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casi
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Beitragvon casi » 19.09.2006 20:42

Hallo Leute ! War schon lange nicht mehr im forum...

Ist zwar viel zu lesen aber ich denke es ist interessant weil es jeden treffen kann.

Folgende Situation:
Ich hatte am 19.10. 2004 !!! (Stimmt 2004) einen Verkehrsunfall mit dem Bike.
Ich fuhr auf der Gudrunstrasse in Richtung Simmering.
Meine Fahrspur war vollkommen frei (so weit das Auge reicht)
An der Kreuzung Gudrunstrasse/Sonnwendgasse hatte sich auf der Gegenfahrbahn
ein Stau gebildet der bis in den Kreuzungsbereich hineinreichte.
(Stört mich ja nicht – ist ja der Gegenverkehr)
Als ich auf die Kreuzung zufuhr (aber doch noch weit weg von der Kreuzung )
schaltete die Ampel in meiner Fahrtrichtung von Rot/Gelb auf Grün.
Also hatte ich frei Fahrt. (kein Fahrzeug querte während ich die Kreuzung
einblicken konnte meine Spur) Im selben Moment als die Ampel umschaltet
quert ein PKW meine Spur (ich hatte schon grün!! War aber noch weit genug weg –
Mein Gedanke.... Puhh – der ist aber schon bei Dunkelrot gefahren.
Also ich fahre weiter mit ca. 45km/h.
Und dann das unerwartete...Noch ein Fahrzeug kommt von links in den Kreuzungsbereich
sieht mich ... und bleibt nach einer abrupten Bremsung auf meiner Spur stehen.
Der Abstand bis zum stehenden Fahrzeug in dem Moment waren geschätzt 3-4 PKW-Längen.
(Ausweichen nicht möglich , da ja Stau auf der Gegenfahrbahn)
Erster Gedanke.......... Jetzt hebe ich ab.
Gleichzeitig habe ich den Anker geworfen –sprich Notbremsung.
(hinten leicht überbremst aber ansonsten Musterbremsung)
Dann kommt was kommen musste ... Crash in die Beifahrertür.
Mehr oder weniger hab ich nur angeklopft... also eine leichte Delle in der Türe.
Ich sitz am Tank aber nicht mal umgefallen.
Zweiter Gedanke... Gott sei dank – nicht abgehoben.
Soviel mal zu Situation.

Aber jetzt kommt es....
Mein Gegner (Primar Dr. Karl xxx.) setzt die Fahrt einfach fort nach dem ich mal auf Tuchfühlung gegangen war.
3.Gedanke.. der haut ab. Dem war nicht so.
Er fuhr nur ca. 50m die Strasse weiter und hielt dort an.
Ich ihm nach und habe auch geparkt.
Stieg ab , zeigte ihm den Daumen nach oben (hast super gemacht )
und schaute mal bei mir was alles beschädigt ist.
Am ersten Blick nichts zu sehn.
Also den Herrn mal befragen was er sich dabei gedacht hat.
Ich kam gar nicht zum reden , da meinte er „Sie hätten mich ja sehen müssen“ !!!
Ich sage „Hallo !! Sie haben ROT gehabt!!“ Also Streit geht los.
(weil seine Türe ist eingedrückt von seinem neuen 45.000.-EURO Auto – hatte erst 2000km am Tacho)
Gott sei Dank ist derjenige , der vorhin auch schon bei Rot über die Kreuzung fuhr,
auch stehengeblieben weil er im Rückspiegel beobachtete dass es gekracht hat.
(Komisch - der schaut in den Rückspiegel wenn er über die Kreuzung fährt ? Hatte wohl auch schon ein schlechtes Gewissen)
Dann geht die Diskussion los. Alle beide regen sich über den PKW auf ,
der sie daran gehindert hat die Kreuzung zu passieren. Also läuft der ,
der als erster fuhr zur Kreuzung zurück und fotografiert den PKW der immer
noch im Kreuzungsbereich stand.
(Der PKW blockierte Ihre Fahrspur und so konnten Sie die Kreuzung nicht passieren
und wollten sich dann hinter der stehenden Kolonne bei Rot noch vorbeischwindeln)
In der Zwischenzeit weitere Diskussion mit dem Herrn Doktor. Ich merke das bringt
nichts – also Polizei muss her. Rufe Polizei an. Die netten Herren meinten nur
„Wir waren ja nicht dabei und die Fahrzeuge stehen auch nicht mehr dort wo es
passiert ist – also macht euch das über die Versicherung aus –wir können da nichts
machen“ (eh klar..)
Na gut – also Unfallbericht ausfüllen. Die wichtigsten Daten ausgefüllt und wollte
gerade eine Skizze anfertigen , da meinte der Herr Dr. „Sie können da jetzt
hinschreiben und aufzeichnen was Sie wollen , ich unterschreibe den Unfallbericht
nicht“ (Polizei und Zeuge waren inzwischen auch schon weg ,
aber seine Daten hatte er uns hinterlassen.)
Meine Frage daraufhin war – wie bitte ?? Unfallbericht bitte unterschreiben damit sie
Ihre Daten bestätigen. Er darauf hin wieder „Ich unterschreibe gar nichts – ich übergebe das alles meinen Anwälten“
Da war der Moment gekommen , wo ich 6 Monate Gefängnis in Kauf genommen hätte und hätte ihm eine geknallt.
Also noch kurze Diskussion und dann beendeten wir die Sache.
War aussichtslos.
Ich am nächsten Tag zu meiner Versicherung und zur Versicherung des Herrn Dr.
und mache Schadensmeldung.

Dann lange nichts zu hören.

Mittlerweile ist es November 2004
Also gut – Anruf bei der Versicherung und über den Stand der Dinge informieren.
Siehe da... der Herr Doktor behauptet er sei bereits bei Grün in die Kreuzung eingefahren und musste durch das Verkehrsaufkommen in der Kreuzung anhalten und ich sei einfach so dahergekommen und sei ihm in die Tür gefahren.
(Eh klar – bin ja ein Kamikaze-Biker.. das würd ich nicht mal mit dem PKW machen.)
Also endlose Diskussionen mit der Versicherung und zig. E-mails.
Dann im Jänner 2005 eine Wende im Fall.
Der Herr Dr. Primar xxxx hat seiner Versicherung ein schriftliches Zahlungsverbot erteilt und mich verklagt !!!!!!!
(Mich persönlich als Erstbeklagten und meine Versicherung als Zweitbeklagten)
Also gut... Ich hätte eh nicht klagen wollen weil ich zu dem Zeitpunkt noch keine Rechtsschutzversicherung hatte (man wird ja klüger- jetzt hab ich eine) und die Anwaltskosten warscheinlich schon die Schadenshöhe überschritten hätten – also
wollte ich diesen Schritt nicht setzten.
Ach ja – was ich noch nicht erwähnt habe ist die Schadenshöhe.
Am PKW entstand ein Schaden von ca. 1800.- EUR.
An meinem Bike ca. 1300.- EUR (tausch Gabelholme und vordere Felge – laut
Sachverständgengutachten)
Also muss ich vor Gericht als Beklagter.

12.05.2005 Erster Gerichtstermin!!
Wer war nicht erschienen ? Eh klar der Herr Dr. Primar..
(Hatte wichtigeren Termin als das Gericht)
Auch der Zeuge war nicht erschienen.
Also mache ich meine Aussage und ein neuer Termin wird fixiert.

13.09.2005 Zweiter Gerichtstermin.
Mein Gegner macht Aussage... Zeuge wieder nicht erschienen
(ich hatte den Zeugen auch nicht mehr telefonisch erreicht)
wie sich später herausstellte war er lange Zeit in Amerika und bekam nie die
Vorladung für den Gerichtstermin)
Eh klar .... wenn schon alles schiefläuft – dann kann mein Zeuge auch verschwinden)
Aber der Anwalt meiner Versicherung hatte ihn per e-mail erreicht und so wussten wir dass er um den 10.10.2005 wieder in Österreich ist...
Also setzte die Richterin den dritten !!! Verhandlungstermin für 10.10.2005 an.

Endlich – Zeugenaussage auch vorhanden.
Dieser bestätigte meine Aussagen – Gott sei Dank !!!
Denn die Richterin und der Sachverständige glaubten den Herrn Doktor nicht wirklich
als er behauptete er sei schon in der Kreuzung gestanden und ich bin ihm „einfach reingefahren“.

Soweit – so gut.
Also Verhandlung abgeschlossen – Urteil ergeht schriftlich. Also wieder warten.
Am 23. März 2006 erhalte ich das 18 Seiten !! umfassende Urteil.
Schuldverteilung 75% der Herr Doktor – 25% ich.
Begründung: Man muss jederzeit damit rechnen dass auch bei Grünlicht die Kreuzung noch nicht komplett geräumt ist und noch Fahrzeuge die Kreuzung
passieren können. Somit habe ich ein viertel der Schuld bekommen.?!!?!?!?
Gerichtskosten muss der Kläger tragen.
Also abwarten bis Einspruchsfrist vergeht und Urteil rechtskräftig wird.
Und was passiert dann... Ihr werdet es schon ahnen ... der Herr Doktor hat berufen !!
Wieder warten..
Dann endgültige Entscheidung am 04.09.2006 – Berufung wurde abgeleht.
Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Zusammengefasst:
- Also fast 2 Jahre wegen einer Bagatelle nur Ärger
- 3 Gerichtstermine wegen 1800.- Eur Schadenssumme
- Gerichtskosten ca. 2300.- EUR
- Sachverständigenkosten ca. 2300.- EUR
- Anwaltskosten Höhe unbekannt ?????
-
Aber ich bin froh dass ich noch ohne Verletzungen abgestiegen bin.
Man muss so was immer positiv sehen.
Wenn ich dann die mir zustehende Geldsumme erhalten habe
(Ich hoffe meine Versicherung brummt mir nicht einen Teil der Anwaltskosten auf
was rein rechtlich angeblich auch möglich wäre ?)
dann werde ich den netten Herrn Doktor mal anrufen und mich bedanken bei Ihm und werde ihm sagen was ich von ihm halte.
Das ist mir ein Bedürfnis.

Anscheinend machen Ärzte nicht mal beim Autofahren Fehler.


Und wer die Geschichte nicht glaubt kann gerne mal persönlich zu mir kommen und
im mittlerweile sehr dicken Ordner Einsicht nehmen und alles nachlesen :-)
Besonders so manche Aussagen im Urteil sind sehr unterhaltsam...
„...wäre ich um 2km/h langsamer gefahren (Hallo !! ich war nur mit 45km/h unterwegs wo 50km/h erlaubt waren) hätte die Kollision verhindert werden können....“ usw..

Skizze für besseres Verständnis der Situation beigefügt
Wünsche allen (und mir ) eine unfallfreie Fahrt für den Rest unseres Bikerlebens :-)

[ img ]
--
LG
Günther

... der gelegentlich versucht vorne kopfüber vom bike abzusteigen ... ;D
Zuletzt geändert von casi am 19.09.2006 20:43, insgesamt 2-mal geändert.

metlet2
Registriert: 03.07.2004 17:49

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Beitragvon metlet2 » 19.09.2006 21:24

So ist es mir auch mal gewesen zwar ein anderer Unfall da ist mir einer hinten rein Bei mir wars ein Schuldirektor Rechthaberisch bis zum geht nicht mehr

Nach 3 Verhandlungen konnte jeder seinen schaden Selber zahlen anscheinend sind solche Herschaften in Besseren Positionen gewohnt das andere Kuschen und das sie immer Recht haben und kriegen

Und manche mit dem Elbogen in diese Positionen gekommen sind und diese auch überall einsetzen

Natürlich will ich das nicht veralgemeinern Ausnahmen bestätigen die Regel

Gruss Franz
04er 900er
Zuletzt geändert von metlet2 am 19.09.2006 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

Horst_Hustler
Registriert: 17.03.2003 21:32

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Beitragvon Horst_Hustler » 19.09.2006 21:49

Hallo Günther,
ich denke, Du denkts Du bist zu 100% unschuldig. Ich bin kein Jurist und habe von solchen Dingen wenig Ahnung.
Aber: Unübersichtliche Situation, Kreuzung mit 2-3-Spurigen Abbiegemöglichkeiten, Stau, ein Fahrzeug steht noch auf der Kreuzung und ist blockiert.
Da finde ich 45 km/h schnell - und die richterliche Entscheidung nachvollziehbar.
Das Verhalten des Herrn Doktor muss man nicht komentieren.
Stell Dir vor ER wäre Dir in die Seite gefahren!
Ich will nicht allzu schlau daherreden, hatte auch schon ähnliche Situtionen durch sorgloses Fahren, hatte aber bis jetzt noch mehr Glück als Du.

Bis die Tage.
[hr][ img ] Herbert
[hr][f1][/f1]

deranfaenger
Registriert: 03.12.2002 13:07

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Beitragvon deranfaenger » 20.09.2006 07:59

Hallo!
Also manchmal zweifle ich auch sehr an der Rechtsprechung.
Mir ist ein fall bekannt, da war ich Zeuge:

Es war wenig los auf den Straßen, und so fuhren ein PKW vor mir, und ich auch etwa 70 Kmh auf einer - an der Stelle 3 spurigen Straße- an der 50 erlaubt gewesen wären, auf eine Grüne Ampel zu. Da kam ein scheinbar verträumter Autofahrer mit nicht mehr als 30 kmh (keine ahnung was dem geritten hatte) von links und fuhr bei rot über die Kreuzung. Der PKW vor mir hat ihm natürlich voll abgeschossen.

Eigentlich ein ganz klarer fall... freie Straße, schon lange grün, und schon lange rot.
Man sollte meinen dies ist ein ganz klarer fall von schuldig für den der bei rot fährt, und unschuldig für den der bei grün fährt.

Dem war aber nicht so.... den fahrer vor mir würde nachgewiesen (ich glaub er hat es selber ausgesagt, weil er sich seiner unschuld so sicher war) das er gar nicht in die Kreuzung geschaut hatte ob da etwas kommt oder nicht, und bekam daher eine Teilschuld, weil er sonst noch hätte Bremsen oder/und ausweichen können. Ob die erhöhte geschwindigkeit zu dem Urteil beigetragen hatte weiß ich nicht, aber selbst da wäre es eigentlich ein klarer fall. Ich mein wozu sollte man in die Kreuzung schauen wenn ich schon lange Grün hab? Wenn man das immer macht kommt man ja gar nimma weiter!

Manchmal greift man sich wirklich am Kopf, das ist bei Dir leider kein einzelfall!

Lg
Günther


------------------------------------------------------------------
Der, der nicht weiß wo er mit seinen Füßen hin soll...
--
[c=#0000FF]4. iks Bj.99 blue-black[/c]

hansp
Registriert: 10.04.2002 18:35

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Beitragvon hansp » 20.09.2006 08:43

Hallo Günther,

tollen Bericht hast du geschrieben. Ist ja glimpflich ausgegangen. Bist eben an eines dieser typischen Ar*** gekommen. Die sind sich nicht sicher (oder doch) ob zuerst sie oder Gott kommt. Haben eben von berufswegen immer Recht, und der Rest ist eben Charaktersache.

lg

hans-peter

Roman
Registriert: 02.05.2002 08:27

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Beitragvon Roman » 20.09.2006 08:49

Hey, ihr müsst den armen Herrn Doktor doch auch verstehen. Das war doch sein gutes Recht. Schliesslich hatte er ja schon mal grün gehabt, war ja nicht seine Schuld das er da nicht sofort fahren konnte, er hätte ja gar nicht so lange gewartet, also muss doch wohl eindeutig wer anders Schuld gehabt haben.......... I) :))


Gruss
Roman

--
2000er 4TX
Black, was sonst! :p

miko
Registriert: 17.01.2003 22:16

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Beitragvon miko » 20.09.2006 09:04

HUSTLER schrieb:
> Hallo Günther,
> ich denke, Du denkts Du bist zu 100% unschuldig. Ich bin kein Jurist
> und habe von solchen Dingen wenig Ahnung.
> Aber: Unübersichtliche Situation, Kreuzung mit 2-3-Spurigen
> Abbiegemöglichkeiten, Stau, ein Fahrzeug steht noch auf der Kreuzung
> und ist blockiert.
> Da finde ich 45 km/h schnell - und die richterliche Entscheidung
> nachvollziehbar.
schnipp...

klar und du fährst in einer solchen Situation mit <= 25 vorbei, weil es könnte ja in dem Moment ein Jumbo notlanden auf der Kreuzung :rolleyes:




Hugh ich habe gesprochen :p miko
Zuletzt geändert von miko am 20.09.2006 09:05, insgesamt 1-mal geändert.

tdm-Rheinlaender
Registriert: 07.02.2005 21:15

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Beitragvon tdm-Rheinlaender » 20.09.2006 09:26

So jetzt ich,

kann nämlich mitreden.

Unfall am 05.12.2004

Dosenfahrer passt beim Fahrspurwechsel nicht auf. Raus ich da Brems; Plumps!

Na wer oder Was wohl Dr. K. aus K

Situation:

Zweispurig, Ampel Rot Autoschlange rechte Spur alle Standen Linke Spur Frei bis vorne.
Meine Vmax ca.25 Km/h

Zunächst fährt der weiter irgendwann kam er dann und fragte ob er denn irgendetwas damit zu tun haben könnte???? ?(

Polizei alles klar, er ist schuld ich in Krankenhaus mit Radiusfraktur.

Zuerst telefonisch alles OK und auf einmal war er das nicht mehr (ich sei deutlich zu schnell gewesen).
Das ist der Punkt wo man in aller Regel einen Anwalt einschaltet, tat ich auch.

Anzeige erstattet also volles Programm.
Erster Gerichttermin irgendein Amtsgericht:
Verhandlung wurde auf wunsch des beklagten Abgebrochen satte Geldbusse und ich habe geglaubt das wars :)) :-p

Nöö er blieb hart und sagt gegenüber der Versicherung bin ich immer noch nicht gewesen.

Zweite Klage zur Zahlung des gesamten Schadens (ca. 7000€)

Gerichtstermin zweimal verschoben und dann während der Verhandlung an irgendeinem Landgericht. Ich wäre zu schnell gewesen.
Umgerechnet heist das das ich eine geschäzte geschwindigkeit von ca. 170 km/h hätte haben müssen um den Zeitplan von Dr. K. aus K. einzuhalten.
Aus nichtgesicherter Quelle erfuhr ich dass meist Unfälle mit solch einer Geschwindigkeit tötlich enden.
Irgendwelche zusätzlichen verstrickungen und auf einmal Total gedächtnisverlust bei Dr. K. aus K.
Verhandlung ohne Ergebnis.
Die beteiligten sollten abwägen ob 2/3 1/3 Lösung machbar wäre.

Bitterböser Briefwechsle mit einigen Angriffen und jetzt endlich.

Am 15.09.2006 habe ich den Vergleich ausgezahlt bekommen.
Puh was wäre wenn das ein richtiger Grosser UNfall gewesen wäre.
Wahrscheinlich ist das dann für das nächste Jahrhundert vorgemerkt.

ICh wünsche euch einsichtige Unfallgegner.

Meine Devise wenn ich einen Fehler begangen habe und dabei was schief geht, dann habe ich dafür eine Versicherung die das UNglück des Anderen auffangen soll und nicht noch schlimmer machen soll.


<->
Grüsse von da, wo die schönste und größte gotische Kirche zu Hause ist, René
Cologne Rifle Range Hunter[ img ] und der furchtlose Ritter jetzt Fahnenträger zu Köln
--
.....+....+.......
.....II....II.......
....III....III......
...IIIIIVIIIII.....
...IIIIIIIIIIII.....
...I||IIiII||I.....
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heide
Registriert: 25.02.2005 11:19

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Beitragvon heide » 20.09.2006 11:25

Eine klitzkleine Einmischung ....

Ihr habt ja völlig Recht, was die Unbeweglichkeit der Gerichte angeht. Ich verstehe auch nicht, warum eigentlich einfache Prozesse sowohl in D als auch in Ö Jahre dauern. Das ist jedenfalls ärgerlich. Die Zinsen, die zumindest in D nicht ohne sind, sind vermutlich nur ein kleiner Trost.

Die Quotenentscheidungen (25% usw) liegen aber nicht (nur) an der Dummheit der Gerichte, sondern am Gesetz. Es läuft im Straßenverkehr nicht ausschließlich danach, wer "Schuld" war, sondern die Haftung verteilt sich erstmal nach der Betriebsgefahr. Mit 0 % kommt man nur raus, wenn man nachweisen kann, dass der Unfall für einen selbst ein "unvermeidbares Ereignis" war, also auch ein "Idealfahrer" in dieser Situation den Unfall nicht hätte verhindern können. Und das ist ziemlich selten.

Vereinfacht: Man startet bei 50 zu 50 und muß dann gucken, dass es weniger als 50 % bei der eigenen Haftung werden. Das ist etwas anderes als die weit verbreitete Vorstellung, dass derjenige zahlt, der den Unfall verschuldet hat.

Nur mal als Info ...

Lg

Jochen
--
RN 11 - schwarz
TDMF # 4320

deranfaenger
Registriert: 03.12.2002 13:07

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Beitragvon deranfaenger » 20.09.2006 12:05

>
> Vereinfacht: Man startet bei 50 zu 50 und muß dann gucken, dass es
> weniger als 50 % bei der eigenen Haftung werden. Das ist etwas
> anderes als die weit verbreitete Vorstellung, dass derjenige zahlt,
> der den Unfall verschuldet hat.

Na klar, den dann können die Versicherungen ja auch 2 mal die Prämie erhöhen!
der mit 25%ider schuld, kann dann genauso mehr zahlen wie der mit 75%iger schuld.

Wie fährt den der Idealfahrer? bremst der bei jeder Grünen Ampel auf schrittgeschwindigkeit ab? Und kriegt der Idealfahrer dann nicht erst recht eine mitschuld, wenn ihm hinten einer draufknallt? :))




------------------------------------------------------------------
Der, der nicht weiß wo er mit seinen Füßen hin soll...
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Roman
Registriert: 02.05.2002 08:27

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Beitragvon Roman » 20.09.2006 12:33

Der Idealfahrer nimmt gar nicht erst am Strassenverkehr teil, ist doch klar! ;D Also Öffies benutzen!!!!! :))


Gruss
Roman

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2000er 4TX
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HAWI900
Registriert: 19.11.2002 14:06

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Beitragvon HAWI900 » 20.09.2006 13:09

heide schrieb:
> Die Quotenentscheidungen (25% usw) liegen aber nicht (nur) an der
> Dummheit der Gerichte, sondern am Gesetz. Es läuft im Straßenverkehr
> nicht ausschließlich danach, wer "Schuld" war, sondern die
> Haftung verteilt sich erstmal nach der Betriebsgefahr. Mit 0 % kommt
> man nur raus, wenn man nachweisen kann, dass der Unfall für einen
> selbst ein "unvermeidbares Ereignis" war, also auch ein
> "Idealfahrer" in dieser Situation den Unfall nicht hätte
> verhindern können. Und das ist ziemlich selten.
>
> Vereinfacht: Man startet bei 50 zu 50 und muß dann gucken, dass es
> weniger als 50 % bei der eigenen Haftung werden. Das ist etwas
> anderes als die weit verbreitete Vorstellung, dass derjenige zahlt,
> der den Unfall verschuldet hat.
>
Bitte gib mal genau an, wo das im Gesetz steht! Ich glaube nicht, dass wir in Ö eine ähnliche Vorschrift haben, wohl aber solche Urteile (s.o.). Dahinter steht m.E. eine völlig verquere Entwicklung der Rechtsprechung (Amerikanisierung?). :angry:

Ein Rechtsgrundsatz lautet doch: Das Gesetz soll "gerecht" sein!:rolleyes:

Abwägungen über Haftungsanteile sollten, wenn überhaupt, nur dann getroffen werden, wenn die wirtschaftliche Folge einer Entscheidung mit dem individuellen Leistungsvermögen in Zusammenhang gebracht wird (siehe z.B. Arbeitsgerichtsprozesse)!

lg
Hermann

dersaufkeinenfallgelbhabenwill !


--
Wer A sagt, muss auch ... schloch sagen!

heide
Registriert: 25.02.2005 11:19

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Beitragvon heide » 20.09.2006 14:25

HAWI900 schrieb:
> >
> Bitte gib mal genau an, wo das im Gesetz steht!

Erstens bin ich nicht der Angeber und zweitens steht das
nicht im Gesetz. ;D

> Ich glaube nicht, dass wir in Ö eine ähnliche
> Vorschrift haben, wohl aber solche Urteile (s.o.).

Glaube ich dann mal für Dich mit, guckst Du in die §§ 1 ff. des EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz), da steht es. Genauso wie in D im StVG.

> Dahinter steht m.E. eine völlig verquere
> Entwicklung der Rechtsprechung (Amerikanisierung?). :angry:
>
Nö. Da kann die Rechtsprechung nichts zu, das ist die Gefährdungshaftung, die im Gesetz steht. Und mit Amiland hat das nun grad gar nichts zu tun. Die liefen noch in kurzen Hosen hinter der Blaskapelle her, da war in Mitteleuropa die Gefährdungshaftung schon lange ein fester Begriff.

> Ein Rechtsgrundsatz lautet doch: Das Gesetz soll "gerecht" sein!:rolleyes:
>
Warum ist die Gefährdungshaftung mit gleichzeitiger gesetzlicher Haftpflicht nicht gerecht? Die Idee ist ganz einfach und durch und durch gerecht:
Wer mit potentiell gefährlichen Sachen wie Dampfwalzen, Eisenbahnen, Flugzeugen, LKW, PKW und Moppeds in der Öffentlichkeit rumwurschtelt, haftet für die Schäden, die verursacht werden, ohne dass es auf die Frage ankommt, wer Schuld hatte.
Sehr praktisch, wenn PKW Fußgänger anfahren. Idee: Grundsätzlich ist ein PKW im Straßenverkehr eine größere Gefahrenquelle als ein Fußgänger.

Treffen zwei Verkehrsmittel mit Gefährdungshaftung aufeinander, hat man erstmal ein Problem, weil beide zu 50 % haften. Dann wird geguckt, ob erstens die Betriebsgefahr bei einem größer ist (z.B. LKW gegen Mofa), und dann nach dem Verschuldensbeitrag gefragt. Wenn einer nachweisen kann, dass er nun grade gar nichts dazu konnte, dass es gekracht hat, kommen 100% raus, sonst eine Quote.

> Abwägungen über Haftungsanteile sollten, wenn überhaupt, nur dann getroffen werden, wenn die
> wirtschaftliche Folge einer Entscheidung mit dem individuellen Leistungsvermögen in Zusammenhang
> gebracht wird (siehe z.B. Arbeitsgerichtsprozesse)!
>
Und das ist dann gerecht? Also, der Herr Doktor haftet immer, der Schichtarbeiter nie? O.K., die Rechtsprechung gibt es derzeit noch vielleicht noch in Nordkorea ....

Und wenns jetzt ein ganz armer, moppedfahrender Doktor wäre mit 12 Kindern, was dann !? Wäre das dann ein Guter oder ein Böser? Oder eher so ein Halbböser, der dann zur Hälfte haftet?

Wieso muß man eigentlich eine Haftpflichtversicherung haben, bevor man losfährt? Vielleicht, damit so ein Quatsch nicht diskutiert werden muß? Oder geht es gar nicht darum, den finanziellen Schaden vernünftig auszugleichen, sondern um die gerichtliche Bestätigung, ein Super-Fahrer zu sein? (O.K., das war jetzt böse, aber irgendwie naheliegend.) Dafür sind die Gerichte nicht zuständig.

So, genug Erklärbär für heute ...

Lg

Jochen

--
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casi
Registriert: 18.07.2002 19:15

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Beitragvon casi » 23.09.2006 09:19

HUSTLER schrieb:
> Hallo Günther,
> ich denke, Du denkts Du bist zu 100% unschuldig.

ja denke ich !!
(akzeptiere aber selbstverständlich die entscheidung
des gerichts )
aber recht haben heisst nicht immer recht zu bekommen :-)



> Aber: Unübersichtliche Situation, Kreuzung mit 2-3-Spurigen
> Abbiegemöglichkeiten, Stau, ein Fahrzeug steht noch auf der Kreuzung
> und ist blockiert.

??????????????????????????????
EINSPRUCH !
Fahrzeug stand NICHT in der Kreuzung !! sondern fuhr in die Kreuzung ein !!
Wurde auch von Sachverständigen vor Gericht festgestellt......
Nochmals zum Verständnis :
Meine Spur war vollkommen frei soweit das Auge reicht.

Oder glaubst wirklich wenn ich auch nur irgendein Hindernis auf
meiner Fahrspur sehe oder mich irgendetwas an meiner Weiterfahr hindern würde
dass ich ohne darauf zu reagieren (bremsen o.ä.) weiterfahren würde ??
Dafür lebe ich zu gerne !! :rotate:

Zitat miko:
> Da finde ich 45 km/h schnell - und die richterliche Entscheidung
> nachvollziehbar.
schnipp...

klar und du fährst in einer solchen Situation mit <= 25 vorbei, weil es könnte ja in dem Moment ein Jumbo notlanden auf der Kreuzung

............ 100% deiner Meinung ;D


@hansp
>>>.Bist eben an eines dieser typischen Ar*** gekommen.

mit sicherheit....
jeder macht mal fehler ... auch im strassenverkehr.
war diese arrogante art die mir sauer aufgestossen ist.
Aussagen wie „Ich unterschreibe gar nichts – ich übergebe das alles meinen Anwälten“.......... (Tonfall kann ich leider nicht schriftlich festhalten)
und dann vor gericht die unwarheit sagen und nicht mal rot werden dabei...
oder wenns dann ein urteil gibt auch noch berufen usw....

Wäre einfach eine Sache der Versicherung gewesen...
(für diese Dinge muss man ja eine haben)

Leider kommen solche Fälle immer häufiger vor ...
da wundert mich nicht , dass alle Gerichte überlastet sind..
Und vor allem mir unverständlich wenn man die Gerichts - und Anwaltskosten
dem Schadenausmass gegenüberstellt...

Resume:
Es gibt A****cher und es gibt auch noch eine Steigerungsform davon ;D




--
LG
Günther

... der gelegentlich versucht vorne kopfüber vom bike abzusteigen ... ;D

Horst_Hustler
Registriert: 17.03.2003 21:32

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Beitragvon Horst_Hustler » 23.09.2006 12:57

Hi Günther,
ich will keineswegs stänkern, und ich war auch nicht dabei, und ich habe nicht behauptet dass ich langsam gefahren wäre.

Aber: Nicht nur einmal stand bei freier Sicht an einer wartepflichtigen Einmündung ein Fahrzeug (Dose), Fahrer schaut zu mir her und...
... fährt plötzlich los, obwohl ich eigentlich genau da fahren wollte wo er nun gerade fährt.

Es gibt einfach so Situationen.......!

Ich denke Ihr alle wisst was ich meine.

Über das Verhalten des Herrn Doktors müssen wir nicht diskutieren.
[hr][ img ] Herbert
[hr][f1][/f1]

Lightray
Registriert: 20.07.2006 23:00

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Beitragvon Lightray » 24.09.2006 19:35

1. Jeder macht sich schon in dem Moment schuldig, in dem er sich hinter das Steuer eines fahrenden Fahrzeugs setzt.
§1 StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

klingt komisch ... ist aber so.

2. Zu dem Thema des Threaderöffners:
Kenn ich. Hatte auch nen Unfall Dose-Dose. War einem draufgefahren, hatte aber nen Zeugen und Aussagekräftige Fotos. Hat 2 Jahre gedauert der Rechtsstreit.
Anfangs hatte die Versicherung gesagt 33% Eigenverschulden (Schadenswert ca 400 €) ... ich also die 33% davon selber gezahlt, damit ich nicht in der Prämie steige.
Unfallgegner war Schadensbearbeiter bei seiner Versicherung und war damit wohl nicht ganz zufrieden. Verklagt mich als 1. Beschuldigten und meine Versicherung als 2. Beschuldigten auf volle Schadenshöhe und 900€ Schmerzensgeld (war am nächsten Tag zu Arzt gerannt, HWS) ... meine Vers. hat darauf ne Gegenklage wegen Versicherungsbetrug gemacht.
Urteil nach 2 Jahren: Ich hab die 100% Schuld zugesprochen bekommen, er aber kein Schmerzensgeld. Begründung: Die vom Gutachter ermittelte Aufprallgeschwindigkeit betrug nur 2-3 km/h und die Verletzung die er geltend machen wollte setzte eine Geschwindigkeit von 13-14 km/h vorraus.


Gruß Volker
--
Das Schöne ist nur des Schrecklichem Anfang!

Mein 2 Rad: TDM 850 3VD Bj 1994 schwarz metallic
Mein 4 Rad: Volvo S40 2.4 Bj 2004 saphirschwarz metallic


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