Rückerstattung Mehrwertsteuer?

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PeterS
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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von PeterS » 18.04.2007 15:51

Da war doch kürzlich die Diskussion zu diesem Thema geführt worden... Könnten sich diejenigen, die das Prozedere der Rückerstattung der (Deutschen) Mehrwertsteuer hier in CH schon mal durchgemacht haben, mal zu diesem Thema äussern? ?(
Mich persönlich würde speziell interessieren, wer das effektiv macht, und wie gross deren Interesse an (D) Ausfuhr- bzw. (CH) Einfuhrpapieren (oder -stempeln) ist. ;)

Wer weiss Bescheid?

Besten Dank und freundliche Grüsse,

Peter

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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von » 18.04.2007 18:14

Hoi Peter,

ich habe das in der Vergangenheit öfters gemacht, vor allem in der Zeit von '97 bis '01, wo ich geschäftlich noch viel in Süd-Deutschland unterwegs war.
Es hat fast immer, bei den grösseren Geschäften sogar ausnahmslos funktioniert.
Du bekommst auf Verlangen das grüne Mehrwertsteuer Formular.
Das ausgefüllte Dokument lässt Du beim deutschen Zoll zusammen mit der Rechnung abstempeln.
Die Ware muss Du nicht immer zeigen. Dann geht's zum Schweizer Zoll, immer ein wenig vorsichtig bleiben und Rechnung parat haben.
Solltest Du klar und deutlich durchgewinkt werden, dann schenk Dich selber die 7.6% ;D
Passiert aber leider selten, weil Sie Dir vielleicht am deutschen Zoll gesehen haben ;(
Sonst öffnest Du das Fenster und zeigst die Rechnung.
Dann ab ins Büro, wo Du die MwSt abliefern darfst.
Das gestempelte grüne Dokument lieferst Du beim nächsten mal im Geschäft ab und Du bekommst dann die MwSt bar ausbezahlt.
Falls Du Güter liefern lässt (habe ich in einem Fall gemacht), erledigen die diese Formalitäten selber.

Ich habe auch schon mal das Formular ausfüllen lassen und es vergessen an der Grenze stempeln zu lassen.
Hab's dann an die Botschaft in Zürich geschickt (vorher angerufen), die haben das dann nachgeholt.
Du wirst aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man das nur ausnahmsweise macht und Du Dich das nächste Mal an die Regeln halten solltest.

Übrigens, falls Du online in D kaufst, ziehen die meist schon automatisch die Mehrwertsteuer ab.
Und es kommt vor, dass es beim Zoll in Basel durchrutscht :dance2:


blinkende Grüsse


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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von Parajoe » 18.04.2007 23:17

Hi Peter,

das macht hier im Grenzgebiet doch jeder Schweizer und wenn es nur für einen Warenwert von 20 Euro ist.

Komm einfach am Samstag mal mit mir mit und Du kannst es leibhaftig erleben und lernen ;D

Wie Gé schon gesagt hat, solltest Du schon die 7,6 % abdrücken, bei höheren Beträgen geben sich die Kollegen nämlich auch per Funk, bzw. Telefon Bescheid. Die Info habe ich von einem Schweizer Gleitschirmkollegen, der beim Grenzschutz arbeitet.

Gruß Joe
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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von EJS » 19.04.2007 00:55

Hallo Peter

Ich gestehe - hab zwischen 2000-2005 des öftern in D eingekauft+ Sachen in die CH eingeführt. Kaufte beispielsweise bei Prolo, Konstanz 1 Anhänger, in Waldshut-Tiengen bei Waser Zubehör+Reifen. Liess mir auch schon von "Tante Louis", Hamburg Sachen zuschicken.

Gé,s Ausführungen betr der MWSt-Sache kann ich Punkt für Punkt voll+ganz zustimmen.

Der von Parjoe erwähnte "Bescheid per Funk/Tel an das Zollamt" hörte ich hinter vorgehaltener Hand schon mehrmals. Anzunehmen ist, dass dies wohl an der gesammten D/CH + A/CH Grenze so gehandhabt wird !


Gruss
Edwin (EJS)

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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von Master-C » 19.04.2007 08:01

Jep auch ich habe schon so die 7% Differenz einkassiert. Meine gesamte Töffausrüstung habe ich bi Polo gekauft.

Mann muss nicht mal mehr zurück in den Laden, sonder kann am Bahnhof in der Schweiz z.B Kreuzlingen oder St. Margrethen das Geld beim nach hause fahren einhohlen.

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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von dash » 19.04.2007 08:45

Guten Tag an Alle



Die Möglichkeit der Rückerstattung der Deutschen Umsatzsteuer im Reiseverkehr ist auch vom Kaufort und vom Handelsgegenstand abhängig.

Ein Kfz Betrieb kann für gekaufte Ware keine Ausfuhrbescheiningung für die Rückerstattung der Deutschen MwSt ausstellen. Wird jedoch die Ware am Fahrzeug verbaut, dann kann die Werkstattrechnung dem Deutschen Zoll vorgelegt werden. Der Schweizer Zoll wird höchstwahrscheinlich eine exakte Frage stellen, weil gesehen worden ist, wie der der D Zoll das Kontrollschild überprüft hat.

Wird die gleiche Ware (Scheibenreiniger) im Einzelhandel oder ähnlich gekauft, also nicht in einem Betrieb, kann das Formular verwendet werden.

Bei der Ausfuhr im Reiseverkehr eines chirurgischen Instrumentes kann es auf den Warenführer ankommen, denn das Instrument könnte gewerblich genutzt werden und nicht für die Modelleisenbahn wie behauptet.

Allerdings frage ich mich, wie das mit den Handwerkern und den Baumärkten geregelt ist, die in D einkaufen und in der CH verbauen..

Die Einfuhr über PaketPost Dienste ist insofern tricky, als der Dienstleister für die Vorlage am CH Zoll Kosten verrechnet. Wenn bei der Post der Zoll zugreift gibt es Kosten für die Vorlage, bei den anderen immer. Übrigens wäre hier die MwSt fast immer fällig.
Zuletzt geändert von dash am 19.04.2007 08:51, insgesamt 2-mal geändert.

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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von PeterS » 19.04.2007 10:36

Hallo allerseits!

Erstmal besten Dank für die verschiedenen Rückmeldungen – auch diejenigen, die mich via PN erreicht haben. Allerdings scheint vielleicht die Frage nicht ganz eindeutig gewesen zu sein; es ging mir hauptsächlich darum herauszufinden, ob die Rückerstattung der MwSt gezwungenermassen in dem Laden selbst stattfinden muss, wo die Rechnung herkommt, oder ob es da auch andere Möglichkeiten gibt. Was natürlich hauptsächlich dann von Interesse ist, wenn man nicht so oder so vorhat, in absehbarer Zeit nochmals bei dem Betrieb vorbeizuschauen.

Claudio hat dazu bereits eine Aussage gemacht, nur dass die Bahnhöfe von Kreuzlingen oder St. Margarethen für mich auch nicht gerade am Weg liegen… Wäre z.B. auch Zürich oder Bern möglich? Das wird wohl grundsätzlich davon abhängen, bei was für einem Büro man da vorbeigehen muss, und ob die nicht-Grenzbahnhöfe auch solche Einrichtungen haben?
Und dann eben die Sache mit den Stempeln: während es dem ursprünglichen Aussteller der Rechung absolut egal ist, ob sich der CH-Zoll auch auf den Dokumenten verewigt hat, könnte dies ja bei der Institution am Bahnhof doch etwas anders aussehen.
?(
Und wenn die gnädigen Herren an der Grenze schon befunden haben, dass sie wegen Kleinstbeträgen keinen Aufwand betreiben wollen, dann möchte ich dazu eigentlich keine zweite Meinung mehr einholen. ;)

Also, wenn noch jemand Erfahrungen mit der Rückerstattung der MwSt im CH-Inland hat, dann haut mal in die Tasten!
:)

Thanks & Grüsse,

Peter

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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von » 19.04.2007 23:04

@all

aufpassen, nicht verwechseln mit dem "Tax Free" Symbol, das ist eine ganz andere Geschichte.
Das bieten viele Geschäfte an, und da kannst Du tatsächlich (übrigens eine "wegen Umtriebe" reduzierte) Mehrwertsteuer an diversen Stellen im CH-Inland kassieren.
Soweit ich mich erinnern kann, blieb bei 17% (??) Mehrwertsteuer gerade mal etwa 10% Rückerstattung übrig.

Ist vielleicht auch nicht was Peter gesucht hat, aber dafür auch Praxis.

Edit:
@Claudio: wobei mich Deine Bemerkung schon noch interessieren würde. Bezieht sich das auf dem grünen Formular, oder was das auch nach dem "Tax free" Modell?

@Bruno
Deine Bemerkung bezgl. Kfz stimmt absolut zu, das hatten wir am Stamm auch diskutiert (Edwin hatte das erwähnt wg. Waldshut?).

blinkende Grüsse


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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von mgr » 20.04.2007 08:10

@ Peter

die MwSt. erhälst du nicht in CH sondern in DE retour, und zwar immer
nur dort, wo du den einkauf oder umsatz getätigt hast.

Du verlangst im Geschäft oder Betrieb einen Ausfuhrschein, welche
in Grenznähe alle kennen. auf diesem ist deine ware sowie die MWst.
ausgewiesen; Du ergänzt deine adresse.

Beim grenzübertritt nach CH, legst du den Ausfuhrschein am DE ! Zoll vor,
und bescheinigst mit deinem rotem Pass, dein CH wohnsitz. der Ausfuhrschein
wird per stempel als ausgeführte ware deklariert.

du fährst zum CH zoll, wo du die ware als ordendlicher CH bürger vorzeigst und
dann auf den netto betrag die CH-WuSt bezahlst.

Beim nächsten Einkauf in DE, erhällst du beim DE Geschäft oder Betrieb, welchen
den Ausfuhrschein erstellt hat, bzw. du die ware gekauft hast, den MwST. betrag
in bar zurück. Der gestempelte ausfuhrschein ist bis ende des kalenderjahres
gültig; hast für die rückerstattung also mehrere monate zeit.

Hört sich komplizierter an als es ist; zeitaufwand für das ganze vielleicht 10 min.
Am DE- zoll ist dies gut organisiert und es gibt extra schalter dafür.

Gruss
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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von Master-C » 20.04.2007 08:16

@Ge

TaxFree. Jawohl, in den Läden wo ich etwas kaufe im Ausland (Moto Zubehör [Polo] oder Möbel, Deutschland wie auch Österreich, sind mit dem TaxFree Blatt ausgerüstet.

Um die Mwst. vom Ausland zurück zu bekommen, muss man bei der Einreise in die Schweiz am Zoll die Wahre deklarieren. Somit wird eine Mwst. von 7.6% (CH) fällig.
Diese bezahlt man dann auch gleich am Zoll.

Mit der Zahlungsbestätigung kehrt am zurück zum deutschen Zoll, zeigt die Quittung und dieser stempelt dann die Freigabe der deutschem Mwst. ab.

Mit diesem Stempel, kann man am Grenzbahnhof somit die Ausländische Mwst. zurück hohlen.

Die Differenz macht in etwa 8% oder so aus.

Gruss Claudio

pierre08
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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von pierre08 » 20.04.2007 09:55

Also da muss ich auch noch ein paar Anmerkungen machen. Ich bin öfters mal in D um einzukaufen.

- Du hast für die Einfuhr einen "Freibetrag" bis umgerechnet 300 CHF (nachdem die D MwSt abgezogen wurde). Wenn Du unter diesem Betrag bleibst, dann musst Du keine CH MwSt bezahlen. Dem CH Zoll ist es dann auch egal, ob Du die D MwSt zurückforderst oder nicht.
Wenn Du aber über 300 CHF einkaufst, dann musst Du für den GANZEN Warenwert CH MwSt (7,6%) bezahlen.
Vorsicht, es gibt noch immer Waren welche nicht unbeschränkt eingeführt werden dürfen, wie z.B. Milchprodukte, Fleisch, Alkohol, Raucherwaren, etc.

Es gibt in D Geschäfte in denen Du die MwSt direkt wieder zurückbekommst wenn Du das abgestempelte Formular/ die Rechnung vorbeibringst.
Vorteil: Du bekommst die ganze MwSt zurück.
Nachteil: Du musst nochmals in diesem Geschäft vorbei.

Dann gibt es Geschäft, welche die einen GlobalRefund-Schein (oder so ähnlich) geben (blauer Zettel).
Vorteil: Diesen Schein kannst Du an Grenzbahnhöfen oder Flughafen oder auch per Post auf Kreditkarte einlösen.
Nachteil: GlobalRefund behält einen Teil der MwSt für ihren Service ein.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruss Ronald

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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von Uele » 20.04.2007 14:57

Na?

Offenbar ist es doch nicht so einfach im Ausland günstiger einzukaufen. X(
Kann mir mal ein "Mathematiker" berechen, ab welchem Betrag es sich mit so viel Aufwand lohnt ausserhalb CH einzukaufen! :-p

Zeit ist auch Geld!

Gruss Ueli :rotate: :rotate:
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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von mgr » 20.04.2007 15:45

Ich verste das ganze geschreibesel hier eigentlich nicht !

1) Grundsätzlich kannst du für alle gebrauchs oder konsumgüter auf dem
ausgezeichtneten DE Preis die MWst sparen, wenn du nach CH
ausführst. Dies, ob du eine CD für 20 EU oder ein satz reifen für 400 EU
oder ein fernseher für 2000 EU kaufst.

2) Du brauchst dafür 1 stempel vom Zoll


3) Du zahlst bei Einfuhr der Ware die CH Wust, wenn der netto Betrag 300 CHF
übersteigt sofern der CH Grenzübergang besetzt ist ;-)


Nun kann jeder selber die rechnung machen, ab welchem eingespartem Betrag
sich der Aufwand für ihn lohnt. Ich gehe 2 x im Monat nach DE und hole mir
diese ersparnis bei einkaufsbeträgen über 100.- EUR

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Zuletzt geändert von mgr am 22.04.2007 10:44, insgesamt 2-mal geändert.

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Rückerstattung Mehrwertsteuer?

Beitrag von dash » 21.04.2007 08:12

Hallo Uele

Mathematik: Differential Gleichungen .

Strecke (f) = Geschwindigkeit * Zeit. f' = Geschwindikeit f'' = Beschleuningung

Die MwSt Milchmädchen Gleichung hat zwei Ableitungen. Die erste Ableitung gibt an den Nullstellen den Quotienten der MwSt.
Die Nullstelle der zweiten Ableitung ergibt die Beschleunigung und die ist in dieser politischen Gleichung wichtiger, den es gilt : Parallelimport=Beschleunigung. Das Vorzeichen der Beschleuning ist von der politischen Einstellung abhängig, denn es gilt auch minus Beschleunigung = Verlängerung des Verbots der Parallelimporte.


w.z.b.w. ( was zu beweisen war)

Bruno

f'' =
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Zuletzt geändert von dash am 21.04.2007 09:18, insgesamt 2-mal geändert.

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