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Federn, Lager, Bremsen & Federbeine sowie Reifen inkl. Freigaben für die TDM 850/900

Moderator: Überholi

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Unicum
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Beitrag von Unicum » 20.12.2002 11:48

Hi, gestern habe ich mich mit 2 Polizisten unterhalten die mir sagten daß es egal wäre welche Reifen im Fahrzeugschein eingetragen wären denn nach neuem EU Recht dürfte man alle Reifenmarken fahren solange die eingetragene Reifengröße stimmt. Natürlich hinten und vorne die gleiche Marke.


Dirk

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Beitrag von OlMa » 20.12.2002 15:02

Unicum schrieb:

> Hi, gestern habe ich mich mit 2 Polizisten unterhalten die mir sagten
> daß es egal wäre welche Reifen im Fahrzeugschein eingetragen wären
> denn nach neuem EU Recht dürfte man alle Reifenmarken fahren solange
> die eingetragene Reifengröße stimmt. Natürlich hinten und vorne die
> gleiche Marke.

Was sagt denn der TÜV zu solchen Aussagen?

Vom PKW kenne ich es, daß man im Endeffekt auf allen Rädern unterschiedliche Reifenmarken fahren darf, solange die Dimension stimmt.

Da es aber für die TDM genügend Freigaben gibt, ist man eh nicht an die Vorgaben im Fahrzeugschein gebunden.



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Beitrag von OliS » 20.12.2002 15:23

OlMa schrieb:
> Unicum schrieb:
>
> > Hi, gestern habe ich mich mit 2 Polizisten unterhalten die mir
> sagten
> > daß es egal wäre welche Reifen im Fahrzeugschein eingetragen
> wären
> > denn nach neuem EU Recht dürfte man alle Reifenmarken fahren
> solange
> > die eingetragene Reifengröße stimmt. Natürlich hinten und vorne
> die
> > gleiche Marke.
>
> Was sagt denn der TÜV zu solchen Aussagen?

Ich behaupte, dass es nicht erlaubt ist. Wozu sollten Reifenbindungen eingetragen sein wenn sie nicht obligatorisch sind? Immerhin sind aufgrund dieser Reifeneintragungen ja erst ABEs ausgestellt worden, die mit diesen Reifen eine Betriebserlaubnis ergeben d.h. das Fahrzeug als sicher kennzeichnen!

>
> Vom PKW kenne ich es, daß man im Endeffekt auf allen Rädern
> unterschiedliche Reifenmarken fahren darf, solange die Dimension
> stimmt.
>

Falsch! Die Reifen einer Achse (für Schlaumeier: auch bei Einzelradaufhängung ist vorne eine Achse) müssen IMHO gleich sein.

> Da es aber für die TDM genügend Freigaben gibt, ist man eh nicht an
> die Vorgaben im Fahrzeugschein gebunden.


Gruß
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Beitrag von ilwise » 20.12.2002 16:06

Hi,
grundsätzlich ist es nicht zulässig am Motorrad unterschiedliche Reifenmarken/-typen zu fahren. Ausnahme: man hatte eine Reifenpanne unterwegs und konnte den passenden Ersatz nicht auftreiben. Beim Auto müssen wenigsten die jeweiligen Achsen gleich bereift sein.
Die EU-Regelung besagt nicht, dass man ab sofort alles drauf machen kann, was von der Größe passt. Wenn im Schein eine Reifenbindung eingetragen ist, gilt die bis etwas anderes eingetragen ist, entweder ersatzweise oder zusätzlich. Im Gegensatz zu früher, wo man sich ja schon strafbar gemacht hat, wenn etwas anderes drauf als eingetragen war, genügt heute das Mitführen einer Freigabe. Nachdem es fast überall eine Möglichkeit gibt übers Internet abzufragen, ob der Reifen freigegeben ist oder nicht, ist das Mitführen des Nachweises zwar nicht aufgehoben, aber auch kein Fehler.
Dies gilt auch z.B. bei Zubehör-Auspuffanlagen, wenn sie ein EU-Prüfzeichen haben. Diese müssen nicht zwingend eingetragen werden.
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Beitrag von OlMa » 20.12.2002 18:59

OliS schrieb:

> > Vom PKW kenne ich es, daß man im Endeffekt auf allen Rädern
> > unterschiedliche Reifenmarken fahren darf, solange die
> Dimension
> > stimmt.
> >
>
> Falsch! Die Reifen einer Achse (für Schlaumeier: auch bei
> Einzelradaufhängung ist vorne eine Achse) müssen IMHO gleich sein.

Darf ich kurz noch was sagen?

Ich fahre auf meinem Golf hinten zwei verschiedene Reifen.
Links mit Yokohama, rechts Uniroyal.
Gleiche Reifendimension, aber anderer Hersteller.
Reifen Fuchs hat gesagt, daß man das seit 01.01.2002 darf, TÜV hat nichts gegenteiliges gesagt.


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Beitrag von Unicum » 21.12.2002 14:39

@OlMa

das kannst du auch nur machen weil der Weg ums Auto soweit ist das haben die schon vergessen was auf dem anderen drauf ist.:)) :))

Spaß beiseite es gehen die Aussagen doch schon sehr auseinander. Da brauchte man einen EU Fachman

@Klugwise (ilwise) (kleiner Spaß verzeih)

:))
Natürlich sollen 2 Reifen der gleichen Marke auf dem Mopped sein aber wie ich die verstanden habe gäbe es jetzt in der EU keine Reifenbindung mehr.

Vieleicht sollte unsere Versicherungsexperten was dazu sagen die sind es doch die bei evtl. Problemem zahlen sollen. Wer erklärt sich bereit Versicherungstechnisch zu antworten.
Dirk

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Beitrag von OliS » 21.12.2002 15:57

OlMa schrieb:
> OliS schrieb:
>
> > > Vom PKW kenne ich es, daß man im Endeffekt auf allen
> Rädern
> > > unterschiedliche Reifenmarken fahren darf, solange die
> > Dimension
> > > stimmt.
> > >
> >
> > Falsch! Die Reifen einer Achse (für Schlaumeier: auch bei
> > Einzelradaufhängung ist vorne eine Achse) müssen IMHO gleich
> sein.
>
> Darf ich kurz noch was sagen?
>
> Ich fahre auf meinem Golf hinten zwei verschiedene Reifen.
> Links mit Yokohama, rechts Uniroyal.
> Gleiche Reifendimension, aber anderer Hersteller.
> Reifen Fuchs hat gesagt, daß man das seit 01.01.2002 darf, TÜV hat
> nichts gegenteiliges gesagt.

Hi Oli,
na, dann ist da wohl echt was geändert worden und ich bin veraltet. Ich arbeite ja beim TÜV und werde nach den Feiertagen mal sehen, ob ich einen "Kraftfahrer" von uns zum Interview bekomme. Die sollten es eigentlich wissen. Evtl ist das mit der Reifenbindung auch wieder an irgendwelche "neuen" ABEs gekoppelt. Ich werd mal forschen.
Aber i. Allgemeinen gilt sowieso der Grundsatz: Auf jedem Rad nur ein Reifen ;)

FFulb (Frohes Fest und locker bleiben)


Gruß
Oliver
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Beitrag von DARKMAN » 21.12.2002 16:51

@all

also das was ihr hier so schreibt mit verschiedenen Reifen fahren und so finde ich ja so rein äusserlich eine tolle idee cool fahr ich hinten einen reifen mit härterer mischung und vorn einen mit gutem gripp!!! die fahren sich dann beide zusammen ab und so brauch ich nicht so viele reifen zu kaufen!!!!!

wenn ich dann aber mehr in mich geh und darüber nachdenke finde ich die idee schon nicht mehr so toll, denn so hab ich ja bei unterschiedlichen wetterbedingungen auch immer unterschiedlichen gripp wegen den verschiedenen gummimischungen der reifen! hmmmmmmmmm ?( ?( ?(

also ich glaub ich bleib bei der variante hinten und vorne das gleiche zu fahren und am besten einen METZELER da weis man was man hat für seine 210 Euros!!!!!


:rotate: :rotate: :rotate:
T.T.


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Beitrag von bikstry » 21.12.2002 16:53

> Vieleicht sollte unsere Versicherungsexperten was dazu sagen die sind
> es doch die bei evtl. Problemem zahlen sollen. Wer erklärt sich bereit
> Versicherungstechnisch zu antworten.

Habe meinen "Versicherungsfachmann" gefragt, Antwort war klar: sind Reifen drauf, die nicht in den Papieren stehen, glbt's keine Kohle...also: TÜV bemühen, andere Reifen eintragen lassen, oder auch (wenn Der TÜV-Man" mitspielt) Bindung austragen lassen, dann zahlt auch die Versicherung, sonst NICHT.
Grüße aus MS, "Rocky" Rainer mit der wahrscheinlich blauesten 2000er 4TX der Welt...
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Beitrag von GrazyChris » 30.12.2002 07:39

Unicum schrieb:
> Hi, gestern habe ich mich mit 2 Polizisten unterhalten die mir sagten
> daß es egal wäre welche Reifen im Fahrzeugschein eingetragen wären
> denn nach neuem EU Recht dürfte man alle Reifenmarken fahren solange
> die eingetragene Reifengröße stimmt. Natürlich hinten und vorne die
> gleiche Marke.
>
>
> Dirk
>
> Der "Alphabethiker" und "Abspecker"
> Das Unicum mit den Orden

Schaut mal auf meiner HP unter Fahrwerk ->Räder/Reifen nach. Da stoßt ihr auf die Antwort des BMV.
Hope it helps

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Beitrag von Unicum » 30.12.2002 07:56

@Christopher,
das ist ja eine ganz klare Aussage, da fragt man sich doch ob da die Versicherungsleute noch nicht auf dem neuesten Stand der Dinge sind.

@Rainer
was meinst du dazu?
Dirk

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Beitrag von ilwise » 30.12.2002 13:57

1. Auf dem Moped müssen vorne und hinten die Reifen des gleichen Herstellers sein.
2. Die im Brief eingetragenen Reifendimensionen müssen samt Gewichtsindex mit den montierten Reifen übereinstimmen.
3. Abweichende Reifen (Fabrikate und Hersteller) müssen im Brief eingetragen und vom TÜV abgenommen werden. Einzige Ausnahme ist, wenn es zu dem Fahrzeug eine passende Reifenfreigabe des Herstellers gibt. Die brauchen dann nach neuestem EU-recht nicht in die Papiere eingetragen werden. Man ist allerdings verpflichtet darüber ein Schriftstück ständig mitzuführen.
4. Für den Eintritt eines Versicherungsfalles gelten die o.g. Regeln. Hinzu kommt natürlich, ob die Reifen noch die gesetzmäßig erforderliche Profiltiefe aufweisen, die Reifen sachgemäß (z.B. falsche Laufrichtung usw...) aufgezogen wurden, keine unsachgemäße Reparaturen (geflickt???) oder einen sonstigen Schaden aufweisen, der vom Fahrzeughalter zu verantworten ist. Sind alle dieser Vorschriften erfüllt kann die Versicherung die Schadenregelung ablehnen oder den Fahrzeughalter in Regress nehmen. Sollte z.B. eine andere und nicht genehmigte Reifendimension aufgezogen worden sein und es kommt zu einem Unfall, wird die Versicherung per Gutachten beweisen müssen, dass der Unfall o.ä. ausschließlich dadurch entstanden ist, ansonsten läuft es meistens auf eine Teilschuld hinaus. Je nach Schwere des Unfalls sind jedoch in solchen Fällen die versicherungen häufig kulant.
Zum Thema unterschiedliche Reifen je Achse: Da kann ich nur sagen, dass so etwas nie und nimmer zulässig ist, man darf ja auch nicht Winter- und Sommerreifen gleichzeitig gemischt fahren. Das würde letztlich auch die ganze Fahrphysik in Frage stellen, denn so kommen garantiert unterschiedliche Bremswege zu stande, nur um eine Beispiel zu nennen. Lieber keine ESP, ABS und das ganze Gedöns und dafür ordentliche Reifen drauf und ein bischen Weitsicht beim Fahren.
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Beitrag von OlMa » 30.12.2002 14:45

ilwise schrieb:

> Zum Thema unterschiedliche Reifen je Achse: Da kann ich nur sagen,
> dass so etwas nie und nimmer zulässig ist, man darf ja auch nicht
> Winter- und Sommerreifen gleichzeitig gemischt fahren. Das würde

Aussage eines mir bekannten Polizisten:

Ist zulässig, solange das Profil gleich ist (Quer-, bzw. Längsprofil), die Reifendimension stimmt und der Reifentyp dergleiche ist (Radial, Diagonal, Sommer, Winter).



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