimmungen aber willkommen im Forum.

.....deinen Nick hat aber der Papa ausgesucht, oder :))
--
Grüße aus dem Kurvenland

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Beitrag von mgr » 21.02.2012 15:49

Hallo Zusammen

zum Ablauf betreff Führerschein kann ich nichts sagen, da ich selber aus DE importiert bin ;)

Zur Technik: In CH gelten andere, teilweise strenge Vorgaben was technische Änderungen
am Motorrad betrifft; "ABE" für andere Teile ist grundsätzlich nicht genügend, und es muss eine
zusätzliche Bescheinigung vom CH-Importeur darüber vorliegen;

Also anderer Auspuff, Lenker oder Anbauten als Original ist nicht; Das Fahrzeug muss für CH-Kennzeichnen von der Prüfstelle abgenommen werden; Bei Import nehmen dies es relativ
genau und sind pingelig, so meine eigene Erfahrung.

Ich empfehle hier vorgängig den Fahrzeugbrief ans zuständige Strassenverkehrsamt zu senden,
und nachzufragen, ob der Fahrzeugtyp so CH konform ist.


Gruss
Manfred :smokin:
MGR
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Beitrag von Chaotin » 21.02.2012 15:54

@ Steindesigner - Nee nee, das war ich ;)

@ mgr - Kopie vom Fahrzeugbrief erhalten, danke für den Tipp, werde das mal so weiterleiten und sehen, was passiert :)
Vielen Dank für den Tipp.

Zur Info, wen es interessiert: Der praktische Motorradführerschein in der Schweiz ist in 3 Grundkurse aufgeteilt. Hat man diese absolviert, wird man zur Prüfung angemeldet.
Für den Rollerführerschein muss man die ersten 2 Grundkurse absolvieren. Sprich, für mich bleibt nur noch einer übrig, da ich den Rollerführerschein ja schon habe. Günstige Sache hier (ausnahmsweise), da die Grundkurse auch nicht so teuer sind.

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Beitrag von WärschtlaMo » 21.02.2012 16:54

Wie is des dann, darfst du offen fahren? Ich meine gelesen zu haben, dass in der Schweiz nur Motorräder gedrosselt werden dürfen, die es auch ab Werk gedrosselt gab.

-
-> Gruß, Jonas.
--
Ich bin der fränkische R(a)echer mit dem fränkischen Rechen!

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Beitrag von Chaotin » 22.02.2012 08:54

Hab ich auch schon gehört und soweit ich weiss, darf ich noch nicht offen fahren.
Danke für den Tipp, das werde ich noch zusätzlich abklären.

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Beitrag von Daywalker » 22.02.2012 12:23

Drosselungssatz ist eingetragen, die war nämlich mal auf 34 Ps - das also wieder her zu stellen wäre machbar :look:

Was du hast liebe "Chaotin" ist nicht der FahrzeugBRIEF sondern noch der FahrzeugSCHEIN (wo du die drosselung auch eingetragen siehst) :)

btw: so ist sie vom papa noch nie betituliert worden :D

und das ganze gedöns mit ummelden und TÜV und Umbau und trallala und überhaupt, hebele ich jetzt aus indem die maschine ein deutsches kennzeichen bekommt! :-p

halter und versicherungsnehmer ist der papa. europaweit fahrbar und den wohnort weiterer fahrer hinterfragt keine versicherung = voller versicherungsschutz :ok:

einzig ein sehr pflichtbewusster schweizer könnte irgendwann mal komische fragen stellen und darauf hinweisen das das teil in CH zugelassen werden muss (also überwiegender nutzungsort), aber solange es keinen "Kläger" gibt ... :smokin:

wir sehen uns natürlich dann alle 2 jahre bei einem deutschen TÜV (was die schweizer freuen sollte, da deren system nicht zwingend technische sicherheit alle 2 jahre garantiert) :teufel:

so, also führerschein klären und gedanken machen über die kosten für:

- umbau
- kauf
- zulassung
- steuer

wenn jemand einen echten grund hat der mich zwingend davon abhalten sollte wie beschrieben zu verfahren, würde ich mich freuen diesen zu hören - danke schonmal für eure mühe udn gedanken! :guru:

die sonne kommt raus - die saison wirft ihre schatten voraus :rotate:





[f2]Gruß vom Klaus[/f2]
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Beitrag von WärschtlaMo » 22.02.2012 12:41

Halte ich für die einfachste Lösung. Das Moped is eben geliehen vom Papa, in der Versicherung dürfte das dann auch günstiger kommen.
-
-> Gruß, Jonas.
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Beitrag von Limbo » 22.02.2012 15:39

Daywalker schrieb:
> und das ganze gedöns mit ummelden und TÜV und Umbau und trallala und
> überhaupt, hebele ich jetzt aus indem die maschine ein deutsches
> kennzeichen bekommt! :-p
>
> halter und versicherungsnehmer ist der papa. europaweit fahrbar und
> den wohnort weiterer fahrer hinterfragt keine versicherung = voller
> versicherungsschutz :ok:


Keine Ahnung ob es heute auch noch so ist, aber soweit ich weis, muss ein KFZ mit ausl. Kennzeichen und schweizer-Langzeitaufenthalt alle 3 Monate neu eingeführt werden.
So war es bei Freunden von uns, die in der Schwaeiz ein KFZ mit US-Kennzeichen hatten.

Limbo
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Beitrag von fenja » 22.02.2012 19:13

Ich denk mal das was Chaotins Paps da vor hat is ok. US Kennzeichen oder ein Deutsches ist ein riesen Unterschied. Falls sie wirklich mal angehalten wird is das mit den " grad vom Pappa geliehen" ne tolle Idee. Hey und wenns wirklich mal ernst wird kann man´s immer noch ändern. Viel Glück für den "Lappen" Chaotin
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Beitrag von Volker » 22.02.2012 20:25

Hi,

ich hätte da mal einen Link und noch einen Link zum schweizer Zoll.
Das ist Lesestoff für ein paar Stunden - aber da sind hilfreiche Infos und Links drin;)


Gruß aus dem Nord(west)en
Volker
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[comic][f1]Fettflecken werden wieder wie neu wenn man sie ab und zu mit Butter einreibt.[/comic][/f1]
Zuletzt geändert von Volker am 22.02.2012 20:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Volker » 22.02.2012 20:33

Daywalker schrieb:
> einzig ein sehr pflichtbewusster schweizer könnte irgendwann mal
> komische fragen stellen und darauf hinweisen das das teil in CH
> zugelassen werden muss (also überwiegender nutzungsort), aber solange
> es keinen "Kläger" gibt ... :smokin:

Das sehen die schweizer Behörden etwas unentspannt
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen im Inland grundsätzlich kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug benutzen. Das gilt beispielsweise auch für Fahrzeuge, die ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum zeitweiligen Gebrauch überlassen.
Personen, die die Zollanmeldung ihres Fahrzeuges bislang nicht vorgenommen haben, werden aufgefordert, sich zur Zollbehandlung des Fahrzeuges bei einer Zollstelle zu melden. Wer Fahrzeuge nicht zur Zollbehandlung anmeldet, macht sich strafbar. Zudem muss mit einer Nachforderung der Einfuhrabgaben gerechnet werden.

Gruß aus dem Nord(west)en
Volker
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[comic][f1]Fettflecken werden wieder wie neu wenn man sie ab und zu mit Butter einreibt.[/comic][/f1]
Zuletzt geändert von Volker am 22.02.2012 20:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von pit69 » 22.02.2012 20:55

Hallo

und Willkommen im Emmental. Da hast du dir eine der schöneren Ecken der Schweiz ausgesucht.

Hier ein Link zu den Führerscheinkategoriene und den Bedingungen zum erlangen.

Und falls es zu einer Tour kommt immer nachfragen. Kenne da ein paar tolle Strecken.


Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte wo kämen wir hin, und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen...
Kurt Marti Schweizer Pfarrer und Schriftsteller
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Gruss Pesche
Zuletzt geändert von pit69 am 22.02.2012 20:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von tdmoldie43 » 23.02.2012 19:17

Mein Sohn, beschäftigt und wohnhaft seit 2 Jahren in der Schweiz, fährt seitdem dort mit deutschem Kennzeichen ohne Probleme.

Schon einige Male sind Bußgeldbescheide wegen Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen an meine Adresse in Deutschland gegangen. (Ich bin Halter und Versicherungsnehmer). Irgendwelche Nachfragen gab es nicht. Der Polizist wird davon ausgehen, dass es sich um einen Besucher aus Deutschland handelt.

--
Das Leben ist wie eine Hühnerleiter: Kurz und beschissen!

Gruß
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Beitrag von Daywalker » 24.02.2012 14:38

Vielen Dank für euer hilfreiches Feedback! :look:

Ich/Wir kenne/n jetzt die "Gefahren" und Optionen ... :rolleyes:

Für den ersten Versuch spricht alles für die nachfolgende Variante:

tdmoldie43 schrieb:
> Mein Sohn [...] mit deutschem Kennzeichen ohne Probleme.
> Der Polizist wird davon ausgehen, dass es sich um einen Besucher aus Deutschland handelt.

:rotate: :ok: :smokin:




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Beitrag von Chaotin » 26.02.2012 18:02

Na, das klingt doch soweit alles ganz gut :)

Vielen Dank für alle Infos :)

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Beitrag von » 13.04.2012 20:41

> Daywalker schrieb:
> > einzig ein sehr pflichtbewusster schweizer könnte irgendwann mal
> > komische fragen stellen und darauf hinweisen das das teil in CH
> > zugelassen werden muss (also überwiegender nutzungsort), aber solange
> > es keinen "Kläger" gibt ... :smokin:
>
Daywalker, Du magst das schon locker wiedergegeben, aber offiziell ist es so (es sind ja nicht alles Banken hier :D ) :

Wer in der Schweiz ansässig ist, hat kein Anrecht darauf, mit einem ausländischen Fahrzeug zu fahren. Eine Ausnahme existiert nur dann, wenn der Eigentümer ebenfalls Insasse des Fahrzeugs ist.
Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass die ausländischen Fahrzeuge in der Schweiz nicht versteuert und eingeführt wurden. Hier soll also Steuerhinterzug verhindert werden
.....


Ich habe mich als Holländer in der Schweiz vor Jahren mit diesem Thema auseinandergesetzt und genau aus diesem Grund darauf verzichtet, ein Paar Franken (nunja, "paar" ist hier wohl untertrieben) bei der Versicherungsprämie zu sparen. Das würde nur solange funktionieren, bis es zum Unfall kommt (scheint ja möglich zu sein). Da verstehen die Versicherungen hier (und in NL und DE) überhaupt keinen Spass mehr. Gesetzesverstoss heisst in den meisten Fällen auch Deckungsverlust. Habe das bei meinem Arbeitgeber nochmals checken lassen (ein grössere Versicherung in der CH)

Ich würde das Risiko nicht eingehen.

blinkende Grüsse


--
[f1][c=#FFFFFF]Ab 05-2011: R1200GS Saphir Black Metallic | Ab 03-2004: TDM - RN11 - 04 - Diamond Black - 46Mm | Ab 09-2001: TDM - 4TX 35Mm[/c]
N 47°11.435' E 8°42.344' 612m.ü.M[/f1]
Zuletzt geändert von am 13.04.2012 20:44, insgesamt 1-mal geändert.

Daywalker
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Beitrag von Daywalker » 15.04.2012 11:39

Gé schrieb:

> [...] und genau aus diesem Grund darauf
> verzichtet, ein Paar Franken (nunja, "paar" ist hier wohl
> untertrieben) bei der Versicherungsprämie zu sparen.

also die genazen bescheinigungen, einfuhr, zoll, steuer, versicherung ... das sind schon ein paar punkte wo ich mehr geld ausgebe und aufwand betreibe als vermutet und befürchtet :rolleyes:

> Das würde nur> solange funktionieren, bis es zum Unfall kommt (scheint ja möglich zu
> sein). Da verstehen die Versicherungen hier (und in NL und DE)
> überhaupt keinen Spass mehr. Gesetzesverstoss heisst in den meisten
> Fällen auch Deckungsverlust. Habe das bei meinem Arbeitgeber nochmals
> checken lassen (ein grössere Versicherung in der CH)

das ist natürlich ein argument ... :rolleyes:


[f2]Gruß vom Klaus[/f2]
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Beitrag von CH-Dachs » 15.04.2012 22:43

Also wenn der termin passt und das wetter auch nicht all zu schlecht sein wird, werde ich auch mit auf die Tour kommen im August. Aber nicht vom 23-26.08 denn dort findet das treffen stadt SMT ;).

So wie ich seh, bin ich zuspät für meine erfahrungen :)

Solange sie unter 25ig ist muss Sie die 25kW Prüfung machen sprich 34PS.

Sobald sie die Prüfung hinter sich hat, muss sie sich 2Jahre damit abgeben. Danach kann sie aufd Strassenverkehrsamt gehen und den Führerschein umschrieben lassen auf über 25kW.

Je nach stelle einfach aufpassen lieber +1 Tag. Wenn du sie am 24.08.2012 gemacht hast dann lieber erst am 25.08.2014 vorbei gehen ;) meine beiden kollegen gingen am 24.08 vorbei und mussten wieder heim um am nächsten tag zu kommen.

Beachte einfach das die Gesetzte CH und DE anders sind.

In der Schweiz sobald du den Probeführerschein hast darfst alleine auf die Strasse ohne das du je eine Fahrstunde gemacht hast und es muss nicht mal jemand hinten drauf sitzen.

Sobald du über die grenze so fährst hast du ca. 2 Jahre Probeführerschein sperre.
Weil in DE darfst ja nur mit fahrlehrer unterwegs sein ;)

Bei der Prüfung schauen sie meist eher selten genau hin, zumindest bei uns im aargau :).

Aber alles ohne ABE haben sie nicht gerne und schicken dich nach hause, auch wenn der Topf zulaut ist kannst nach hause.

Wichtig auch noch. Schuhe über knöchel, Motorradhosen und Jacke.

Liebe grüsse aus der Svhweiz
--
[f4]ich komme :) egal wo hin sofern es drinliegt ;)[/f4]

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