S.F.M schrieb:
>
riedrider schrieb:
> > > Die Stahlflexleitungen sind eingetragen, der Rest nicht....TÜVer
> > sagt ist nicht erforderlich, weil original Yamaha.
>
> Yupp, so muss das sein! :-)
>
> > Na, dann wirst Du hoffentlich nie in einen Unfall verwickelt.
> > Denn das ist absoluter Blödsinn!
>
> Nee, ist kein Blödsinn!! Vielleicht bei Euch in Hessen........
Doch - das ist Blödsinn was der TÜV-Prüfer
SAGT
Jedes KFZ das auf Deutschen Straßen (egal welches Bundesland

) unterwegs ist benötigt eine Betriebserlaubnis,
die der Hersteller bevor er den neuen Typ das erste Mal zulassen kann beantragen muss.
Ich wette das weder in der 3VD noch in der 4TX Betriebserlaubnis von damals die R1 Sätteln aufgeführt waren..... :teufel:
Wenn später an einem Fahrzeug etwas entgegen der ursprünglichen Betriebserlaubnis verändert wird, benötigt diese Veränderung entweder eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Sachverständiger muss diesen Umbau begutachten und eine neue Betriebserlaubnis erteilen.
Wenn ein TÜV-Prüfer auf Anfrage
SAGT das das nicht eingetragen werden muss weil es ja auch irgendwelche anderen Yamaha-Teile sind - dann drängt sich mir der Verdacht auf das er sich einfach aus der Verantwortung ziehen will, das ordentlich zu begutachten und eine neue Betriebserlaubnis zu erteilen. Das wird nämlich sauber dokumentiert ist später im Falle eine Falles nachvollziehbar!
Damit ist nämlich er als Prüfer auch zur Verantwortung zu ziehen, sollte er einen Umbau nicht richtig begutachtet hat und in der Folge passiert etwas, z.B. durch den Ausfall der Bremsanlage.
Und zu einer ordentlichen Begutachtung gehört MEHR als das das Teil an irgendeinem anderen Motorrad des selben Herstellers ebenfalls verbaut wird......Raddurchmesser, Bremsscheibendurchmesser, Leergewicht, Kolbendurchmesser der Bremspumpe, Bremssattelbefestigungspunkte....um nur einige Unterschiede zwischen R1 und TDM aufzuführen.....
Wenn er Dich aber mit einer "mündlichen Freibrief" wieder vom Hof schickt, ist er fein raus..... :rolleyes:
Angenommen - Du verkaufst das Motorrad weiter und 3 Jahre später gibt es einen schweren Unfall mit Personenschäden mit diesem Motorrad, ein Gutachter (oft sogar von der Versicherung beauftragt) überprüft den Schrott und stellt die veränderte Bremsanlage als Ursache für den Unfall fest..... 8o
Die Versicherung sucht also nach einer Möglichkeit sich aus den 6-7 Stelligen Schadensersatzklage zu ziehen - glaubst Du ein Richter der Welt lässt sich dadurch beeindrucken das Dir angeblich Jahre vorher irgendein Prüfer damals
gesagt hat das es nicht notwendig sei das einzutragen..... :rolleyes:
Interessant wird es wenn man den TÜV-Prüfer damit konfrontiert, das man gerne trotzdem etwas schriftliches hätte.....also entweder ein Schriftstück in dem der Sachverhalt sauber aufgeführt mit Name und Anschrift des Prüfers und gültigem Stempel der Prüfstation - auf dem steht das die Bremssättel Typ xxxxx am Motorad Typ yyyyy verbaut werden dürfen ohne das eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden muss - oder er soll dir die Sättel doch einfach trotzdem schnell eintragen um Problemen mit zukünftigen Hauptuntersuchungen zu umgehen......ich
glaube das Du keines von beiden von Ihm bekommst....obwohl es doch angeblich kein Problem sei....
Für MICH gibt es da nur Schwarz oder Weiß - entweder ein Prüfer bestätigt mir schriftlich das mein Umbau ordnungsgemäß ausgeführt ist und er erteilt mir eine entsprechend neue Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug - ODER - der Prüfer bescheinigt mir das der Umbau nicht korrekt ist weil xxxxx - und ich kann entsprechend nacharbeiten und dann neu begutachten lassen.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen hat man die allerwenigsten Probleme wenn man mit TÜV-Prüfern sachlich und konstruktiv vorher über die geplanten Umbauten spricht und auch die Bedenken der Prüfer ernst nimmt und evtl. gemeinsam nach einer entsprechenden Lösung sucht und die dann umsetzt....
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Gruß aus Bayern
Peter
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4TX; Silber; Bj.2000 mit ein paar "kleinen" Umbauten....