HiHo
ilwise schrieb:
> Die rechtlichen Vorschriften in A kenne ich leider nicht, sollte dies
> per Gesetz festgeschrieben sein, dann wäre das unangenehm, häufig ist
> es aber nur das Geschwätz des Reifenhändlers, der ne neue Pelle
> verkaufen will.
Dem ist meistens auch so, bzw. geht es um die Haftung des Reifenhändlers. Als im August eine Schraube meinen Brückenstein mordete, erhielt ich von mehreren Reifenhändlern die Auskunft, es sei nicht verboten per Gesetz, sie machen es nur nicht wegen der Haftung, sowas(Reparieren) machen maximal kleine Werkstätten und Tanken mit Reifendienst, aber dann auch nur ohne Rechnung!
Bei einem kleineren Loch, das gerade gewesen wäre, hätte der Reifenhändler meines Vertrauens eventuell noch Airseal(Reifenmilch) verwendet, da es jedoch ein grosser Schrauben und fast 90 Grad zur Lauffläche war, konnte der Reifen nur mehr getauscht werden.
Während des Wechselns kam ich anlässlich eines dort stehenden Honda S2000 im Gespräch mit dem Mechaniker auf den Punkt, das zB bei den Reifen für solche Autos auch keine Pömpel eingezogen werden, wegen Hochgeschwindigkeit, das ginge nur bei untermotorisierten Karren die maximal 130 bis 150 fahren (mit Rückenwind)
Nachdem der BT020 unten war konnte ich auch erkennen, wie die Schraube durch den Eintrittswinkel innen das Reifengewebe bereits ziemlich hergerichtet hatte.
Noch ein Tipp: Im Falle des Falles die Schraube vorsichtig reindrehen (wenn sie zB so wie bei mir noch 2 cm raussteht) und lauschen und bei Tanke testen, ob Luft entweicht. Zumindest die Fahrt zum Reifenschuster bei gemässigter Geschwindigkeit sollte drin sein - bei mir ging sichs locker aus.
Ist allerdings halt auch ein Frage der eigenen Psyche, wenn man absolut unbehaglich ist, sollte man auch das lassen
Greetinx Al
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Yamaha TDM 850 `01 'Binford 6100' PIP#1970 -- DLISUGC#19 -- TDMF#6
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