Moderator: Überholi
Geht mir genauso.Tenereman hat geschrieben:OK Buben wir werden sehen, ich bin nun verwirrt genug .
Ich kann mir nicht vorstellen, daß diejenigen, die beides fahren, jedes mal zum aaS müssen.
Da ja die Reifenbindung in der EU grundsätzlich schon 2000 abgeschafft wurde, könnte man davon ausgehen, dass du alles in der eingetragenen Größe fahren darfst.
aber immer nur paarweise - also 2 + 2 oder 3 + 3TvH hat geschrieben: ↑15.03.2021 20:33Aber viel wichtiger :
Der CR2 und 3 sind von Conti freigegeben:
http://www.reifen-freigaben.de/pdf2/9404.pdf
Also denke ich : kein Problem !
Ich habe noch eine "Reifenfreigabe" mit der Möglichkeit des Mischens der beiden Profile. Ist aber nur für Reifen mit Herstellungsdatum bis 31.12.2019. Für Reifen ab DOT 01/20 gelten nur noch die absolut unverbindlichen "Herstellerbescheinigungen".Yamaha-Men hat geschrieben: ↑15.03.2021 21:53aber immer nur paarweise - also 2 + 2 oder 3 + 3TvH hat geschrieben: ↑15.03.2021 20:33Aber viel wichtiger :
Der CR2 und 3 sind von Conti freigegeben:
http://www.reifen-freigaben.de/pdf2/9404.pdf
Also denke ich : kein Problem !![]()
Ist ja nur einen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mehr nicht. Eine rechtliche Relevanz wie früher die Reifenfreigabe, hat die nicht. Sie soll dem aaS die Beurteilung erleichtern.
Weil neben der Breite und dem Querschnitt auch der Tragfähigkeitsindex, der Geschwindigkeitsindex, (bedingt) die Felgenform, (bedingt) schlauchlos und die Bauform (Radial- oderGürtelreifen) zu den Reifendimensionen gehören.
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