Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Federn, Lager, Bremsen & Federbeine sowie Reifen inkl. Freigaben für die TDM 850/900

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Tenereman
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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Tenereman » 13.03.2021 21:50

Ich auch und die alten Moppeds eben unter 1C fallen , was ja noch hinschissiger wäre aber eben eine Gelddruckmaschine für den Technischen ...

kummi
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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von kummi » 14.03.2021 07:33

Betroffen von der Gesetzesänderung sind Reifenumrüstungen/ Änderungen an den eingetragenen Reifengrößen:

https://blog.bvdm.de/2019/11/03/stellun ... inationen/

Originale Reifengrößen sind davon doch gar nicht betroffen.

Maexchen
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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Maexchen » 14.03.2021 08:42


TvH
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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von TvH » 14.03.2021 11:00

Danke Steindesigner !
Ich wusste nicht, dass es Massage Öl in 5l Gebinden gibt.
Leider fahre ich nicht Organe. Einfach des Lackes wegen:
wegen des Risikos einer Orangenhaut.

Ich wette Orange ist mit des hohen Vitamin.C Anteils gut um die TDM ein wenig besser vor Viren zu schützen.
Müsste als besonders für Ganzjahresfahrer ein guter Tipp sein !
Zuletzt geändert von TvH am 14.03.2021 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

Tenereman
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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Tenereman » 14.03.2021 12:10

Grip(pe)Schutz(impfung) nicht vergessen.

Und auf DOT achten.

OK Buben wir werden sehen, ich bin nun verwirrt genug .

kann man sich eigentlich zwei unterschiedliuchen Felgendurchmesern bei nem Mopped eintragen lassen.

z.B Enduro-schlappen in 18 Tzoll udn Sumo Schlappen in 17 Zoll ?

Maexchen
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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Maexchen » 15.03.2021 11:11

Tenereman hat geschrieben:OK Buben wir werden sehen, ich bin nun verwirrt genug .
Geht mir genauso.

Diverse Behörden und die zuständige technische Prüforganisation "antelefoniert" und angeschrieben.

Die bisherigen Aussagen könnten gegensätzlicher nicht sein.

Aufgrund eines Mangels an einem Bedürfnis einer diesbezüglichen "Open Air" - Diskussion im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle möchte diese Angelegenheit final geklärt werden.

Gerne werden weitere Informationen und Erkenntnisse notiert.

kummi
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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von kummi » 15.03.2021 14:07

Das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dazu klargestellt:
(Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html)
aus o.g. Quelle:
1. Schlussfolgerung:
2. Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein
3. entsprechender Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich.
4. In diesem Zusammenhang muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z. B. bezgl. des Reifenfreiraums, der Genauigkeit der Anzeige
5. des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden. Da solche Prüfungen (z. B. auf Freigängigkeit) im Rahmen der Genehmigung des Reifens nach der
6. UN-Regelung Nr. 75 auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Fahrzeugzuordnung nicht vorgesehen sind, stellt die
7. alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 in einem solchen Fall keinen ausreichenden Nachweis im Rahmen einer
8. Änderung nach § 19 Abs. 3 StVZO dar. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis
10. im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO.

Zu Zeile 2: Wenn die Betriebserlaubnis durch die Verwendung einer abweichenden Rad-/Reifenkombination erlischt (nach Fall 1c für Fahrzeuge mit EU-Zulassung und Fall 2 für Fahrzeuge mit nationaler, also deutscher Zulassung nach STVZO), dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Verwendung der original eingetragenen Rad-Reifenkombinationen nicht zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann.

oder hier: https://motorcycles.news/reifenfreigabe ... mehr-aber/
Wie wird die Rad-/Reifenkombination beurteilt? Fall 5. Dies würde dann ebenfalls auf meine "alte" 3 VD zutreffen.

Meine 3VD mit ABE F699 (also nach STVZO zugelassen) steht gerade wegen HU und diverser Änderungsabnahmen bei der DEKRA. Sie trägt fast neue Conti Road Attack 3 aus DOT 2020. Oben hatte ich ja schon geschrieben, was mir einer seiner Kollegen von der DEKRA zum Thema Reifen auf "älteren" Motorrädern schon gesagt hatte.
Die Reifen entsprechen der Eintragung im Fzg-Schein und damit sollte alles regelkonform sein. Ich berichte, wenn ich sie abgeholt habe.

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von ndugu » 15.03.2021 18:23

Tenereman hat geschrieben:
14.03.2021 12:10
kann man sich eigentlich zwei unterschiedliuchen Felgendurchmesern bei nem Mopped eintragen lassen.
z.B Enduro-schlappen in 18 Tzoll udn Sumo Schlappen in 17 Zoll ?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß diejenigen, die beides fahren, jedes mal zum aaS müssen.

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Maexchen » 15.03.2021 20:03

Vielen Dank, auch im Voraus an "kummi".

Der BMVI Fall2 (Zitat): "... bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind ..." (z.B. mein 4TX)

und

"... ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I GENANNT ist ..." (z.B. Conti RoadAttack 3; gab es damals noch nicht)

dann

gehe nicht über Los, ziehe nicht 4000 Mark ein sondern gehe zum xxx und entrichten Deinen Obolus für eine Änderungseintragung. :cry:

Oder habe ich etwas falsch wiedergegeben :?:

EU hat auch sein Vorteile.
§ 19 Abs. 2: " Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die ... (PKT 2) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten. ..."
Bei TOP - Reifen nicht zu erwarten. Leider - nach meinem Verständnis - nur für EU Fahrzeuge.

Eine ähnliche Regelung gibt es auch für die Abstände zwischen den Blinkern.

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von kummi » 15.03.2021 20:11

Maexchen hat geschrieben:
15.03.2021 20:03

Der BMVI Fall2 (Zitat): "... bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind ..." (z.B. mein 4TX)

und

"... ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I GENANNT ist ..." (z.B. Conti RoadAttack 3; gab es damals noch nicht)
Da ja die Reifenbindung in der EU grundsätzlich schon 2000 abgeschafft wurde, könnte man davon ausgehen, dass du alles in der eingetragenen Größe fahren darfst.

Aber der Prüfingenieur von TÜV oder DEKRA kann dir da mehr sagen. Frag doch einfach mal an.

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Tenereman » 15.03.2021 20:24

Danke Kummi für die Info.

Bei mir wird es sich zeigen was ich mache, grad wenn ich 2 Radsätze vorhabe... Allerdings in unterschiedlichen Ausbaustufen...

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von TvH » 15.03.2021 20:31

Megakompliziert:

Das schreibt CONTI selbst:

Wichtiger Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern!
Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenk­lichkeits­be­scheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können.

Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.

Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden:

Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.

Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.

Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.

Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.

Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!



Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein.



Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21)

Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.


Allgemein gilt:

Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.

Die in Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Service-Informationen) verlieren im Falle einer Größen-/Bauartänderung (Fälle 1c und 2) der dort aufgeführten Bereifung ihre Gültigkeit und können nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Für diese Art der Umbereifung werden wir in Zukunft nur noch Herstellerbescheinigung ausstellen. Wir empfehlen, die entsprechende Bescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

Bei einer Reifenumrüstung ohne Größen-/Bauartänderung (Fälle 1a und 1b) können die bisher aus­ge­stellten Bescheinigungen weiterhin verwendet werden. In der Zukunft werden wir in diesen Fällen eine Service-Information erstellen, die Ihnen bei der Auswahl der optimalen Bereifung für Ihr Fahrzeug helfen soll. Die bisher gebräuchlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Falle einer Reifen­fabrikats­bindung sind nicht mehr nötig.

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von TvH » 15.03.2021 20:33

Aber viel wichtiger :

Der CR2 und 3 sind von Conti freigegeben:

http://www.reifen-freigaben.de/pdf2/9404.pdf

Also denke ich : kein Problem !

kummi
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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von kummi » 15.03.2021 21:52

"Wichtiger Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern!
Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt."

Darin steht doch eigentlich alles!

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Yamaha-Men » 15.03.2021 21:53

TvH hat geschrieben:
15.03.2021 20:33
Aber viel wichtiger :

Der CR2 und 3 sind von Conti freigegeben:

http://www.reifen-freigaben.de/pdf2/9404.pdf

Also denke ich : kein Problem !
aber immer nur paarweise - also 2 + 2 oder 3 + 3 :mrgreen:

Tenereman
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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Tenereman » 15.03.2021 21:54

Da habe ich ja oben schon verwiesen und wenn ich es richtig verstanden habe, dann auch als Mischung.

Gute Reifen und gute Bremsen und gutes Öl!

Unsere HU gib uns ohne Mängel.

AMEN

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von kummi » 15.03.2021 21:57

Yamaha-Men hat geschrieben:
15.03.2021 21:53
TvH hat geschrieben:
15.03.2021 20:33
Aber viel wichtiger :

Der CR2 und 3 sind von Conti freigegeben:

http://www.reifen-freigaben.de/pdf2/9404.pdf

Also denke ich : kein Problem !
aber immer nur paarweise - also 2 + 2 oder 3 + 3 :mrgreen:
Ich habe noch eine "Reifenfreigabe" mit der Möglichkeit des Mischens der beiden Profile. Ist aber nur für Reifen mit Herstellungsdatum bis 31.12.2019. Für Reifen ab DOT 01/20 gelten nur noch die absolut unverbindlichen "Herstellerbescheinigungen".

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Tenereman » 15.03.2021 22:01

FXXK, das war ein altes PDF demnach bei mir.

Der Vorderreifen CRA2 soll 108€ kosten, mache ich wenn es dann mal nötig ist

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Maexchen » 16.03.2021 08:45

In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist für die Reifendimension vermerkt: ZR (Z mehr als 240km/h) und W = 270 km/h

Wann hat je ein Mensch eine TDM bei mehr als 240 km/h gesehen? :mrgreen:

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von kummi » 16.03.2021 10:32

Laut dieser UB kann man RA2 und RA3 vorn und hinten kombinieren.
0201.06CTI05-2017 (1) (1).pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Tenereman » 16.03.2021 11:54

Genau die meinte ich, ist nur die frage ob sie noch gültig ist. Aber so wie ich es nun verstanden habe schon.

Machen und dann schauen

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von kummi » 16.03.2021 16:48

Tenereman hat geschrieben:
16.03.2021 11:54
Genau die meinte ich, ist nur die frage ob sie noch gültig ist. Aber so wie ich es nun verstanden habe schon.

Machen und dann schauen
Ist ja nur einen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mehr nicht. Eine rechtliche Relevanz wie früher die Reifenfreigabe, hat die nicht. Sie soll dem aaS die Beurteilung erleichtern.

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von ndugu » 16.03.2021 18:32

Maexchen hat geschrieben:
16.03.2021 08:45
In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist für die Reifendimension vermerkt: ZR (Z mehr als 240km/h) und W = 270 km/h

Wann hat je ein Mensch eine TDM bei mehr als 240 km/h gesehen? :mrgreen:
Was hat das mit der "Reifendimension" zu tun???

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Heckes » 17.03.2021 07:59

ndugu hat geschrieben:
16.03.2021 18:32

Was hat das mit der "Reifendimension" zu tun???
Weil neben der Breite und dem Querschnitt auch der Tragfähigkeitsindex, der Geschwindigkeitsindex, (bedingt) die Felgenform, (bedingt) schlauchlos und die Bauform (Radial- oderGürtelreifen) zu den Reifendimensionen gehören.

Deswegen hat es wohl was mit der Reifendiemension zu tun
glaubt
der Heckes

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Re: Neubereifung / Conti RoadAttack 3

Beitrag von Maexchen » 17.03.2021 11:04

Es wird eingesehen, dass besser der Begriff "technischen Spezifikation" hätte verwendet werden sollen. :|

Obwohl wir in einer Raum-Zeit nach Albert Einstein(vier Dimensionen) leben. Aber das führt an dieser Stelle zu weit. 8-)

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