Holla zusammen,
Ab dem 01.04.2006 treten eine Neufassung des § 29 StVZO und der damit u.a. verbundenen Anlage VIII der StVZO in Kraft. Danach wird die Abgasuntersuchung nun auch Pflicht für Krafträder, als Teil der Hauptuntersuchung.
Das heißt: Alle Krafträder, die 1989 in Verkehr gekommen sind, bekommen nach dem 01.04.2006 keine TÜV-Plakette mehr, wenn sie die Abgasuntersuchung nicht bestehen!
Wer's nicht glauben kann, hier nachlesen: Drucksache des Bundesministeriums für Verkehr und Zustimmung des Bundesrates. Beide Dokumente finden sich auf www.bundesrat.de unter "Sitzungsergebnisse"
Deswegen findet bei hr-engeneering am 25. und 26. März die TÜV-Party statt!!!
Hiermit wollen wir unseren Kunden die Möglichkeit geben, ihren TÜV vor dem 01.04.2006 nocheinmal zu erneuern. Damit gewinnen Sie mehr Zeit, falls ein Umbau erforderlich ist und sparen Geld für die dann anfallenden, zusätzlichen Gebühren für die Abgasuntersuchung.
Drei TÜV-Prüfer werden am 25. und 26. März von 10:00 - 18:00 Uhr bei uns TÜV-Abnahmen nach altem Recht durchführen!!!
anmeldunge sind möglich unter :
http://www.hr-eng.de/tuev-form.htm
gruss
BO
ist eine starke behauptung besser, als ein schwaches argument ???