Moin leute,
nach der gestrigen TÜV Abnahme habe ich mich mit LSL in Verbindung gesetzt,
da mir da Einiges unklar war.
gruß
HGG
Hallo LSL_Team
bzlg. eines Superbikelenkers A01aus dem Hause LSL habe ich mit dem TÜV ein Problem.
Bei der letzten TÜV-Abnahme beim Yamaha-Händler gab es keine Beanstandungen.
Bei der TÜV Stelle gestern fiel dem Angestellten auf, dass ich einen LSL Superbike Lenker A01montiert habe.
Ich musste 29.- Euro für eine Änderungsabnahme bezahlen, obwohl auf dem Lenker die KBA Nr. 90890
eingetragen ist und ich ein Teilegutachten 24TG0010-07_K1 vorlegte.
In diesem Teilegutachten ist auch meine TDM 850 4TX Bj. 1997 aufgeführt.
In der ABE allerdings, die ich beim Kauf des Lenkers erhielt, ist die TDM
wiederum nicht aufgeführt. Komisch oder gibt es für die TDM 850 keine ABE
oder ist die KBA Nr. bzw. das Teilegutachten das Gleiche?
Dann könnte ich die 29.- zurückfordern.... Es wäre super, wenn Sie mich da aufklären könnten
oder noch besser mir eine ABE zusenden würden, in der die TDM aufgeführt ist.
Besten Dank im Voraus für eine Antwort
Die Antwort von LSL:
...in ihrem Fall muß der Lenker tatsächlich eingetragen werden, da ihr Modell in der ABE nicht aufgeführt ist.
Es gibt große Unterschiede zwischen der ABE und dem Teilegutachten, für beide gilt aber der Modellauszug
und alles was nicht genau im Verwendungsbereich aufgeführt ist muß eingetragen werden.
Als die ABE erstellt wurde gabe es schon seit 10 Jahren ihr Fahrzeug (fast) nicht mehr und
aus diesem Grund wurde diese auch nicht mit gelistet
LSL Motorradtechnik GmbH
Heinrich-Malina-Str. 107
D-47809 Krefeld / Germany
Phone: +49 (0)2151 5559-0
Fax: +49 (0)2151 548416
--
Haltet durch
(Für mich) neues zu ABE usw.
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(Für mich) neues zu ABE usw.
so ist das!
wie z.B. auch bei Autofelgen,
ABE und TÜV-Gutachten sind verschiedene paar Stiefel...
Mit ABE eintragungsfrei,
mit TÜV Gutachten müssen die Felgen o.ä. eingetragen werden!
war schon immer so..
:rotate:
PS: war bei meinem Lenker und bei meinen Stahlflex auch so!
wie z.B. auch bei Autofelgen,
ABE und TÜV-Gutachten sind verschiedene paar Stiefel...
Mit ABE eintragungsfrei,
mit TÜV Gutachten müssen die Felgen o.ä. eingetragen werden!
war schon immer so..
:rotate:
PS: war bei meinem Lenker und bei meinen Stahlflex auch so!
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(Für mich) neues zu ABE usw.
Komisch ,ich habe das gleiche Problem, bloß das meine TDM von 2000 ist.
Die anderen Modelle in der ABE zb.XJR 1300 sind auch von 1998- 2001 aufgeführt.
Wat nun ?
Gruß Andi
HGG schrieb:
> Moin leute,
> nach der gestrigen TÜV Abnahme habe ich mich mit LSL in Verbindung
> gesetzt,
> da mir da Einiges unklar war.
>
> gruß
> HGG
>
>
> Hallo LSL_Team
> bzlg. eines Superbikelenkers A01aus dem Hause LSL habe ich mit dem
> TÜV ein Problem.
> Bei der letzten TÜV-Abnahme beim Yamaha-Händler gab es keine
> Beanstandungen.
> Bei der TÜV Stelle gestern fiel dem Angestellten auf, dass ich einen
> LSL Superbike Lenker A01montiert habe.
>
> Ich musste 29.- Euro für eine Änderungsabnahme bezahlen, obwohl auf
> dem Lenker die KBA Nr. 90890
> eingetragen ist und ich ein Teilegutachten 24TG0010-07_K1 vorlegte.
> In diesem Teilegutachten ist auch meine TDM 850 4TX Bj. 1997
> aufgeführt.
> In der ABE allerdings, die ich beim Kauf des Lenkers erhielt, ist die
> TDM
> wiederum nicht aufgeführt. Komisch oder gibt es für die TDM 850 keine
> ABE
> oder ist die KBA Nr. bzw. das Teilegutachten das Gleiche?
>
> Dann könnte ich die 29.- zurückfordern.... Es wäre super, wenn Sie
> mich da aufklären könnten
> oder noch besser mir eine ABE zusenden würden, in der die TDM
> aufgeführt ist.
>
> Besten Dank im Voraus für eine Antwort
>
>
> Die Antwort von LSL:
>
> ...in ihrem Fall muß der Lenker tatsächlich eingetragen werden, da
> ihr Modell in der ABE nicht aufgeführt ist.
> Es gibt große Unterschiede zwischen der ABE und dem Teilegutachten,
> für beide gilt aber der Modellauszug
> und alles was nicht genau im Verwendungsbereich aufgeführt ist muß
> eingetragen werden.
> Als die ABE erstellt wurde gabe es schon seit 10 Jahren ihr Fahrzeug
> (fast) nicht mehr und
> aus diesem Grund wurde diese auch nicht mit gelistet :-(
>
> LSL Motorradtechnik GmbH
> Heinrich-Malina-Str. 107
> D-47809 Krefeld / Germany
> Phone: +49 (0)2151 5559-0
> Fax: +49 (0)2151 548416
>
>
>
>
Die anderen Modelle in der ABE zb.XJR 1300 sind auch von 1998- 2001 aufgeführt.
Wat nun ?
Gruß Andi
HGG schrieb:
> Moin leute,
> nach der gestrigen TÜV Abnahme habe ich mich mit LSL in Verbindung
> gesetzt,
> da mir da Einiges unklar war.
>
> gruß
> HGG
>
>
> Hallo LSL_Team
> bzlg. eines Superbikelenkers A01aus dem Hause LSL habe ich mit dem
> TÜV ein Problem.
> Bei der letzten TÜV-Abnahme beim Yamaha-Händler gab es keine
> Beanstandungen.
> Bei der TÜV Stelle gestern fiel dem Angestellten auf, dass ich einen
> LSL Superbike Lenker A01montiert habe.
>
> Ich musste 29.- Euro für eine Änderungsabnahme bezahlen, obwohl auf
> dem Lenker die KBA Nr. 90890
> eingetragen ist und ich ein Teilegutachten 24TG0010-07_K1 vorlegte.
> In diesem Teilegutachten ist auch meine TDM 850 4TX Bj. 1997
> aufgeführt.
> In der ABE allerdings, die ich beim Kauf des Lenkers erhielt, ist die
> TDM
> wiederum nicht aufgeführt. Komisch oder gibt es für die TDM 850 keine
> ABE
> oder ist die KBA Nr. bzw. das Teilegutachten das Gleiche?
>
> Dann könnte ich die 29.- zurückfordern.... Es wäre super, wenn Sie
> mich da aufklären könnten
> oder noch besser mir eine ABE zusenden würden, in der die TDM
> aufgeführt ist.
>
> Besten Dank im Voraus für eine Antwort
>
>
> Die Antwort von LSL:
>
> ...in ihrem Fall muß der Lenker tatsächlich eingetragen werden, da
> ihr Modell in der ABE nicht aufgeführt ist.
> Es gibt große Unterschiede zwischen der ABE und dem Teilegutachten,
> für beide gilt aber der Modellauszug
> und alles was nicht genau im Verwendungsbereich aufgeführt ist muß
> eingetragen werden.
> Als die ABE erstellt wurde gabe es schon seit 10 Jahren ihr Fahrzeug
> (fast) nicht mehr und
> aus diesem Grund wurde diese auch nicht mit gelistet :-(
>
> LSL Motorradtechnik GmbH
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(Für mich) neues zu ABE usw.
Tja Andi,
da musste, wenns versicherungstechnisch richtig sein soll,
ebenso in den sauren Apfel beissen.
Keine ABE vom Hersteller dann eben TÜV Eintrag,
29.- Euronen :-p und das wars.......
Gruß
HGG
--
Haltet durch
da musste, wenns versicherungstechnisch richtig sein soll,
ebenso in den sauren Apfel beissen.
Keine ABE vom Hersteller dann eben TÜV Eintrag,
29.- Euronen :-p und das wars.......
Gruß
HGG
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(Für mich) neues zu ABE usw.
bitte vorher preise erfragen, jungs!
dieser richtet sich nach "Aufwand" 8o I)
:mauer:
habe letztes mal 5 (fünf) Sachen eingetragen,
4 waren mit TÜV-Gutachten plus meine 17er F-42 vorne.
gekostet hat das ganze 55,- oder so..
Dieses mal habe ich nur hintere deget Felge eintragen lassen
[mark=red]jhgkjhsdf[/mark]
98,48 €
:motz:
dieser richtet sich nach "Aufwand" 8o I)
:mauer:
habe letztes mal 5 (fünf) Sachen eingetragen,
4 waren mit TÜV-Gutachten plus meine 17er F-42 vorne.
gekostet hat das ganze 55,- oder so..
Dieses mal habe ich nur hintere deget Felge eintragen lassen
[mark=red]jhgkjhsdf[/mark]
98,48 €
:motz: