Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Moderator: Überholi
Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Hi,
habe das heute zufällig entdeckt.
Wird wohl einige hier treffen, u.a. Pilot Road 4 Fahrer, die auf 170er Reifen unterwegs sind. Ich finde es lächerlich, nur wieder Geldmacherei
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/
oder hier:
https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-A ... html?id=41
Gruß Dachi
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Ist ja schon eher die Regel denn die Ausnahme.
Ein weiteres Hoch auf unsere gesetzgebenden Lobbyisten, u. deren ausführende Organe im Bundestag u. Bundesrat.
Naja erstere machen nur ihren Job.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
ist das jetzt so dramatisch
Der Hersteller erhält die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug das nach seinen getesteten
Spezifikationen abgenommen wird und verkauft es an die Kunden.
Der Kunde will jetzt aber eine andere Reifengröße fahren welche vom Hersteller nicht
getestet worden ist bzw. nicht Inhalt der Betriebserlaubnis ist.
Der Reifenhersteller stellt aber eine Freigabe dafür aus und es wurde
bisher geduldet. Das jetzt eine Eintragung der Reifengrößenänderung eingetragen werden
muss finde ich jetzt nicht so verwerflich.
Zudem gilt die Regelung erst ab 2020.
Der Hersteller erhält die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug das nach seinen getesteten
Spezifikationen abgenommen wird und verkauft es an die Kunden.
Der Kunde will jetzt aber eine andere Reifengröße fahren welche vom Hersteller nicht
getestet worden ist bzw. nicht Inhalt der Betriebserlaubnis ist.
Der Reifenhersteller stellt aber eine Freigabe dafür aus und es wurde
bisher geduldet. Das jetzt eine Eintragung der Reifengrößenänderung eingetragen werden
muss finde ich jetzt nicht so verwerflich.
Zudem gilt die Regelung erst ab 2020.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Verwerflich ist das nicht, aber es ist ein Konjunkturprogramm für die Prüfunternehmen. Für den Besitzer heißt es Rennerei, zusätzlich warten, zahlen, evtl. sogar Urlaub nehmen ... der Schein wird immer dicker und unübersichtlicher, Zahlendreher, Abschreibefehler vom vorherigen Schein, nochmal hin zur Behörde ... alles schon erlebt - alles verlorene Lebenszeit.Yamaha-Men hat geschrieben: ↑26.08.2019 22:00Das jetzt eine Eintragung der Reifengrößenänderung eingetragen werden muss finde ich jetzt nicht so verwerflich.
Zudem gilt die Regelung erst ab 2020.
Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Sehe ich ganz genau so, das Ganze erinnert mich an meine Mopped Anfangszeit in den späten 80ern, da gab es sogar noch Marken- und Typenbindung, vielleicht fällt das den Damen und Herren da oben ja auch noch ein, dann gäbe es noch viel mehr Ein- und Umtragungen, die noch mehr Kohle bringen würden ...TeDeEm hat geschrieben: ↑27.08.2019 07:18Verwerflich ist das nicht, aber es ist ein Konjunkturprogramm für die Prüfunternehmen. Für den Besitzer heißt es Rennerei, zusätzlich warten, zahlen, evtl. sogar Urlaub nehmen ... der Schein wird immer dicker und unübersichtlicher, Zahlendreher, Abschreibefehler vom vorherigen Schein, nochmal hin zur Behörde ... alles schon erlebt - alles verlorene Lebenszeit.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Hallo Michael,
lese dir bitte den 2. Link im ersten Post durch.
Ich denke dort wird die Sachlage ganz gut dargestellt.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Dass der Schein immer dicker wird, und Lebenszeit.... Ist imho Quatsch. Ein nicht eingetragener reifen oder was anderes ohne é Nummer. Ist ohne den Zettel dabei auch ungültig. Also hat man viel mehr Papier dabei als wenn es eingetragen ist. Und jedesmal bei Kontrollen wird man gefragt... Auch beim TÜV
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Wenn Du nach dem Eintragenlassen o.Ä. feststellst, dass Du laut Deinem neuen Schein ne 71-Zoll-Felge fährst statt ne 17-Zoll-Felge und dann nochmal hinmusst, Wartenummer ziehen etc ... dann ist das verschwendete Lebenszeit.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
ich denke so etwas kann man schon im Vorfeld sofort erkennen. Wenn ich was eingetragen bekommen habe,
habe ich das stets vor Ort sofort geprüft. Bisher hatte ich mit Eintragungen noch keine Probleme
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Robert der war gut.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
... was aber nichts an der Tatsache ändert, dass man den Reifen vorher einfach aufziehen konnte und fertig!Yamaha-Men hat geschrieben: ↑29.08.2019 17:07ich denke so etwas kann man schon im Vorfeld sofort erkennen. Wenn ich was eingetragen bekommen habe,
habe ich das stets vor Ort sofort geprüft. Bisher hatte ich mit Eintragungen noch keine Probleme
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Ich war letzte Woche zur HU (DEKRA Magdeburg). Habe brav alle ABE (Tourenscheibe, Hauptständer etc. pp.) beigelegt, unter anderem auch die Michelin-Freigabe für den 170er PR4 GT.
HU wurde im Großen und Ganzen mit Bravour bestanden. ABER: Betriebserlaubnis erloschen nach §19(2) StVZO. Sprich: Reifengröße ist nicht in ZB I eingetragen.
Das Mitführen der Reifenhersteller-Freigabe ist lt. DEKRA MD seit 08/2019 nicht mehr ausreichend. Vielmehr ist ein Einzelgutachten nötig (zw. 80-90€). Mit diesem Gutachen juckelt man zur Zulassungsstelle um den Reifen in die ZB I eintragen zu lassen (wieder 40-45€ + viel Zeit und Fahrerei). Dann nochmal zur DEKRA, um die Plakette zu bekommen.
Die Kosten wären ja jetzt nicht so sehr das Problem (obwohl ärgerlich). Aber Zeitaufwand wäre zumindest in meinem Falle inakzeptabel, da ich als LKW-Fahrer während der normalen Geschäftszeiten selber beschäftigt bin.
Also bin ich quasi aus Zeitgründen wieder auf den 160er gewechselt, um die Plakette zu bekommen
Den 170er habe ich wieder mitgenommen und werde ihn dann nächstes/übernächstes Jahr begutachten und eintragen lassen, denn der war schon in NL, BE, FR, CH, IT, AT und in DE sowieso (dabei traue ich ihm nochmal 8-10Tkm zu). Der 170er fährt sich mit der Queen hintendrauf und voller Zuladung einfach angenehmer.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Das stimmt so nicht!Das Mitführen der Reifenhersteller-Freigabe ist lt. DEKRA MD seit 08/2019 nicht mehr ausreichend.
Im Verkersblatt Nr. 15 /2019 wurde der genaue Wortlaut der Verordnung vom 06.08.2019 veröffenlicht (ist leider Copyright drauf und deshalb kann ich es hier nicht anhängen). Dort steht ganz eindeutig:
"Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinatonen an Krafträdern ist anzuwenden:
1) bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden
und
2) ab dem 01.01.2025 für alle Reifen
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen"
Es gibt also eine Übergangsfrist.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Gibt es da mittlerweise irgendwelche Mustergutachten?
Die Rennerei möchte ich mir nicht wirklich antun. Andererseits liegt ein 170er mit 75% in der Garage
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