ddiver schrieb:
>
Volker schrieb:
> > Übrigens, die Mindestprofiltiefe steht in der
> >
>
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
>
> >
> > Im
§
> > 36 steht was von 1,6mm. Wenn Du mit weniger Profil fahren
> > möchstest mußt Du auf Vollgummi oder mit Eisen beschlagene Holzräder
> > zurückgreifen ;D
> >
>
> Und da steht, ich zitiere:
>
Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als
> Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4
> der Laufflächenbreite einnimmt.
>
> Somit deckt es sich mit der Bestimmung in Oesterreich, der abgefahrensten Stelle. D.h. die
> niedriegste Profiltiefe muss 1,6mm haben, und nicht
eine Stelle sollte 1,6mm haben.
>
> Lg Rudi
>
> -----------------------
>
Passt scho' (Unterdürnbach 05)
Hallo Rudi!
Von dem her währe ja der Mezler schon von begin an verboten ;D

)
Woher soll den die Rennleitung wissen, ob da nie ein profil war, oder ob es abgefahren wurde?
Ja schon klar, daß sieht man doch,... aber Die männchen in Grün sind nicht immer so hell in der Birne

)

)
Schöne Grüße
Günther
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Der, der nicht weiß wo er mit seinen Füßen hin soll...
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