Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

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jensimharz
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Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von jensimharz » 14.10.2023 18:10

Ich habe bei unserem TÜV nachgefragt, um die Kombi 120/ 180 eintragen zu lassen soll eine Hochgeschwindigkeitsprüfung in Hannover beim TÜV gemacht werden.
Ist mir ein bisschen zu aufwendig.
Kann mir jemand einen Gutachter empfehlen der es ohne großen Aufwand einträgt?
Hinten möchte ich eine Suzuki Bremsscheibe montieren, die TDM Scheibe ist 245, bei Suzuki hab ich nur eine 240er gefunden.
Passt das trotzdem?
Die vordere Felge ist fertig umgebaut, hinten geht es nächste Woche weiter.

Yamaha-Men
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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Yamaha-Men » 14.10.2023 19:38

Schau mal im Wiki nach. Hab dort ein Thread geschrieben vom
Umbau meiner TDM. Ist unter Schraubereien.
Musste damals ein Gutachten kaufen- damit
war die Eintragung problemlos. Gutachten kostete damals 149 €.
Ich hab damals auch die Suzuki Bremsscheibe verwendet

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von tdm-thone » 20.10.2023 18:04

Moin, ich bin auch Harzer, seit 3 Jahren weg und in Goslar beim Tüv war ein Prüfer der mir die Felgen mit Reifen eingetragen hat. Mir hatten Sie auch gesagt Hannover.

Grüße darüber :)

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von jensimharz » 02.11.2023 15:53

Im WIKI scheint die Verknüpfung nicht mehr zu existieren.
Harzer, wann warst du beim TÜV? Weißt du noch wer es eingetragen hat?

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Beichtvater » 02.11.2023 17:08

jensimharz hat geschrieben:
02.11.2023 15:53
Im WIKI scheint die Verknüpfung nicht mehr zu existieren.
Wiki/Schraubereien/"Umbau 3VD..." ist doch vorhanden:
https://wiki.tdm-forum.net/index.php/Um ... _x_17_Zoll
;)

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von jensimharz » 17.12.2023 13:28

Ich habe einen TÜV Prüfer gefunden der mir die Felgen eventuell eintragen würde. Er sagt das einfachste wäre eine TÜV Gutachtenkopie auf dem die Gutachtennummer zu erkennen ist oder eine Fahrzeugscheinkopie mit der Eintragung auf der die Fahrgestellnummer zu erkennen ist.
Kann mir jemand helfen?

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Yamaha-Men » 17.12.2023 23:04

jensimharz hat geschrieben:
17.12.2023 13:28
Ich habe einen TÜV Prüfer gefunden der mir die Felgen eventuell eintragen würde. Er sagt das einfachste wäre eine TÜV Gutachtenkopie auf dem die Gutachtennummer zu erkennen ist oder eine Fahrzeugscheinkopie mit der Eintragung auf der die Fahrgestellnummer zu erkennen ist.
Kann mir jemand helfen?
die Gutachtennummer bezieht sich nach Aussage meines Händlers, bei dem ich das Gutachten erworben habe
eben nur auf das jeweilige Fahrzeug für dass das Gutachten ausgestellt wurde. Somit soll verhindert werden
dass das Gutachten für mehrere Fahrzeuge verwendet wird. Ich hatte damals bei meiner Eintragung eben auch
eine Kopie eines Gutachtens. Der damalige TÜV Prüfer sprach dann damals mit dem Händler, welcher das
Urheberrecht für das Gutachten inne hat. Dieser teilte dann dem TÜV Prüfer mit, das er bei einer Eintragung
ohne Original Gutachten den Prüfer wegen Urheberrechtsverletzung belangen würde.
Sollte sich das beim Fahrzeugschein anders verhalten ? Bei mir steht allerdings oben in der Spalte 0000
( ist ne 4DT = US Ausführung der 3 VD ) bedingt dadurch musste ich auch ein original Gutachten erwerben, da der
Typ 4 DT sowie sämtliche anderen Typen der 3 VD im original Gutachten enthalten sind, ebenso wie die 4 TX

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von jensimharz » 19.12.2023 19:27

Dem TÜV Mann geht es darum das er nachvollziehen kann das diese Kombi bereits schon mal eingetragen wurde. Er sagt wenn das schon mal gemacht wurde wird das wohl auch ok sein...Erc würde es gern vorher sehen.

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Red » 19.12.2023 21:49

Ich habe das originale Petani Gutachten hier liegen.
Bei Bedarf kann ich es dir via Mail zukommen lassen.

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von jensimharz » 20.12.2023 20:08

Das wäre ein Traum.
Gebe ich hier meine Mailadresse an oder per PN?

Red
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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Red » 20.12.2023 20:33

Am besten PN.

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von janjacobs » 07.01.2024 17:52

Fahre eine 4TX mit Umbau. Vorne fzr 1000 und hinten Suzuki gsxr.

Ist bei mir eingetragen und habe das TÜV Gutachten.
Es wurden Buchsen gedreht für Steckachse hinten und Bremssattel etwas versetzt mit Unterlegscheiben.
Habe einige Skitzen in den Unterlagen. Wurde vom Vorbesitzer gemacht.

Schick mir einfach eine PN falls du es noch brauchst.
Gruss

Jan Jacobs

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von jensimharz » 09.02.2024 09:00

So richtig komme ich nicht weiter. Ich hab das Kettenrad auf 525 abschleifen lassen und die original Suzuki Bremsscheibe verbaut, die Felge ist die BJV.
Der Abstand zwischen Kettenrad und Bremsscheibe ist bei der Suzukifelge ca. 16 mm geringer als original.
Wie kann das ausgeglichen werden?
Die Kettenradschrauben lassen max. 2 mm Unterlegscheiben zu, die Befestigungsschrauben sind für mehr zu kurz.
Dann müssten zwischen Bremssattel und Sattelhalter ca. 12 mm Distanzen. Wenn der Bremssattel nach innen rückt, passt der Bremsschlauch nicht mehr am Sattelhalter vorbei. Da wäre eine Stahlflexleitung evtl. die Lösung ...

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Yamaha-Men » 09.02.2024 15:19

hast du den Thread bezugs Umbau im Wikki gelesen ?
Dort sind alle Buchsen die benötigt werden angegeben inkl. Maßen
dann sollte es passen
Kettenrad hab ich zu anfangs auch abgeschliffen, bin aber dann auf eine
530er Kette umgestiegen
Hier der Umbau der 4 TX - https://wiki.tdm-forum.net/index.php/Um ... _180/55-17

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von RucksackEifelYeti » 13.02.2024 11:21

Hab auch den Umbau auf die BJL Felge, hab auch noch die Zeichnungen für den gesamten Umbau. Kann ich Dir per mail zukommenlassen

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von jensimharz » 27.03.2024 18:28

Fertig. Ich hab eine neue Suzuki Bremsscheibe eingebaut und Pirelli Angel GT aufgezogen, Adapter eingebaut und Bremssattel leicht vermittelt.
Inzwischen 200 Kilometer gefahren, alles gut.
Leider komme ich bei meinem TÜV Mann nicht weiter.
Ich hab ihm das Gutachten und eine Eintragungskopie gegeben, er wollte sich einlesen.
Heute kam die Antwort: Gutachten zu alt, trag ich nicht ein.

Jetzt muss ich mir einen anderen suchen...

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Red » 27.03.2024 18:50

Gutachten zu alt, den Brüdern ist aber auch keine Ausrede zu blöde um sich der Verantwortung zu entziehen.
Den Passus wo dies niedergeschrieben würde ich mir gerne mal anschauen.
Ist dann wohl auch das Grundgesetz zu alt?

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von MT09-men » 27.03.2024 20:05

Hallo
vor einigen Jahren wurden mal diverse Grundsätze geändert.
Ein Gutachten zur Eintragung - z.B. nach §19.3 - darf nur noch von Firmen erstellt werden, die nach ISO9001 zertifiziert sind.
Damit soll sichergestellt werden, das die Qualität über den gesamten Produktionszeitraum gleichbleibend ist und alle Abläufe nachvollziehbar sind.
Nach Einführung dieser Richtlinie gab es eine Übergangsfrist, während die Gutachten gültig blieben und die Firmen Zeit bekamen, sich zu zertifizieren und ggf. das Gutachten zu aktualisieren.

Danach haben dann quasi viele der alten Gutachten ihre Gültigkeit verloren.
Das war vor einigen Jahren.
Für solche "alten KfZ" wie die TDM ´s wurden viele Gutachten natürlich nicht mehr aktualisiert, weil das Modell oder Produkt schon längst vom Markt ist.
Ein altes Gutachten kann jetzt nur noch als Informationsgrundlage dienen, nach der dann eine Einzelabnahme erfolgt.
Dann liegt es am jeweiligen Prüfer bzw. seinem persönlichen Ermessensspielraum.

LG Mike

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Red » 27.03.2024 21:00

Hi Mike,
anbei 19.3 der StVZO....

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.
für diese Teile
a)
eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b)
der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2.
für diese Teile
a)
eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b)
eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder
3.
die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist oder
4.
für diese Teile
a)
die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b)
der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c)
die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.


Mit der Bitte um Aufklärung

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Yamaha-Men » 27.03.2024 23:02

bei mir wars damals eben so das der TÜV Prüfer da er sich unsicher war, obwohl eine
Kopie eines Gutachtens vorhanden war, an Yamaha Deutschland gewandt hat.
Diese verwiesen ihn dann an den hiesigen Motorrad Händler, welcher die Urheberrechte
von Moto Petani - dem Ersteller des Gutachtens- gekauft hatte.
Der Händler teilte dann dem TÜV Prüfer mit das eine Eintragung ohne Original Gutachten
eine Urheberrechtsverletzung wäre. Sollte er dies vornehmen würde er den TÜV Prüfer
verklagen. Im Original Gutachten wird die Fahrgestellnummer des Motorrads eingetragen
und ist nur für dieses Motorrad gültig. Im Original Gutachten sind auch alle TDM Typen
aufgeführt - auch z.B. meine als 4 DT = US Modell der 3 VD
Nach Vorlage des Originalgutachtens mit meiner Fahrgestellnummer war der Eintrag problemlos

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von MT09-men » 28.03.2024 10:04

Moin Robert, Michi
Ich weiß ja wo ihr hinwollt.
Paragraph 19(3) StVZO ist eine Änderungsabnahme, die ist im Grunde ein ganzes Motorradleben gültig.
Dennoch kann ein Teilgutachten zurückgezogen werden, wenn irgendwas den Vorschriften nicht entsprach.
Dann gibt es eine neuere Version. (Felgen etc. werden z.B. nicht mehr in der EU produziert)
Ich kann mir aber auch gut vorstellen, das TÜV Prüfer per se alte Gutachten ablehnen, weil sie wie erwähnt Nachschulungen mit diesen ISO Norm Zertifizierungen absolvierten.
Oder aber der Ingenieur ist schlichtweg nicht mehr versiert genug- nicht motiviert genug um anständig zu recherieren.

Frohes Osterwochenende schonmal an dieser Stelle;

edit:
vieleicht noch interessant zu wissen:
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... sgutachten
Zitat:
Eine Anbauabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein Teilegutachten vorliegt und nur überprüft werden muss, ob das Teil korrekt verbaut ist sowie verschiedene weitere Faktoren eingehalten wurden. Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (zum Beispiel Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit. :?:

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Yamaha-Men » 28.03.2024 11:55

ich könnte mir vorstellen das die Aussage " Gutachten zu alt" sich darauf bezieht
das eben das Gutachten vom Datum welches es trägt, eben als zu alt befunden wird.

Red
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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von Red » 28.03.2024 13:28

@ Mike
auch aus deinem Link geht nicht hervor das grundsätzlich Gutachten Ihre Gültigkeit nach einer bestimmten Zeit verlieren.
Solange die Bauteile, denen in den Gutachten aufgeführten exakt entsprechen, so unterliegt auch dieses keinem Verfallsdatum.
Ist auch in der Haustechnik entsprechend so umgesetzt.
So verfallen auch VDS Freigaben für sicherheitsrelevante Bauteile nicht, solange es für diese Bauteile keine Herstellerseitigen Abkündigungen gibt.
Heißt diese zertifizierten Bauteile können solange verbaut werden, wie sie auf dem Markt verfügbar sind. Alles andere regeln die vorgeschriebenen turnusmäßigen Prüfungen.

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von MT09-men » 28.03.2024 20:24

@Red
Es ist ja so das ich mit nichten "Pro TÜV Prüfer" oder Korinthenkacker bin.
Ich möchte nur gerne beide Seiten verstehen, die lapidare Aussage zu alt läßt leider auch keine weiteren Schlüsse zu, vieleicht gibt ja der Jens noch irgendetwas mehr Preis, hatte er ja mit dem Menschen direkt Kontakt, ansonsten ist alles sehr spekulativ.
Ich möchte auch nicht in einem Umbaufred zu sehr ins Oftopik abgleiten aber ein Sache ist mir noch wichtig.
Im MT 09 Forum war ich mal ne Zeitlang als Mod tätig, mit viel Herzblut und habe mir wahrlich keine Freunde da gemacht.
Heute sehe ich vieles lockerer.

Es ging damals um die Reifenfreigaben, von Herstellern bzw. Motorrad- und Reifenhersteller.
Gott weiß was ich da für Zeit investierte, mit dem Passkiller (Volker) bis aufs Blut angelegt, richtig übel.
Pirelli hatte damals einen Reifen rausgebracht, der bei der Tracer ein "Hochgeschwindigkeitspendeln" auslöste und keine Freigabe erteilt. Später wurde der Reifen dann doch freigegeben. (hatte dato direkten E-Mail Kontakt mit Pirelli Deutschland)
Viele der Forumsuser waren der Meinung, das die MT09 keine Reifenfreigaben mehr benötigte, alleine die Größe wäre noch entscheidend weil auch rein gar nichts mehr in den Fahrzeugpapieren steht.
Ich könnte ein Buch über diese und andere Erlebnisse schreiben.
Fakt ist aber, das es für mich immer wichtig, eine Herzensangelegenheit, irgendwo eine Wahrheit zu finden, egal wie komplex die Thematik war.
Ich habe mir immer eine Newbie vorgestellt, der ganz frisch ins Forum kommt, gerade sein Schein in der Tasche und alles was in den Threads steht für bare Münze nimmt.
Jetzt ist das leider auch schon wieder etwas länger geworden, aber es war mir ein Anliegen das loszuwerden.

schöne Feiertage

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Re: Felgenumbau Gutachten und Bremsscheibe hinten

Beitrag von jensimharz » 29.03.2024 18:39

Es ist tatsächlich wahr, dass die einzige Aussage war: Das Gutachten ist zu alt. Ich bin nicht so der diskutierer, das ganze mit alten Gutachten wurde hier ja ausführlich und verständlich erklärt.
Ich selbst dachte, dass ein Prüfer selbst entscheiden kann was er so einträgt. Hier geht es um geprüfte Teile, alles überdimensioniert und nichts irgendwie fragwürdig.
Nächste Woche spreche ich bei der DEKRA vor, schauen wir mal...

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