Mindestalter für Kinder

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DesiWeb
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Mindestalter für Kinder

Beitragvon DesiWeb » 14.04.2006 02:27

Hallo zusammen

ich hätte da eine kleine Frage betreffend Sozius mit Kindern.
Wie ist die aktuelle Rechtslage in Österreich betreffend dem Mindestalter für Kinder auf dem Rücksitz - sprich als Sozia?
Bei uns in der CH müssen die Kinder einfach auf die Fussraster mögen und gut ist es. Ich habe aber gehört, dass es in Österreich etwas spezieller ist.

Weiss jemand den aktuellen Sachverhalt etwas genauer? Vielen Dank für die Rückmeldungen.

so long...

herzliche Grüsse
Martin *TheRealSwiss*
--
Wer sich eine eigene Meinung leisten kann - erspart sich viele billige Ausreden
N 46°54' 08.7" / E 7°14' 22.4" 488 m.ü.M.

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casi
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Mindestalter für Kinder

Beitragvon casi » 14.04.2006 07:28

Hallo Desi !

Mindestalter 12 Jahre und muss die Fussrasten erreichen.

".........
Personenbeförderung
KFG § 106 (12)

Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.
Mit Motorrädern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können. ..............."

mehr info´s hier nachzulesen -> KLICK

--
LG
Günther

... der gelegentlich versucht vorne kopfüber vom bike abzusteigen ... ;D

DesiWeb
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Mindestalter für Kinder

Beitragvon DesiWeb » 14.04.2006 08:37

Hallo Günther
casi schrieb:
> Hallo Desi !
>
> Mindestalter 12 Jahre und muss die Fussrasten erreichen.
>
> ".........
> Personenbeförderung
> KFG § 106 (12)
>
> Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.
>
> Mit Motorrädern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie
> vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente
> sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, dürfen nur Personen befördert werden, die
> das 12. Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können.
> ..............."

Super - vielen lieben Dank für die Prompte Antwort... ich gehe gleich nachher mal den Link noch durchforsten :)

so long...

herzliche Grüsse
Martin *TheRealSwiss*
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