Moderator: Überholi
Hallo Axel.Thor hat geschrieben: ↑21.08.2020 18:01Hallo Lutz,
Kann mir jemand sagen, ob ich die neuen Pellen eintragen lassen muss? Kommt rauf an, sind die Reifen aus 2019 (Herstellungsdatum) kannst Du sie mit der Bescheinigung bis 2024 fahren. Ist das Herstellungsdatum 2020 musst Du sie eintragen lassen.
Gruß Axel!
? woher kommt das mit dem Datum. sowas hab ich noch nie gehörtThor hat geschrieben: ↑21.08.2020 18:01Hallo Lutz,
Kann mir jemand sagen, ob ich die neuen Pellen eintragen lassen muss? Kommt rauf an, sind die Reifen aus 2019 (Herstellungsdatum) kannst Du sie mit der Bescheinigung bis 2024 fahren. Ist das Herstellungsdatum 2020 musst Du sie eintragen lassen.
Gruß Axel!
Betrifft auch eigentlich nur Mopeds mit Reifenbindung und welche, die nach STVZO zugelassen wurden.Überholi hat geschrieben: ↑24.08.2020 21:48glaub da wird was falsch verstanden.
wenn ich Reifen aufziehe die der Dimension wie sie eingetragen ist, und der Hersteller einen zettel gemacht hat,wo mein Motorrad drauf steht, dann darf ich das.
andere Reifengrößen sind nicht erlaubt und das waren sie auch noch nie. diese muss ich eintragen lassen.
also hat sich nicht Grundlegend was geändert.
Die neueren Motorräder haben eh fast nur noch Reifengrößen eingetragen, somit kann ich auch ohne diese Bescheinigung Reifen mit gleicher Größe aufziehen.
In deinem Fall würde ich den Prüfer deiner Organisation befragen. (TÜV, DEKRA usw.)
Die 3VD und die 4TX sind nach STVZO zugelassen. Nicht nach EU-Recht. Sonst hätten Sie eine E......... Nummer. Die 4TX hat die BE Nummer H442. Die 3VD F699.
Wenn 120/180 eingetragen ist ohne Reifenbindung? Warum soll das nicht gehen?TDM-Frank hat geschrieben: ↑25.08.2020 17:17Das ist nen bissel verwirrend....![]()
Was ist denn bei eingetragener Dimension 120/180?
Steht ja im Schein und war abgenommen, also kann ich doch
Jeden Reifen der Dimension weiter aufziehen, oder?![]()
Ich mein, die Reifenbindung ist ja mit dem Größenwechsel eh entfallen...
Und es muss ja nur noch die eingetragene Größe eingehalten werden.... auch ohne Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
die 190/55 sind ursprünglich nicht im Schein. und nur die 55 betrifft die Regel.Tangomann hat geschrieben: ↑25.08.2020 08:15Moin Erich,
stimmt nicht ganz.
Beispiel, meine frühere BMW R1200S:
Im Schein stand 190/50.
Von Michelin gab's Reifen in 190/55 mit Freigabe.
Bislang war das ok.
2020 bis 2024 gilt Übergangsregelung:
Erlaubt ohne Abnahme, falls 2019er DOT oder früher
Ist der Reifen aus 2020 oder später: TÜV-Abnahme + Eintragung.
Ab 2025: TÜV-Abnahme+ Eintragung, unabhängig vom DOT.
Grüße
Ralf
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