hallo mitstreiter,
ich weiß net so recht wie ich anfangen soll.
@ddiver+rudi31: ihr könnt euch sicher noch erinnern, dass wir bei 2rad-nord beim abverkauf waren und ich blöderweise mit meiner dose.
also so günstig dürfte der einkaufsbummel auch net gewesen sein.
DENN:
heute hab ich einen lieben brief von der bezirkshauptmannschaft erhalten. inhalt: anscheinend ises eine lenkererhebung (hab sowas noch nie gesehen). es is ein wisch dabei, wo man den fahrzeuglenker angeben muss, der an dem besagten tag angeblich die höchstgeschwindigkeit überschritten hat. is auch ein blödsinn, weil die höchstgeschwindigkeit meiner dose ise sicher wesentlich höher als die glauben :teufel: .
vorgeschichte:
bin aus ner ortschaft raus hinter lkw und 2 sonntagsfahrern. die haben aber kein oarwaschl gerührt um zu überholen, und das bei 70 sachen. also ich hab halt mal gschaut was der der 3.gang hergibt und bin vorbei und seh etwas weiter vor mir noch ne dose und ein überhohlverbotsschild. hab mir gedacht, jetzt wo ich grad so schön dahinrolle, kann ich den auch gleich vor der tafel schnupfen -> war auch kein problem. was mir nur kopfzerbrechen macht ist, dass am linken straßenrand anscheinend ein betriebsausflug unserer gesetzeshüter sich im schatten ausgeruht und mit ihren laserpistolen gespielt haben. :-p :-p :-p
naja,
meine frage an die spezialisten (war noch nie in solcher situation).also, das ise eine lenkererhebung, die muss ich jetzt brav ausfüllen und abgeben. richtig???
was kommt danach?? eine anzeige?? nehme ich an, denn wenn die geschwindigkeitsüberschreitung gering ausfällt und du noch nicht ungut aufgefallen bist kommt doch normal eine anonymverfügung. lieg ich da richtig??
so und nun wart ich auf ein paar kompetente antworten und bitte keine blöden bemerkungen wenn ich bitten darf :-p :smokin:
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ci@o chris
4TX 2000 schwarz -> Black Beauty - man gönnt sich ja sonst nix