Yamaha-Men hat geschrieben: ↑26.08.2019 22:00
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Zudem gilt die Regelung erst ab 2020.
Ich war letzte Woche zur HU (DEKRA Magdeburg). Habe brav alle ABE (Tourenscheibe, Hauptständer etc. pp.) beigelegt, unter anderem auch die Michelin-Freigabe für den 170er PR4 GT.
HU wurde im Großen und Ganzen mit Bravour bestanden. ABER: Betriebserlaubnis erloschen nach §19(2) StVZO. Sprich: Reifengröße ist nicht in ZB I eingetragen.
Das Mitführen der Reifenhersteller-Freigabe ist lt. DEKRA MD seit 08/2019 nicht mehr ausreichend. Vielmehr ist ein Einzelgutachten nötig (zw. 80-90€). Mit diesem Gutachen juckelt man zur Zulassungsstelle um den Reifen in die ZB I eintragen zu lassen (wieder 40-45€ + viel Zeit und Fahrerei). Dann nochmal zur DEKRA, um die Plakette zu bekommen.
Die Kosten wären ja jetzt nicht so sehr das Problem (obwohl ärgerlich). Aber Zeitaufwand wäre zumindest in meinem Falle inakzeptabel, da ich als LKW-Fahrer während der normalen Geschäftszeiten selber beschäftigt bin.
Also bin ich quasi aus Zeitgründen wieder auf den 160er gewechselt, um die Plakette zu bekommen
Den 170er habe ich wieder mitgenommen und werde ihn dann nächstes/übernächstes Jahr begutachten und eintragen lassen, denn der war schon in NL, BE, FR, CH, IT, AT und in DE sowieso (dabei traue ich ihm nochmal 8-10Tkm zu). Der 170er fährt sich mit der Queen hintendrauf und voller Zuladung einfach angenehmer.